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Anders gefragt: im Gesetz steht: "Die Umzugskostenvergütung muss von dem Beschäftigten zurück-

Frage von sloneczko003 sloneczko003

gezahlt werden, wenn von ihm ein zu vertretender Grund vorliegt (Abschnitt VIII Sonderregelungen (Bund) § 45 Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt werden) Jetzt wurde dem Beschäftigten in der Probezeit gekündigt. Muss er die Kosten jetzt erstatten? Wenn nein, muss der ehemalige Arbeitgeber die Kosten für den Rückumzug tragen?

Zudem wurde ein Grund in der Kündigung (Probezeit) angegeben, ist sie somit nichtig?

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Antworten (3)

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    Antwort von Ellwood Ellwood

    Gründe bei Kündigungen in der Probezeit müssen nicht angegeben werden, können aber...
    Der Logik nach muss er die Kosten zurück erstatten, sofern die Kündigung von Ihm zu vertreten ist, wer weiss was hier als Grund vorliegt...
    Ein Rückumzug wird mit Sicherheit NICHT vom ehemaligen AG bezahlt...
    Auf jeden Fall sollte der Betroffene mit der Kündigung zur Gewerkschaft oder zum Anwalt gehen, denn ob alles so korrekt ist, wird nur ein Fachmann unter GENAUER Kenntnis der Umstände beurteilen können, mit so ein paar hingeworfenen Zeilen wird man da nichts abschließendes zu sagen können...

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Zudem wurde ein Grund in der Kündigung (Probezeit) angegeben, ist sie somit nichtig?''

    • Warum sollte sie deswegen nichtig sein?

    • Soll man das so verstehen, dass als Kündigungsgrund nur ''Probezeit'' angegeben wurde oder was?


    Es wäre auch besser, wenn du mit Nachfragen und Ergänzungen zu einem Thema in einem thread bleibst und nicht neue threads dazu aufmachst.


    Nutze zum antworten bitte [Antwort kommentieren] bzw. [Kommentar kommentieren] unterhalb der Userbeiträge. Die User können sonst deine Nachträge in ihrer Antwortliste nicht sehen.

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    Antwort von Noergelix Noergelix

    Der Umzug stand im Zusammenhang mit dem neuen Job, Stelle, wurde von diesen verursacht. Geht wohl auf Kosten des Dienstherren. Die Angabe des Kündigungsgrundes ist beliebig, aber nicht nichtig. Ich habe schon einmal anteilige Umzugskosten erhalten, die mir aber von dem Kleinknicker aus dem letzten fälligen Lohn abgezogen wurden...

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