Ich habe vor 0,30 Cent Anfahrtkosten meinen Kunden zu berechnen. Jetzt weiß ich nicht ob ich nur die Kilometer für die Hinfahrt berechnen soll oder hin und zurück. Wei weiß bescheid?
Anfahrtkosten Kilometer Hin und Zurück?
Antworten (13)
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Raimund1Raimund1
Du kannst steuerlich die 30 Cent hin und zurück absetzen, also solltest du sie auch dem Kunden in Rechnung stellen. Es spricht nichts dagegen.
Manche nehmen auch eine Fahrtpauschale, aber die klare Aufgliedrung finde ich persönlich besser ( auch wenn die 30 Cent nicht kostendeckend sind ).
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SchnuffeltigerSchnuffeltiger
Also Anfahrtskosten bedeutet für mich wirklich nur die Hinfahrt. Ansonsten müsstest du das irgendwie anderes nennen ( Hin-und Rückfahrt). Aber 0,30 € sind schonmal okay. Mich würde nur mal interessieren für was? ;-)
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tipsie69tipsie69
Die ANFAHRT
wird berechnet,es heißt ja auch Anfahrtspauschale Du hättest ja die Möglichkeit direkt im Anschluss einen weiteren Termin anzufahren, dafür gilt dann ab Kunde a zu Kunde b wird wieder die Anfahrt berechnet. Alles andere sind Betriebskosten die Du tragen musst.
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Raimund1Raimund1 eine Pauschale ist was anderes als Kilometer-in-Rechnung stellen.
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tipsie69tipsie69 Der Bezug lag auf dem Wort: ANFAHRT.
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suzisorglossuzisorglos
Ich finde 0,30 Cent generell recht wenig, das würde kaum die Kosten für eine Fahrradfahrt decken. Für die Anfahrt mit einem Auto erschienen mir eher 30 Cent (0,30 EUR) angemessen.
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AmpManAmpMan
Wenn Rückfahrt wirklich Rückfahrt in den Betrieb und nicht die Fahrt zum nächsten Kunden ist, dann würde ich beides berechnen. 30 Cent finde ich übrigens sehr günstig.
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IwanttobelieveIwanttobelieve
Soweit ich weiss stehen in einer Rechnung immer Anfahrtskosten, also nehme ich als Kunde an, daß sie auch für die Anfahrt sind.
Kommst Du mit dem Rechnungsbetrag nicht hin, erhöhe doch die Anfahrtskosten.
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WetWillyWetWilly
Ich berechne meinen Kunden 0,70 Euro / gefahrenen Kilometer zzgl. Aufwand für die Fahrzeit von 50,- € / Stunde....
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Judoka45Judoka45
Aha und dann noch beim Finanzamt alles als Steuer absetzen wollen.
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Raimund1Raimund1 ??? kannst du das mal erklären?
Was soll denn da als Steuer abgesetzt werden?
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Alibe920Alibe920
0,30 EUR sind der gesetzliche Reisekostensatz pro gefahrenem Kilometer, nicht pro Entfernungskilometer. Du kannst also Hin-und Rückweg ansetzen
hier noch die Berechnung der tatsächlichen Kosten ( ADAC )
http://www.adac-autokosten.de/