Androhung einer Räumungsklage bekommen wann muss mit der Vollstreckung gerechnet werden?
Ich habe mit meinem Nachbarn ein heikles Thema, da ich ihm mehrfach darüber aufgeklärt habe das er seinen Mietrückstand von 3.000 Euro unbedingt ausgleichen solle, aber er hat ständig einen Sturen Kopf und will sich mit dem Problem nicht auseinander setzen. Jetzt hat er von seinem Vermieter eine Frist gesetzt bekommen wo ich der Meinung bin dass jetzt der Gerichtsvollzieher jeden Tag kommen kann und Ihm aus der Wohnung setzt. Er meint der Vermieter hätte noch keine Verfügung und benötigt noch ein weiteres Urteil.
Das hat sein Vermieter alles unternommen.___________________________________________________________________
Mein Nachbar hat am 07.12.2011 von seinem Vermieter die fristlose Kündigung bekommen, zum 31.01.2012 bekam er vom Anwalt seines Vermieters das Mahnverfahren angekündigt, das Amtsgericht hat am 18.04.2012 ein Urteil erteilt, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, das er von sein Wiederspruchrecht kein gebraucht machte. Im Urteil Hieß es er solle die Wohnungsschlüssel sofort herausgeben, bei nicht befolgen kann eine Zwangsräumung durchgeführt werden.
Vom Anwalt des Vermieters wurde er aufgefordert die Wohnungsschlüssel zum 06.05.2012 heraus zugeben, danach hat der Vermieter selbst eine neue Frist zum 20.05.2012 gegeben, nach Ablauf wurde er am 26.05.2012 vom Hausmeister aufgefordert ihm den Schlüssel herauszugeben, bei Ihm behauptete er habe vom Urteil keine Kenntnis.
Zum 18.09.2013 bekam er vom Vermieter, eine 10 tätige Frist zum handeln, danach würde er die Durchsetzung des Säumnisurteils vollstrecken lassen.
6 Antworten
Der Gerichtsvollzieher kann ihn natürlich auch nicht einfach auf die Straße setzen. Aber wenn in der Gemeinde eine Obdachlosenunterkunft zur Verfügung steht, kann das ganz schnell gehen. Dann werden seine Habseligkeiten auf seine Kosten eingelagert. Wenn sie nicht rechtzeitig "ausgelöst" werden, werden sie "verwertet". Wahrscheinlich der Müllverbrennung zugeführt.
Der Vermieter kann aufgrund des Titels die Zwangsräumung beantragen. Außerdem muss er davor wohl noch eine Klausel nach § 726 ZPO beantragen. Der Gerichtsvollzieher muss dem Schuldner mindestens 3 Wochen vor der Räumung, den Räumungstermin schriftlich mitteilen.
Vom Anwalt des Vermieters wurde er aufgefordert die Wohnungsschlüssel zum 06.05.2012 heraus zugeben, danach hat der Vermieter selbst eine neue Frist zum 20.05.2012 gegeben, nach Ablauf wurde er am 26.05.2012 vom Hausmeister aufgefordert ihm den Schlüssel herauszugeben, bei Ihm behauptete er habe vom Urteil keine Kenntnis.
Behaupten kann er viel, ein Urteil wurde ihm mit Sicherheit beweisbar zugestellt.
Zum 18.09.2013 bekam er vom Vermieter, eine 10 tätige Frist zum handeln, danach würde er die Durchsetzung des Säumnisurteils vollstrecken lassen. Androhung einer Räumungsklage bekommen wann muss mit der Vollstreckung gerechnet werden?
Wenn man ein Räumungsurteil ergangen ist muss der Gerichtsvollzieher nach § 180 Nr. 2 Abs. 2 GVGA noch eine dreiwöchige Frist geben.
Es kann also noch ein wenig dauern.
MfG
Johnnymcmuff
Dann darf er gegen Ende Oktober mit der Räumung rechnen, vorausgesetzt der Vermieter macht seine Drohung dieses Mal wahr...
Anscheinend hat der Vermieter bereits einen vollstreckbaren Räumungstitel, ein weiteres Urteil braucht es dafür nicht...
Bei " der " Schnelligkeit des Vermieters, kann dein Nachbar noch laaaaaaaaaaange drin wohnen.