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anders gefragt....das das einschreiben als zugestellt gilt weiß ich, meine frage ist eher...

Frage von Girlcalledjonny Girlcalledjonny

was ist der nächste schritt des anwalts! kann das bis vors gericht gehen?kann man mich zwingen?

für alle, die es eben nicht mitbekommen haben...habe abgetrieben, was mein ex freund nicht glaubt da er sich sorgen um unterhaltskosten macht. deswg hat er mir über einen anwalt eine aufforderung geschickt, dass ich die bescheinigung der abtreibung und alle offen legen soll. tue ich aber nciht, nach der behandlung. ws kann mir passieren?

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Antworten (10)

  • 6
    Antwort von OlliSteifenrein OlliSteifenrein

    Du solltest das Schreiben dieses Anwaltes besser mal der Anwaltskammer vorlegen. Die Kammer prüft dann, ob der RA sie noch alle auf der Latte hat.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Sehe ich ganz genau so!

  • 4
    Antwort von stef1601 stef1601

    Nix kann dir passieren, da wird kein Gericht der Welt sich mit beschäftigen! Niemand kann dich dazu zwingen eine Bescheinigung über eine Abtreibung vorzulegen.

    Soll er doch 9 Monate warten wenn dann kein Kind kommt, weiß er doch das es getan hast. Mach dir keine Sorgen...sie wollen dich nur einschüchtern.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    Naja, die Gerichte müssen sich beschäftigen, weil es keine Regelung gibt, dass Streitigkeiten abgelehnt werden dürfen. Aus meiner Sicht wäre die Klage jedoch abzuweisen - denn ich sehe keine Grundlage auf der solche Informationen verlangen könnte. Halte das auch für Einschüchterungstaktik.

    Selbst wenn Du nicht abgetrieben hättest: Das wäre Deine Sache und er müsste eben zahlen!

  • 2
    Antwort von morrissey morrissey

    Er kann auffordern zu was er will. Die Frage ist welche Konsequenzen hat das nichterfüllen. In diesem Fall wohl keine ! Natrlich kann er vor Gericht gehen. Es gibt Leute die die unsinnigsten Klagen einreichen.

    Eine Portion Gelassenheit ist in dieser Sache angebracht

  • 2
    Antwort von HoBi06 HoBi06

    Dir kann gar nichts passieren.Ob du abtreibst oder nicht ist alleine deine Entscheidung.Ob das dein Ex wissen oder bestätigt haben will ist egal

  • 1
    Antwort von soniab soniab

    Als potenzieller Vater hat er auf Offenlegung Anspruch. Er könnte sich beim Jugendamt melden. Andere Frage, weshalb willst Du nicht beweisen abgetrieben zu haben? So muss er ja davon ausgehen, dass entweder A-Du nicht abgetrieben hast oder B-Du nie schwanger warst und es jetzt mit einer anscheinenden Abtreibung abtust. Ein simpler Beleg und Du hast nichts mehr mit ihm zu tun, ist doch gut?

    Kommentar von Luzi4 Luzi4Luzi4

    Aha...eine etwas differenzierte Meinung...DH.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    @Luzie: bin mir da nicht sicher; sehe im Moment keine Rechtsgrundlage dafür, dass jemand einen Anspruch darauf hat, zu wissen ob jemand schwanger ist oder nicht; warum sollte er sich an das Jugendamt wenden können?; was sollten die tun, evtl. die mögliche Kindsmutter auffordern, mitzuteilen ob sie schwanger war oder ist?; stell Dir mal vor, der X hat GV mit der Y; was danach ist geht ihn doch nichts mehr an;

    Kommentar von Luzi4 Luzi4Luzi4

    Eben, Guppy, und da ich mir ja ebenfalls nicht sicher bin, habe ich mich ja über die Antwort von soniab gefreut, weil sie etwas weiter über den Tellerrand blickt. :-)

    Kommentar von soniab soniab

    @guppy zum Jugendamt. Wenn er der Vater sein sollte und Sie hätte nicht tatsächlich abgetrieben, dann hätte er Anspruch auf Besucherrecht. Was Sie ihm jedoch verwehren möchte. Ausser sie hat wirklich abgetrieben, nur er hat ja keine Beweise. Somit würde das Jugendamt seinen Anspruch vielleicht notieren, und wenn diese trotzdem ein Kind gebähren sollte, innerhalb der nächsten xy Monaten, dann hätte das Jugendamt einen möglichen Vater, der sich zuvor gemeldet hätte..... etc. was heisst was interessiert ihn das, ein Vater hat nicht nur Pflichten sondern auch Rechte.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    insoweit stimm ich Dir zu

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Du musst überhaupt keine Bescheinigung abschicken. Was wollen die überhaupt von Dir? Mit diesem Anwalt stimmt was nicht. Wäre bestimmt lustig, wenn Du auch mal zu einem Anwalt gehen würdest. Der von Deinem Ex riskiert mit so etwas mindestens einen Ruf (so vorhanden)

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    Antwort von Engelchen46 Engelchen46

    Hä? Was soll dir passieren? Wenn es "nur" ein Freund und dann auch noch EX ist..der hat doch garkeine Rechte.

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Das Schreiben verletzt Deine Privat- und Intimsphäre und ist sittenwidrig. Dem Anwalt kannst Du dafür so richtig eine vor den Latz knallen! Die Anwaltskammer freut sich über solche Sachen... Ausserdem kannst Du doch auf Unterhalt verzichten, also was soll der Schei..?

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    nein, auf Unterhalt für das KIND kann die Mutter nicht verzichten.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Nun gut, lassen wir mal meine persönliche Meinung zum Unterhalt aussen vor... Aber was die Abtreibung betrifft ist der "Samenspender" juristisch auf dem Holzweg und sein Anwalt eine Pfeife wenn er den Mist mitmacht!

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    Antwort von istie istie

    Es kann m. E. gar nichts passieren, Du bist niemandem Rechenschaft schuldig ob Du abgetrieben hast oder nicht.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    das obliegt doch dem Anwalt..das weiss niemand..die Rechtsverdreher sind wenn es ums Geld geht doch erfinderisch bis zum getNO..siehe Abmahnanwälte..

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