Das ärgert mich ja schon lange ... und ich frage mich ob das rechtens ist, oder nur Abzocke: Ein Handwerker verlangt Anfahrtskosten, diese liegen meist zwischen 30 und 90 Euro. Dann erfahre ich, daß er an diesem Tag noch einige Kunden hat, die sozusagen in der Nachbarschaft/ benachbartem Stadteil wohnen. Das heißt also, er verlangt von jedem Kunden, die er an einem Tag besucht die volle Anfahrtskosten (Firmensitz-Kunde-Firmensitz). Obwohl der Handwerker nur einman in die Stadt fährt und dann unmittelbar hier die anderen Kunden anfahren kann? Darf er das? Die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Anfahrtskosten könnten doch auch anteilig den Kunden in Rechnung gestellt werden?
Antworten (5)
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GrafLukasGrafLukas
Dürfen dürfen die das nicht, aber tun tun die das. :-D
Eigentlich dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten berechnet werden, das gilt auch für Anfahrtskosten. Da gibt es dann in der Tat 2 Varianten: Pauschale oder tatsächliche Kosten. Bei tatsächlichen Kosten darf Anfahrt nicht berechnet werden, wenn der Handwerker gerade aus dem Nachbarhaus kommt.
Im Zweifel natürlich schwierig, so eine Rechnung anzuzweifeln. Wenn mit Pauschalen gearbeitet wird und diese nicht offensichtlich überteuert sind, ist es einfacher und ehrlicher - da kann man sich dann aber auch nicht gegen wehren.
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1Antwort von
rudelmoinmoinrudelmoinmoin
es ist zu merken das du kein handwerker bist, der mit kunden zu tun hat, sonst würdest du nicht solche frage stellen, dir steht nicht das recht zu, die firma zu kritisieren wie viel kunden der hat, diese kosten hättest du vor her mit der firma klären müssen
wie soll der handwerker gegen über der firma sein "lehrlauf " begründen, du bist doch der erste der sich beschwert wenn auf deiner rechnung anstatt 5 std 6 std steht
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dingsvomdachdingsvomdach
Anfahrtskosten anteilig den Kunden in Rechnung gestellt werden.....die Idee ist gut aber a)das schont den Geldbeutel des Kunden,ergo weniger Einnahmen für den Handwerker. b)das erfordert Organisation und Planung-zu viel verlangt. Da hilft wirklich nur, Preisvergleiche vorher erfragen. Ich verstehe deinen Ärger, ich verstehe auch,daß sich die Kunden da etwas veräppelt fühlen.....
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1Antwort von
DoctoresDoctores
Deshalb mußt du bei Beauftragung fragen ob:
nach Anfahrtskostenpauschale
oder
nur nach Anfahrtskosten abgerechnet wird (Km - Preis abfragen).
Fertig.
Gruß D.
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jamaga1jamaga1
Sicher darf er das. Du musst Ihn ja nicht nehmen und kannst auch gern einen anderen Handwerker beauftragen.
Das ist bei allen Handwerkern doch dasselbe - oder?
Nö, Angebote vergleichen. Die Anfahrtskosten können recht unterschiedlich sein.