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anderes kenntzeichen 50 ccm urkundenfälschung?

Frage von marmor marmor

hallo alle zusammen

habe gerade einen brief von der polizei bekommen vorladung wegen urkundenfälschung ich bin 17 und habe de b17 lappen

mir ist wasganz dummes pasiert bin mit einem kennzeichen gefahren das zwar angemeldet ist und auch dementsprechende papiere hatt aber das kenntzeichen war von meiinem alten roller den ich verkauft habe und dann haben sie mich erwischt bei während der fahrt,..

was kann alles passieren?

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Antworten (4)

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Tach,

    das ist de facto Urkundenfälung bzw Kennzeichenmissbrauch.

    "Denkverbot" hats geschrieben.

    Das ist n Straftatbestand.

    § 22 StVG, § 267 StGB, § 6 PfVG

    Wenn die dich angehalten haben, und festgestellt haben, dass das Kennzeichen nicht zu dem Mopped gehört, hilft in deinem Fall nur "Kreide fressen", bzw. gaanz kleine Brötchen Backen.

    Wo ist das problem sowas eben umzumelden.

    Mal eben zum Versicherungsmann und dem das andere Mopped angeben, fertich is die Laube. - das is ne Sache von 2 Minuten.

    Weil das so einfach und problemlos geht, kannste dich auch nicht mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen rauslabern.

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    Antwort von Denkverbot Denkverbot

    Das ist eindeutig eine Urkundenfälschung.

    Da kommt natürlich die entsprechende Strafe auf Dich zu.

    Wer Mist baut, muss dafür eben auch gerade stehen.


    Zur Vorladung MUSST Du nicht erscheinen, es sei denn, Du hast was zu Deiner Entlastung vorzubringen (was in diesem eindeutigen Falle eher unwahrscheinlich ist).

    Es kann aber sehr hilfreich sein, dort zu erscheinen und Reue zu zeigen, diese Reue sollte auch im Protokoll mit aufgenommen werden.

    Das kann Deine zu erwartende Strafe mildern.

    Kommentar von BiloInCage BiloInCageBiloInCage

    Wo genau wurde dabei bitte eine Ukrunde gefälscht?

    Kommentar von Denkverbot DenkverbotDenkverbot

    Wo genau wurde dabei bitte eine Ukrunde gefälscht?

    Durch die Montage eines Kennzeichens (das Kennzeichen ist im gesetzlichen Sinne eine Urkunde über das Bestehen einer Versicherung) an einem dazu nicht gehörigen (eben somit auch nicht versicherten) Fahrzeug ist es rechtlich eine Urkundenfälschung.

    Kommentar von DocSchneider DocSchneiderDocSchneider

    Ein amtliches Kfz-Kennzeichen stellt rechtlich zusammen mit dem (zugehörigen!) Fahrzeug eine sog. "zusammengesetzte Urkunde" dar. Wenn nun aber das Schild an ein falsches Fahrzeug montiert wird, kann das dann tatsächlich als Urkundenfälschung gewertet werden.

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    Antwort von DocSchneider DocSchneider

    Moment mal. Von was für Kennzeichen reden wir denn jetzt eigentlich?

    Von amtlichen Kfz-Kennzeichen oder von Versicherungskennzeichen für einen 50ccm-Roller? Und von welchen Fahrzeugen reden wir genau? Und welches Kennzeichen wurde wo dran gemacht?

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    Antwort von BiloInCage BiloInCage

    Yeas!

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