Hallo,
bin Arbeitnehmer und habe ein Firmenfahrzeug (Transporter). Jetzt werden von der Firma Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt ( Teilnahme Pflicht, Samstags, ganztags, ca. 7 - 17 Uhr). Zur Anfahrt darf nicht das Firmenfahrzeug benutzt werden, auch wenn Fahrgemeinschaften gebildet werden könnten.
"... Anfahrt ist euer Problem, hat nichts mit der eigentlichen Arbeit zu tun, das sind unerlaubte Fahrten..."
Ist diese Vorgehensweise so korrekt???
Grüsse von bullit
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