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Anerkennungsurteil anfechten

Frage von evelyn47 evelyn47

hallo, ich wohne in einer 2 ZKBB-Wohnung und habe seit 2 Jahren mit dem Vermieter Probleme wegen der Heizung. Wir haben Bodenheizung, die von 55° auf 28°Vorlauftemperatur reduziert wurde.Nach langem Hin und Her wurde ein Gutachter angefordert.An diesem Termin wurde die Heizung manipuliert,(hochgedreht) sodass der Gutachter die Heizung als funktionierend ansah und mein Anwalt und das Gericht mir anriet, das Gutachten anzuerkennen,(was ich jetzt sehr bereue,)weil es sonst sehr teuer werden würde. (ich beziehe ergänzende Hartz IV),das Gericht verurteilte mich zu den Rechtsstreitkosten,obwohl ich Prozesskostenhilfe bewilligt bekam.Wie komme ich trotz dessen noch zu meinem Recht. LG Jessi

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Antworten (4)

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    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Da du alles anerkannt hast, und es gerichtlich bestätigt wurde, hast du so gut wie keine Chancen mehr. Schau, ob du eine andere wohnung findest, wo du so ein Theater nicht hast.

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    Antwort von DrSeltsam DrSeltsam

    Grundsätzlich wirst du bei PKV-Mandaten nicht mehr "bekommen" als die stattgehabte anwaltliche Vertretung, wenn und soweit du nicht als Mitglied des örtlichen Mietervereins über den Mieterverein eine/n mit letzterem zusammenarbeitenden Anwalt/in nachgewiesen bekommst.

    Ausweislich deiner Schilderungen wäre Beweissicherung durch dich zu betreiben gewesen, welche Temperaturen in den beiden Heizperioden tagtäglich geherrscht haben.

    Das ist sehr aufwendig, nahezu kaum zu realisieren und gerade eine bestimmte Sorte Vermieter weiss das genau.

    Gerade bei sog. Fußbodenheizungen ist die Beweisführung bzgl. der Voraluftemperatur, auf deren Einstellung der Vermieter so gut wie immer alleinigen Zugriff hat, sehr erschwert.

    Hier handelte es ich einmal um einen Sachverhalt, bei dem sogar ein verplombtes Meßgerät zwischen gebaut und die gewöhnlich für die geschuldete Wohnraumtemperatur korrekte Vorlauftemperatur über den Beweiszeitraum angezeigt und dokumentiert wurde. das Gegenstück am Zulauf bei den Mietern bestätigte nur vernachlässigbar geringe Verlustleistung.

    Über den Mieterverin wurde in der Sache ein "Wohnungsbegeher" beigezogen, der "zufällig" Fachmann war.

    Im Verlauf von dessen Nachforschungen der Fußbodenheizungszulaufverlegung zu den beiden Mietwohnungen wurde festgestellt, dass die im selben Haus wohnenden Vermieter über Hebel den für die Mieter vorgeheizten "Wasserlauf" über Teile ihrer Räumlichkeiten laufen lassen konnten.

    Bei den Mietern kam infolgedessen das bereits "anderweitig verheizte Wasser" entsprechend abgekühlt an.

    Es kommt daher bei der Gutachtensbeauftragung ganz besonders auf die Fragestellung(en) an, über die das Gutachten zu erheben ist.

    Wenn überhaupt, gelingt das mit Hilfe des Mietervereins, der für solche Fälle Personen/Firmen empfehlen kann, die derartige Beweisführungen nicht kostenlos, aber kostengünstig in gerichtlich verwertbarer Form, erbringen können.

    Trotzdem hat man nie eine Garantie, das es so gelingt, man kann nur nach dem Grundsatz der Meistoptimierung vorgehen.

    Warum wurde nicht "soetwas wie eine Sammelklage" angestrengt", wenn weitere 10 Mietparteien ebenso wie du betroffen waren bzw. sind?

    Ein Anerkenntnisurteil ist grundsätzlich nicht wegen Irrtums anfechtbar und auch nicht widerruflich.

    Einziges Mittel ist bei Vorliegen der Voraussetzungen eine sog. Restitutionsklage i.S.v. § 580 ZPO.

    Schlussendlich wird durch den geschilderten Verlauf Katzentatze zuzustimmen sein, auch wenn ein anderes Ergebnis für dich wünschenswert gewesen wäre.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Wenn das Urteil bereits in Kraft getreten ist, dann kannst Du es generell wegen Irrtums anfechten. Das wird aber schwierig. Hat dich denn dein Anwalt nicht über das Prozeßrisiko aufgeklärt?

    Kommentar von evelyn47 evelyn47

    hallo und danke, nein, nachdem der Gutachter seine "Arbeit" verrichtet hat, sagte mein Anwalt nur: Nehmen sie das Urteil an, sonst wird es teuer, und da ich nicht viel Ahnung habe und hatte, stimmte ich zu.Aber nur wegen der Kosten. Es muß noch einen anderen Weg geben, um zu beweisen, das alles manilpuliert war (Heizung), denn seit 2 Jahren friert das ganze Haus. Hatte 10 Unterschriften gesammelt, aber das interessierte dann keinen mehr.

    LG

    Jessi

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Ich bin kein Heizugsbauer o.ä., kann daher nichts anderes Sagen, dass de Gutachter bestenfalls das feststellt, was er bemerkt. Vielleicht hatte er keine "böswillige Manipulation" festgestelt? - warum auch immer.

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    Antwort von Samml Samml

    Es muss im Urteil stehen ob Rechtsmittel eingelegt werden kann und mit welcher Frist, darüber hätte Dich aber der Anwalt informieren müssen. Wenn die Prozeßkostenhilfe nicht während des Prozeßes aufgehoben wurde muss sie auch noch gelten, kann aber sein, dass nur der Anwalt bewilligt wurde und nicht die Gerichtskosten als solche, für die man als unterliegende Partei aufkommen muß.Sie kann auch Rückgefordert werden, wenn sie unter falschen Voraussetzungen erteilt wurde. Dies soll aber ausdrücklich keine Rechtsberatung sein, die ist in D den Anwälten vorbehalten und das mit Recht. Also bitte nur als Meinung annehmen. Zur Not Rechtsberatung am Amtsgericht einfordern. Kostet 10,00 €.

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