Anfahrtkosten Kilometer Hin und Zurück?
Ich habe vor 0,30 Cent Anfahrtkosten meinen Kunden zu berechnen. Jetzt weiß ich nicht ob ich nur die Kilometer für die Hinfahrt berechnen soll oder hin und zurück. Wei weiß bescheid?
11 Antworten
Du kannst steuerlich die 30 Cent hin und zurück absetzen, also solltest du sie auch dem Kunden in Rechnung stellen. Es spricht nichts dagegen.
Manche nehmen auch eine Fahrtpauschale, aber die klare Aufgliedrung finde ich persönlich besser ( auch wenn die 30 Cent nicht kostendeckend sind ).
hier noch die Berechnung der tatsächlichen Kosten ( ADAC )
Ich finde 0,30 Cent generell recht wenig, das würde kaum die Kosten für eine Fahrradfahrt decken. Für die Anfahrt mit einem Auto erschienen mir eher 30 Cent (0,30 EUR) angemessen.
Wenn Rückfahrt wirklich Rückfahrt in den Betrieb und nicht die Fahrt zum nächsten Kunden ist, dann würde ich beides berechnen. 30 Cent finde ich übrigens sehr günstig.
0,30 EUR sind der gesetzliche Reisekostensatz pro gefahrenem Kilometer, nicht pro Entfernungskilometer. Du kannst also Hin-und Rückweg ansetzen
Die ANFAHRT
wird berechnet,es heißt ja auch Anfahrtspauschale Du hättest ja die Möglichkeit direkt im Anschluss einen weiteren Termin anzufahren, dafür gilt dann ab Kunde a zu Kunde b wird wieder die Anfahrt berechnet. Alles andere sind Betriebskosten die Du tragen musst.
eine Pauschale ist was anderes als Kilometer-in-Rechnung stellen.