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Anerkennung beim Finanzamt als Werbekosten -Umwandlung von selbstgentzter Wohnung in Mietwohnung

Frage von magdalenarenata magdalenarenata

Steuerliche Behandlung bei Umwandlung von selbstgenutzem Wohnraum in Mietwohnung
Werden die noch während der Wohnzeit angeschafften Materialkosten ( Bodenfliesen, Putz, Badobjekte und Baumaterial) als Werbekosten vom Finanzamt anerkannt, wenn sie nachweislich erst nach Auszug des Eigentümers (in 3 Monaten bis zum Einzug des Mieters) eingebaut wurden?

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Antworten (1)

  • 4
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Nunja, ich möchte behaupten, es handelt sich hier um Herstellungskosten.
    .
    Einlage nach § 6 (5) EStG analog mit entsprechender Auswirkung auf die Abschreibung.

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