Steuerliche Behandlung bei Umwandlung von selbstgenutzem Wohnraum in Mietwohnung
Werden die noch während der Wohnzeit angeschafften Materialkosten ( Bodenfliesen, Putz, Badobjekte und Baumaterial)
als Werbekosten vom Finanzamt anerkannt,
wenn sie nachweislich erst nach Auszug des Eigentümers (in 3 Monaten bis zum Einzug des Mieters) eingebaut wurden?
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Anerkennung beim Finanzamt als Werbekosten -Umwandlung von selbstgentzter Wohnung in Mietwohnung
Frage von
magdalenarenata
Antworten (1)
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4Antwort von
EnnoBeckerEnnoBecker
Nunja, ich möchte behaupten, es handelt sich hier um Herstellungskosten.
.
Einlage nach § 6 (5) EStG analog mit entsprechender Auswirkung auf die Abschreibung.
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