gezahlt werden, wenn von ihm ein zu vertretender Grund vorliegt (Abschnitt VIII Sonderregelungen (Bund) § 45 Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt werden) Jetzt wurde dem Beschäftigten in der Probezeit gekündigt. Muss er die Kosten jetzt erstatten? Wenn nein, muss der ehemalige Arbeitgeber die Kosten für den Rückumzug tragen?
Zudem wurde ein Grund in der Kündigung (Probezeit) angegeben, ist sie somit nichtig?
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