Androhung einer Räumungsklage bekommen wann muss mit der Vollstreckung gerechnet werden?

6 Antworten

Der Gerichtsvollzieher kann ihn natürlich auch nicht einfach auf die Straße setzen. Aber wenn in der Gemeinde eine Obdachlosenunterkunft zur Verfügung steht, kann das ganz schnell gehen. Dann werden seine Habseligkeiten auf seine Kosten eingelagert. Wenn sie nicht rechtzeitig "ausgelöst" werden, werden sie "verwertet". Wahrscheinlich der Müllverbrennung zugeführt.

Der Vermieter kann aufgrund des Titels die Zwangsräumung beantragen. Außerdem muss er davor wohl noch eine Klausel nach § 726 ZPO beantragen. Der Gerichtsvollzieher muss dem Schuldner mindestens 3 Wochen vor der Räumung, den Räumungstermin schriftlich mitteilen.

Vom Anwalt des Vermieters wurde er aufgefordert die Wohnungsschlüssel zum 06.05.2012 heraus zugeben, danach hat der Vermieter selbst eine neue Frist zum 20.05.2012 gegeben, nach Ablauf wurde er am 26.05.2012 vom Hausmeister aufgefordert ihm den Schlüssel herauszugeben, bei Ihm behauptete er habe vom Urteil keine Kenntnis.

Behaupten kann er viel, ein Urteil wurde ihm mit Sicherheit beweisbar zugestellt.

Zum 18.09.2013 bekam er vom Vermieter, eine 10 tätige Frist zum handeln, danach würde er die Durchsetzung des Säumnisurteils vollstrecken lassen. Androhung einer Räumungsklage bekommen wann muss mit der Vollstreckung gerechnet werden?

Wenn man ein Räumungsurteil ergangen ist muss der Gerichtsvollzieher nach § 180 Nr. 2 Abs. 2 GVGA noch eine dreiwöchige Frist geben.

Es kann also noch ein wenig dauern.

MfG

Johnnymcmuff

Dann darf er gegen Ende Oktober mit der Räumung rechnen, vorausgesetzt der Vermieter macht seine Drohung dieses Mal wahr...

Anscheinend hat der Vermieter bereits einen vollstreckbaren Räumungstitel, ein weiteres Urteil braucht es dafür nicht...

Bei " der " Schnelligkeit des Vermieters, kann dein Nachbar noch laaaaaaaaaaange drin wohnen.