1

Anderer Lohn als vermutet!

Frage von Boshafter Boshafter

Der Sachverhalt ist wie folgt:

X hat bei der Firma D im Jahr 01 3 Monate zu 8,5 €/ph gearbeitet, im Jahr 02 4 Monate zu 8,5 €/ph. Im Jahr 03 schreibt sich X als Student ein und will in den Semesterferien weniger als 50 Tage arbeiten gehen. Nach kurzen Anruf kann X wieder bei D die selbe Arbeit verrichten wie in den Jahren zuvor. Am ersten Arbeitstag gibt X alle nötigen Informationen bei D ab und nach 3 Wochen Arbeit bekommt X den zur Unterschrift fertigen Arbeitsvertrag. X stellt mit entsetzen fest das Stundenlohn 6,5 €/ph ist, er ist davon ausgegangen, dass er den selben Lohn wie in den Jahren zuvor bekommt. Zuvor hatte er noch einen körperlich "ungünstigeren" Job zu 9,5 €/ph ausgeschlagen.

Welche rechtlich möglichen Schritte hat X? Fristlose Kündigung ist meiner Meinung anch nach BGB ohne Probleme möglich. Wie sieht es allerdings mit dem Lohn aus? Den 3 Wochen arbeit zu 2€ weniger pro Stunde sind doch schon extrem viel Geld. Verhandlungen zur Erhöhung sind ausgeschlossen.

Mein rechtsgefühl sagt mir das X eingentlich die 2€ zustehen, aber wie sieht es wirklich aus?

Also fristlose Kündigung

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Leider fehlt sowohl für eine fristlose Kündigung als auch für die Forderung der 2€ Diff./Std. jegliche rechtliche Grundlage.

    Es wurde ein komplett neues Arbeitsverhältnis begründet, in dem sämtliche Modalitäten neu verhandelt und festgelegt werden können.

    Wenn man dann einfach von etwas ausgeht, anstatt vorher klare Vereinbarungen zu treffen, ist das Pech für die berühmte Kuh Elsa.

    Kommentar von Boshafter Boshafter

    Sehe ich anders und durch das Ergebis (siehe unten) fühle ich mich auch darin bestätigt. Mich würde mal die Begründung für das nicht möglich sein der Fristlosen Kündigung interessieren.

  • 0
    Antwort von DieterKlee DieterKlee
    1. Für das zu Stande Kommen eines Arbeitsverhältnisses bedarf es nicht der Schriftform - Für die Kündigung allerdings schon!
    2. Es gilt, was im - mündlichen - Arbeitsvertrag vereinbart wurde. (Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit, Urlaub und selbstverständlich die Vergütung u.v.a.m.) Problem beim mündlichen Vertrag: Beweise für die Vereinbarungen! (z. B. Zeugen)
    3. Man könnte allerdings auch aus den vorherigen Beschäftigungsverhältnissen so etwas wie einen Vertrauenstatbestand des AG versuchen herauszustellen - aber das ist ganz dünnes Eis und wird vor dem Arbeitgericht höchstwahrscheinlich brechen.
    4. Fristlos (außerordentlich) Kündigen geht für Arbeitnehmer immer. Der gesetzl. Kündigungsschutz beginnt eh erst nach 6 Monaten und stellt auch nur den Schutz des AN vor AG-Kündigungen dar.
    5. Kämpfen um seine Rechte sollte immer, denn "wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat bereits verloren!" (B. Brecht)
    6. Arbeitsrechtler sind übrigens "echte" Juristen, nur mit einem Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht - also "Vollprofis" an der übelsten Front der Rechtsstreitigkeiten! (Andere Schwerpunkte sind z.B. Strafrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, ... ) Bitte glaube nicht jeden Quatsch, den rechtschreibschwache "will-auch-mal-werden-Juristen" von sich geben. (Nix für ungut - aber das musste sein!)

    Alles Gute und viel Erfolg!

  • 0
    Antwort von Boshafter Boshafter

    Vielen Dank fürs Löschen! Dann poste ich das Ergebnis einfach nochmal! (Ohne den ersten Satz)

    Ich hab selber als angehender Wirtschaftsjurist ewas juristisches Fachwissen, allerdings noch nicht auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Daher habe ich auch zwei meiner Professoren und einen befreundeten Anwalt kontaktiert. Bisher habe ich von zweien Antwort erhalten und auch mit dem Arbeitgeber verhandelt.

    Dabei kam folgendes heraus, was ich allerdings nicht mit §§ belegen kann da ich kein Stift zur Hand hatte. Es besteht ein Anspruch auf Zahlung der 8,50€ pro Stunde für die schon geleistete Arbeit, da der AG aufgrund der Arbeit in den Jahren zuvor eine besondere Vertrauensposition einnimmt und er damit verpflichtet wäre über das veränderte Entgelt aufzuklären. Auserdem, was aber umstritten ist, stellt die Unterscheidung zwischen Schüler/Studenten und angemeldete Aushilfen eventuell eine Diskriminierung dar. Dabei ist es irrelevant das man vorher in einem Arbeitsverhältniss als angemeldete Aushilfe war und darauf "nur" als studentische Aushilfe. Ich hoffe man kann nachvollziehen worauf ich hinaus will, da die Ausführungen nur die wichtigsten Bruchstücke aus dem Gespräch mit einem meiner Professoren sind.

    Bestätigt wurde das ganze nocheinmal durch die Verhandlungen mit dem AG. Nachdem ich unnachgiebig geblieben bin, hat man sich nach Rüchsprache mit dem eigenen Anwalt widerwillig dazu bereit erklärt die 8,50€ zu bezahlen. Natürlich wurde das Arbeitsverhältniss auch aufgelöst. Inwiefern Kullanz von Seiten des AG noch eine Rolle gespielt hat kann ich allerdings nicht beurteilen.

    Zu den anderen Antworten dazu würde ich gerne noch ein Zitat eines Professors loswerten: " In den Rechtswissenschaften gibt Juristen und Arbeitsrechtler! Die Juristen studieren die Gesetze und die Arbeitsrechtler machen irgenwas anderes was kaum einer nachvollziehen kann."

    Mit der Möglichkeit der Fristlosen Kündigung habe ich mich jetzt nicht genauer erkündigt, aber ich bin nach wie vor der Meinung das §626 I hier greift. Ein wichtiger Grund der auf Tatsachen berugt auf dem unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung nicht zugemutet werden kann, liegt hier Meiner Ansicht nach vor. Der geschädigte Vertauensposition und die starke Abweichung im Entgelt stellen hier Grund genug dar. Natürlich ist die Argumentationssache und wenn man andere Ansicht ist oder es definitiv besser weiß lass ich mich in der Hinsicht auch von anderem überzeugen!

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Vorab: Es freut mich aufrichtig, dass die Auslegung der Gesetze zu Gunsten von X gelungen ist.

    Zu den anderen Antworten dazu würde ich gerne noch ein Zitat eines Professors loswerten: " In den Rechtswissenschaften gibt Juristen und Arbeitsrechtler! Die Juristen studieren die Gesetze und die Arbeitsrechtler machen irgenwas anderes was kaum einer nachvollziehen kann."

    Wenn man sich einmal vor Augen führt, dass gerade die Berufsgruppe in unserem Lande die den Ruf genießt, mit Abstand das höchste Potential an krimineller Engerie zu haben, vorwiegend von Juristen besiedelt wird, die jahrelang darauf geschult werden (ihre eigenen?) kriminellen Handlungen zu legalisieren und (ihre eigenen?) Vorteile immer in den Vordergrund zu stellen, ist es nicht verwunderlich dass von dieser Stelle aus versucht wird alle anderen Menschen für ahnungslos zu erklären.

  • 0
    Antwort von CorpseZX10R CorpseZX10R

    Also der AG hat das Angebot des AN zu arbeiten auch ohne Vertrag billigend in Kauf genommen, da er den AN als er die Arbeit ohne Vertrag aufgenommen hat nicht nach Hause geschikct hat. Dem zu Folge würden die alten Konditionen gehen. Es hat gewissermaßen eine betriebliche Übung in den Jahren zuvor statt gefunden. Hier kann der AG aber sagen, dass er jetzt den AN nicht als Hilfskraft eingestellt hat (wie vorher), sondern als studentische Hilfskraft. Es wäre sehr sehr viel klüger gewesen vor Aufnahme der Arbeit die Konditionen schriftlich festzuhalten. Wie bereits beschrieben hat auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gewissermaßen bestand. Die Kündigung bedarf aber in jedem Fall der schriftform. Man müßte in den Tarifvertrag / Entgeltverordnung oder Betriebsvereinbarung nachschauen ob die Tätigkeitsvergütungen dort geregelt sind.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Die Rechtsprechung geht von betrieblicher Übung nach einer über mindestens drei Jahre lang währenden Zahlung in gleichförmiger Weise aus. Das bedeutet für die hiervon begünstigten Arbeitnehmer, dass sie ab dem vierten Jahr eine den vorherigen Zahlungen entsprechende Leistung rechtlich beanspruchen können.

    Die vorherigen Verträge liefen einmal über 4 und einmal über 3 Monate.

    Kommentar von CorpseZX10R CorpseZX10R

    Der AG hat den AN jetzt sowieso als student. Hilfskraft eingestellt. Daher andere Konditionen. Stimmt mit der betrieblichen Übung. Klar. Könnte man aber zur Not versuchen. Aber wie gesagt, denke dass es eh aussichtlos ist. Selbst schuld wenn man vorher nicht verhandelt. Immer wieder erstaunlich auf was sich Leute einlassen.

    Kommentar von Boshafter Boshafter

    Laut meinem Kenntnisstand ist es nich unüblich das der AG dem AN erst nach Arbeitsantritt einen vorbereiteten Vertrag vorlegen kann. Meisten sind bei diesen AG auf irgendeine Weise öffentliche oder halböffentliche Träger involviert. Das es anderes sein sollte ist klar, aber letztendlich handelt es sich dabei um bequemlichkeit des AG.

    In manchen Regionen hat man wegen einem Mangel an Optionen eifach keine andere Wahl!

    Pauschalisieren lässt sich immer einfach! Leider ist dies aber oft falsch!

  • 0
    Antwort von Julschen89 Julschen89

    Revidiere und ändere meine Antwort: Wieso arbeitest Du bzw. die beschriebene Person, ohne einen Vertrag zu unterschreiben? Das ist eigene Dummheit.

    Kommentar von Boshafter Boshafter

    Es gibt Firmen in denen ein solcher Prozess etwas langwieriger ist. Besonders wenn ein teilweise öffentlicher Träger involviert ist.

    Mal davon abgesehen in den Jahren zuvor hat es länger gedauert bis man einen Vertrag bekommen hat. Ein Wartezeit von einem Moant und mehr ist in dieser Firma nichts besonderes.

    Also verallgemeiner kann man das nicht so einfach das es mit Dummheit zu tun hat, wenn man "ohne" schriftlichen Vertrag schon anfängt zu Arbeiten.

  • 0
    Antwort von shalom shalom

    Das korrekte Darstellen einer Problematik ist schon ein guter Teil der Lösung.

    Nicht umsonst beinhaltet die deutsche Sprache Regeln für Rechtschreibung und Grammatik.

    Wer eine Frage korrekt und lesbar stellt (und keinen Buchstabensalat verursacht), bekommt auch eher einen guten Rat.

    Versuche es einfach noch einmal.

    Kommentar von Boshafter Boshafter

    Danke für diese hilfreiche Anwort. Es ist eine Unart des Internets, dass es dort immer wieder pedantische Rechtschreibungsnörgler gibt.

    Ich weiß das meine Orthographie und Grammatik nicht optimal ist, aber dennoch ist sie immernoch um Längen besser als so mancher anderer Buchstabensalat der im Internet abgegeben wird.

  • 0
    Antwort von seirios seirios

    Wieso bitte Kündigung? Solange kein Arbeitsvertrag unterschrieben ist, bist du gar nicht angestellt. Wieso hast du überhaupt schon gearbeitet, ohne unterschrieben zu haben?

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Mündliche Arbeitsverträge haben auch ihre Gültigkeit. Lediglich bei Kündigungen ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben.

    Kommentar von seirios seiriosseirios

    Dann sollten in dieser mündlichen Vereinbarung aber eben auch alle Einzelheiten geklärt werden, wie z.B. auch der Lohn.

  • 0
    Antwort von kanne86 kanne86

    wie kann man im Jahr 2001 8,5 Euro verdient haben?

    Kommentar von daevers daeversdaevers

    Im Jahr 01 war das erste Jahr gemeint,Jahr 02 war das zweite Jahr der Beschäftigung gemeint.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.