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Anerkennung von Wartesemestern?

gefragt von raymen am 02.07.2009 um 14:47 Uhr

Ist es richtig, dass man jede Tätigkeit als Wartesemester bei jeder Uni anerkannt bekommt ab dem Datum des Abiturerhalts?


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Mimimimi
beantwortet von Mimimimi am 2. Juli 2009 14:50
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ab dem datum der erstbewerbung eigentlich.

wenn du dich nach dem abitur nicht um einen studienplatz bewirbst, gilt das nicht als wartesemester.


anonym
beantwortet von Norlicht am 2. Juli 2009 14:51
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Nein, denn sobald du einen anderen Studiengang als den gewünschten studierst, zählt es nicht als Wartesemester. Also gelten nur uniferne Tätigkeiten.

Außerdem musst du dich erst einmal bewerben und abgelehtn werden, damit es zählt.


Robertater
beantwortet von Robertater am 2. Juli 2009 14:51
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Ich denke ab der erstbewerbung such dir in der zeit ne Ausbildung wenn du zu viele Wartesemester hast


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