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Anfahrtkosten Kilometer Hin und Zurück?

Frage von yomisma yomisma

Ich habe vor 0,30 Cent Anfahrtkosten meinen Kunden zu berechnen. Jetzt weiß ich nicht ob ich nur die Kilometer für die Hinfahrt berechnen soll oder hin und zurück. Wei weiß bescheid?

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Du kannst steuerlich die 30 Cent hin und zurück absetzen, also solltest du sie auch dem Kunden in Rechnung stellen. Es spricht nichts dagegen.

    Manche nehmen auch eine Fahrtpauschale, aber die klare Aufgliedrung finde ich persönlich besser ( auch wenn die 30 Cent nicht kostendeckend sind ).

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    hier noch die Berechnung der tatsächlichen Kosten ( ADAC )

    http://www.adac-autokosten.de/

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    Antwort von Schnuffeltiger Schnuffeltiger

    Also Anfahrtskosten bedeutet für mich wirklich nur die Hinfahrt. Ansonsten müsstest du das irgendwie anderes nennen ( Hin-und Rückfahrt). Aber 0,30 € sind schonmal okay. Mich würde nur mal interessieren für was? ;-)

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    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Die ANFAHRT

    wird berechnet,es heißt ja auch Anfahrtspauschale Du hättest ja die Möglichkeit direkt im Anschluss einen weiteren Termin anzufahren, dafür gilt dann ab Kunde a zu Kunde b wird wieder die Anfahrt berechnet. Alles andere sind Betriebskosten die Du tragen musst.

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    eine Pauschale ist was anderes als Kilometer-in-Rechnung stellen.

    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69

    Der Bezug lag auf dem Wort: ANFAHRT.

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Ich finde 0,30 Cent generell recht wenig, das würde kaum die Kosten für eine Fahrradfahrt decken. Für die Anfahrt mit einem Auto erschienen mir eher 30 Cent (0,30 EUR) angemessen.

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    Antwort von AmpMan AmpMan

    Wenn Rückfahrt wirklich Rückfahrt in den Betrieb und nicht die Fahrt zum nächsten Kunden ist, dann würde ich beides berechnen. 30 Cent finde ich übrigens sehr günstig.

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    Antwort von Iwanttobelieve Iwanttobelieve

    Soweit ich weiss stehen in einer Rechnung immer Anfahrtskosten, also nehme ich als Kunde an, daß sie auch für die Anfahrt sind.

    Kommst Du mit dem Rechnungsbetrag nicht hin, erhöhe doch die Anfahrtskosten.

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Ich berechne meinen Kunden 0,70 Euro / gefahrenen Kilometer zzgl. Aufwand für die Fahrzeit von 50,- € / Stunde....

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Siehe nach unter reisekostengesetz

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    Antwort von Judoka45 Judoka45

    Aha und dann noch beim Finanzamt alles als Steuer absetzen wollen.

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    ??? kannst du das mal erklären?

    Was soll denn da als Steuer abgesetzt werden?

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    Antwort von HBResult HBResult

    Beide Wege - das deckt sich auch mit dem Pauschal-Satz vom Finanzamt

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    Antwort von Shany Shany

    NATÜRLICH BEIDES!!!

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    Antwort von Alibe920 Alibe920

    0,30 EUR sind der gesetzliche Reisekostensatz pro gefahrenem Kilometer, nicht pro Entfernungskilometer. Du kannst also Hin-und Rückweg ansetzen

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    Antwort von AtomicBull AtomicBull

    Auf jeden Fall Hin- und Rückfahrt!

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