Vielen Dank fürs Löschen! Dann poste ich das Ergebnis einfach nochmal! (Ohne den ersten Satz)
Ich hab selber als angehender Wirtschaftsjurist ewas juristisches Fachwissen, allerdings noch nicht auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Daher habe ich auch zwei meiner Professoren und einen befreundeten Anwalt kontaktiert. Bisher habe ich von zweien Antwort erhalten und auch mit dem Arbeitgeber verhandelt.
Dabei kam folgendes heraus, was ich allerdings nicht mit §§ belegen kann da ich kein Stift zur Hand hatte. Es besteht ein Anspruch auf Zahlung der 8,50€ pro Stunde für die schon geleistete Arbeit, da der AG aufgrund der Arbeit in den Jahren zuvor eine besondere Vertrauensposition einnimmt und er damit verpflichtet wäre über das veränderte Entgelt aufzuklären. Auserdem, was aber umstritten ist, stellt die Unterscheidung zwischen Schüler/Studenten und angemeldete Aushilfen eventuell eine Diskriminierung dar. Dabei ist es irrelevant das man vorher in einem Arbeitsverhältniss als angemeldete Aushilfe war und darauf "nur" als studentische Aushilfe. Ich hoffe man kann nachvollziehen worauf ich hinaus will, da die Ausführungen nur die wichtigsten Bruchstücke aus dem Gespräch mit einem meiner Professoren sind.
Bestätigt wurde das ganze nocheinmal durch die Verhandlungen mit dem AG. Nachdem ich unnachgiebig geblieben bin, hat man sich nach Rüchsprache mit dem eigenen Anwalt widerwillig dazu bereit erklärt die 8,50€ zu bezahlen. Natürlich wurde das Arbeitsverhältniss auch aufgelöst. Inwiefern Kullanz von Seiten des AG noch eine Rolle gespielt hat kann ich allerdings nicht beurteilen.
Zu den anderen Antworten dazu würde ich gerne noch ein Zitat eines Professors loswerten: " In den Rechtswissenschaften gibt Juristen und Arbeitsrechtler! Die Juristen studieren die Gesetze und die Arbeitsrechtler machen irgenwas anderes was kaum einer nachvollziehen kann."
Mit der Möglichkeit der Fristlosen Kündigung habe ich mich jetzt nicht genauer erkündigt, aber ich bin nach wie vor der Meinung das §626 I hier greift. Ein wichtiger Grund der auf Tatsachen berugt auf dem unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung nicht zugemutet werden kann, liegt hier Meiner Ansicht nach vor. Der geschädigte Vertauensposition und die starke Abweichung im Entgelt stellen hier Grund genug dar. Natürlich ist die Argumentationssache und wenn man andere Ansicht ist oder es definitiv besser weiß lass ich mich in der Hinsicht auch von anderem überzeugen!
Sehe ich anders und durch das Ergebis (siehe unten) fühle ich mich auch darin bestätigt. Mich würde mal die Begründung für das nicht möglich sein der Fristlosen Kündigung interessieren.