werde nach 45 Jahren vom leiblichen Vater angezweifelt ,er erkennt mich juristisch alls seinTochter an ,sagt aber er glaubt nicht das er mein Erzeuger ist .( Brief vom Anwalt),sollte ich sein Spiel mitspielen oder bringt mir das ein Nachteil später bei dem Erbe ,Danke im vorraus
Anerkennen
Antworten (7)
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5Antwort von
helrichhelrich
Du bist mit 45 Jahren nicht viel jünger, als ich. Was würde mir die Aussage Deiner Fragebeschreibung sagen? Juristisch - also rechtlich - möchte Dich dieser Vater an seinem Erbe beteiligen. Moralisch aber knallt er Dir an den Kopf, daß Du nicht sein Fleisch und Blut bist (wenn es so wäre, hätte dafür Deine Mutter die Verantwortung - keinesfalls Du selbst). Und der Anwalt war ja wohl kaum bei Deiner Zeugung dabei.
Du solltest vielleicht per Vaterschaftstest alle Zweifel ausräumen lassen. Wenn er solche Zweifel hegt, sollte er auch mit so einem Test einverstanden sein. Ihm bleiben noch einige Jahre - Dir deutlich ein paar mehr, in denen Du Dich mit dieser Form der Ablehnung gedanklich beschäftigen wirst. Und eine materielle Erbschaft ist nicht alles. Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich unbedingt Klarheit haben wollen!
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3Antwort von
ichweisnixichweisnix
Zunächstmal gilt die Vaterschaft, bis gerichtlich etwas anderes festgestellt wird. Auch wenn sie bereits volljährig sind, ist eine Anfechtung der Vaterschaft möglich. Aber eine Anfechtung ist nur 2 Jahre nach dem Bekanntwerden der Umstände die gegen eine Vaterschaft sprechen möglich.
(1) Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1600b.html
Insoweit die Briefe gut aufheben, sollte er irgenwann auf die Idee kommen, die Vaterschaft anzufechten, dann ist das wegen des Fristablaufs nicht mehr möglich. Anzufechten dürfte in Ihrem Alter aber ohnehin kaum noch möglich sein. Da müßte er schon sehr gut darlegen, wann genau er von den Umständen erfahren hat.
sollte ich sein Spiel mitspielen oder bringt mir das ein Nachteil später bei dem Erbe
Was das Erbe betrifft, da kann ihr Vater per Testament jeden einsetzen den er will. Anders sieht es mit dem Pflichtteil aus, als Kind haben sie ein Pflichtteilrecht. Durch Aufhebung der rechtlichen Vaterschaft hätten sie es nicht mehr. Aber die Vaterschaft hat für sie auch Nachteile, wenn ihr Vater im Alter pflegebedürftig wird, dann müssen sie u.U. dafür aufkommen.
Sie können ja auch einen Vaterschaftstest machen, dann kennen sie beide die Wahrheit.
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3Antwort von
glaubeesnichtglaubeesnicht
Ignoriere das ganz einfach! Juristisch gesehen bist du seine Tochter, damit also auch erbberechtigt! Wenn er was anderes glaubt, soll er das beweisen!
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1Antwort von
lenny2011lenny2011
Solche Anwaltschreiben werden nicht aus Spaß gemacht, da stecken eine Menge verletzter Gefühle dahinter. Das ganze sieht danach aus, dass dies Dein Vater erst vor kurzem erfahren hat, vom wem ist da eine gute Frage.
Ich rate Dir dazu, einen Vaterschaftstest beim Familiengericht zu beantragen. Darauf hast Du ein Anrecht. Es stehen Behauptungen im Raum, die sich um einen wichtigen Bereich Deiner Identität drehen.
Falls dabei herauskommt, dass Du nicht sein leibliches Kind bist, so kannst Du Deine Mutter nach dem wahren Vater befragen. Sie ist Dir dann gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Sogar juristisch einklagbar ist diese Auskunft.
Die Vaterschaft aufheben lassen kann hingegen nur der juristische Vater, innerhalb von zwei Jahren seines ersten begründeten Zweifels. Wird diese nicht aufgehoben und Du stellst Deinen biologischen Vater fest, dann bist Du bei beiden Erbberechtigt aber kannst auch für beide zur Verantwortung gezogen werden. (Pflege etc.)
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft für die nächste Zeit, denn gleichgültig, was dabei herauskommt, ist es ein Prozess in welchem Du von Deinem zumindest juristichem Vater Ablehnung erfährst.
Hier findest Du mehr Infos zum Thema Kuckuckskind und Scheinvater, wo hinzu auch Betroffene wie Du ihre eigenen Geschichten veröffentlicht haben. www.kuckucksvater.wordpress.com
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1Antwort von
Lilimo Wenn er dich damals als Kind anerkannt hat,liegt es bei seiner Beweispflcht,daß du nicht seine Tochter bist.
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1Antwort von
user1192user1192
Nein, bringt keine Nachteile. Er ist dein Vater, da kann er nichts dran drehen
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