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Anderer Kotoinhaber als Besteller

Frage von 5566112 5566112

Hallo,

ich 15 habe mir eine Airsoftwaffe gekauft. Da ich noch keinen Amtlichen Pass habe und mein Reisepass abglaufen ist und der Shop mein Zeugnis nicht nimmt hat mein Vater die Waffe für mich bestellt. Ich habe dann das Geld von meinem Konto an die Firma überwiesen. Kann es da zu schwierigkeiten kommen? Denn der Kontoinhaber ist ja ein anderer als der Besteller? Ich habe natührlich den Verwendungszweck angeben.

Kann mir da jemand helfen?

MfG

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von cinderella666 cinderella666

    Wenn der Verwendungszweck stimmt, kommt auch die Lieferung an

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    Antwort von mekkaroni mekkaroni

    Ist kein Problem. Dein Vater muss aber die Waffe persönlich entgegennehmen. Sollte klar sein.

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    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Was hast Du doch einen verantwortungsbewusten Vater. Den gehört man angezeigt. Es hat schon seinen Grund warum bestimmte Dinge nicht an Kinder abgegeben werden sollen.

    Kommentar von 5566112 55661125566112

    Der Erwerb und Besitz von Soft-Air-(Anscheins)waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist weiterhin erlaubnisfrei, auch für Personen unter 18 Jahren. JSM und VDB empfehlen aber ein Abgabealter von 14 Jahren

    Wo ist das Problem?

    Kommentar von mekkaroni mekkaronimekkaroni

    Du weißt doch gar nicht ob der Vater ihn nicht bei der Benutzung betreut. Vorverurteilen ist quatsch und unangebracht.

    Kommentar von 5566112 55661125566112

    Mein Vater hat mir ganz genau erklärt, wie ich mit diesen Anscheinswaffen umzugehen habe. Es gibt zwar viele Kinder die diese Anscheinwaffe in der Öffentlickeit führen und im Wald spielen- doch das trifft nicht auf alle zu. Wir haben einen eigenden Wald hinterm Haus, da ist das Spielen legal, da es ja unser eigender Boden ist.

    Man kann nicht einfach Vorurteile erheben, das ist nicht fair gegenüber der vernfünftigen Spielerschaft und einfach nicht angebracht.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Fair hin oder her, Du solltest wissen dass man mit einem solchen "Spielzeug" problemlos wem ein Auge ausschiessen kann.

    Kommentar von 5566112 55661125566112

    Ich habe schon zwei Waffen und eine Schutzkleidung sprich Schutzbrille, Gesichtschutz und eine Weste (auch wenn die keinen wirklichen Schutz bietet)

    Wenn man bei einem Schießsport keinen entsprechenden Augenschutz trägt, ist selber schuld. Ich trage jedenfalls eine Schutzbrille.

    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69

    Der Fragesteller bekommt die Waffe nicht , da er erst 15 ist wie er schreibt. Also aus welchem Grun , außer das der Verkäufer auf Nummer sicher gehen will, sollte es noch geben,außer halt der gesetzlichen Vorschriften? Außerdem in wie weit ist der Wald den eingzeunt? Kann auch absolut niemand auf deas Grundstück gelangen. Ist das Grundstück so groß das Du auch nicht aus der noch so "doo.....fsten" Ausgangslage auf dem Stück keinen treffen / verletzen kanst der sich auf dem öffentlichen Bereich des Waldes befindet ? Hier wurde ja vermutet das der Papa bei der Benutzung seiner Aufsichtspflicht nachkommt. Das halte nach der Äußerung des Fragestellers aber nicht als gegeben, da erf die Handhabung erklärt bekommen hat. Schön das der Fragesteller eine Schutzkleidung hat, aber was ist mit den Menschen die diese nicht haben und getroffen werden. Leider habe ich durch meine berufl. Tätigkeit schon die ein oder andere Verletzung durch Softair gesehen - bei zweien würde ich gerne auf den Anblick verzichten. In meinen Augen haben diese Teile nicht´s in Händen von Personen unter 18 und nur in geschützten Räumen mit Schutzkleidung verwendung zu finden. Alles andere halte ich für verantwortungslos.

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    Antwort von Crack Crack

    Wer bezahlt ist vollkommen egal.

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