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anderweitige Arbeitsstelle während eines Beschäftigungsverbotes möglich?

Frage von Row83 Row83

Hallo zusammen,

ich befinde mich in der 5./6. Schwangerschaftswoche und habe von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen! mein Vertrag dort läuft am 31.12.09 aus, meine Frage ist, ob ich in der Zeit des Beschäftigungsverbotes eine andere Arbeit aufnehmen kann? in einer anderen Branche als in der jetzigen (Wäscherei) wohlgemerkt.

vielen Dank schon einmal.

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Antworten (8)

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    Antwort von Naza09 Naza09

    das beschäftigungsverbot bezieht sich auf die SS? dann darf man nicht in allen branchen arbeiten, musst dich mal informieren, was du während der SS machen darfst

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    Antwort von ProPhiL ProPhiL

    nun.. solang du bei ihm angestellt bist darfst du ohne seine genehmigung keine zweite stelle antreten.. das wäre ein Kündigungsgrund seinerseits. Da die Kündigung aber eh schon durch ist hat dein Alter arbeitgeber eigentlich nix mehr zu sagen. Im höchsten Notfall streicht er dir das Gehalt ab Beginn der zweiten Stelle. Aber soweit wirds doch sicherlich nicht kommen.

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    Antwort von moon73 moon73

    Nein, das ist nicht möglich, warum auch? Du bekommst ja zudem weiterhin dein Gehalt trotz Beschäftigungsverbot.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Nur mit Genehmigung des jetzigen Arbeitgebers.
    Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig.

    Kommentar von MarvGraf MarvGrafMarvGraf

    soweit ich das weiß, sind die nicht genehmigungspflichtig, nur meldepflichtig. und denn kannst du solange nebenbei jobben, wie deine arbeit bei deinem haupt AG nicht darunter leidet. gilt allerdings nur für geringverdienst. wie das mit ner anderen vollzeit aussieht, kann ich leider nicht sagen.

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Nebenjobs sind genehmigungspflichtig, da die gesamte Arbeitskraft primär dem Hauptarbeitgeber zur Verfügung zu stehen hat!

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    Antwort von mone2403 mone2403

    Dein Arbeitgeber hat dir das erteilt oder dein Frauenarzt?

    Kommentar von Row83 Row83

    nein mein Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverbot ausgesprochen, auch schriftlich

    Kommentar von mone2403 mone2403mone2403

    Wegen der chemikalien denk ich mal oder?Wenn es nur darum geht,denk ich das du wo anders schon Arbeit aufnehmen kannst,wie sich das dann allerdings mit der Lohnfortzahlung verhält weiß ich jetzt nich 100%.Erkundige dich doch mal beim Arbeitsgericht,die müssten das eigentlich wissen.

    Kommentar von Row83 Row83

    ja genau wegen der Chemikalien! vielen Dank :) werde mich auf jeden Fall noch einmal genauer erkundigen

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    Antwort von MarvGraf MarvGraf

    wenn dein chef dir eh gekündigt hat, frag ihn doch, ob ihr einen aufhebungsvertrag machen könnt. denn biste sofort raus und kannst eine andere stelle antreten. solltest du aber nur machen, wenn du schon eine zusage hast ;)

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    Antwort von loewe1961 loewe1961

    Hallo, zunächst muss mal geklärt werden, was Du arbeiten willst, oder besser in welchem Status. Frei oder angestellt? Wird es eine vorbereitende Maßnahme für die Zeit nach der Kündigung? Oder gehst du in ein Angestelltenverhältnis? Und warum besteht das Verbot? Ist es eine Risikoschwangerschaft oder ist deine Arbeit zu schwer für Schwangere? Was sagt der Arzt - obwohl - schwanger ist ja nicht krank.

    Kommentar von Row83 Row83

    also ich möchte gerne in einem Angestelltenverhältnis arbeiten und das am besten sofort, weil ich mich nun wirklich nicht krank fühle, sondern einfach nur schwanger bin. das Verbot besteht weil meine Frauenärztin und mein Chef der Meinung sind, dass die Arbeit in der Wäscherei für mich und das ungeborene Kind zu gefährlich ist (wegen Chemikalien und der allgemein schweren Tätigkeit)

    Kommentar von loewe1961 loewe1961

    OK, dann bezahlt er dich aber auch voll, oder? 8h Arbeit stehen Dir zu, wenn du für weniger bezahlt wirst, kannst Du immer dazuarbeiten. Frag doch mal, vielleicht hat er einen ungefährlichen Job für dich.

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    Antwort von einfachnadine einfachnadine

    solange du kein beschäfigungsverbot vom arzt hast,kannst du natürlich woanders eine andere tätigkeit ausüben.

    Kommentar von MarvGraf MarvGrafMarvGraf

    âber doch nicht, solange sie noch beim alten arbeitgeber angestellt ist...

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