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Anfahrt zu Weiterbildungsveranstaltungen

Frage von bullit bullit

Hallo,

bin Arbeitnehmer und habe ein Firmenfahrzeug (Transporter). Jetzt werden von der Firma Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt ( Teilnahme Pflicht, Samstags, ganztags, ca. 7 - 17 Uhr). Zur Anfahrt darf nicht das Firmenfahrzeug benutzt werden, auch wenn Fahrgemeinschaften gebildet werden könnten.

"... Anfahrt ist euer Problem, hat nichts mit der eigentlichen Arbeit zu tun, das sind unerlaubte Fahrten..."

Ist diese Vorgehensweise so korrekt???

Grüsse von bullit

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Antworten (2)

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    Antwort von kalium kalium

    Weiterbildung ist eine private Sache, so dass, sofern keine private Nutzung erlaubt ist, der Transporter stehen bleiben muss.
    ABER: Kilometer aufschreiben und zusammen mit den Kosten für die Weiterbildung (wenn nicht vom Arbeitgeber übernommen) bei der Steuererklärung ansetzen! Ausserdem Verpflegungsmehraufwand, wenn Du mehr als 8 Stunden unterwegs bist!

  • 0
    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Leider ja!

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