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Anderer Kontoinhaber als Besteller?

Frage von LukasB014 LukasB014

Hallo, ich bin 15 und habe ein eigenes Konto. Nun ist es so, dass meine Mutter das Lastschriftverfahren nicht mag da sie Angst hat, dass Geld falsch abgebucht werden könnte (sie hat einiges an Geld aufm Konto). Also meine Frage: Wenn meine Mutter z.B. für mich bei T Mobile einen Vertrag abschließt (da ich noch nicht 18 bin), kann sie dann für das Lastschriftverfahren mein Konto angeben ohne dass es Probleme gibt?

Vielen Dank im Voraus : )

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Antworten (6)

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    Antwort von Terezza Terezza

    sag deiner mutter, daß das lastschriftverfahren sehr sicher ist, wenn etwas falsch abgebucht wird,kann man das geld 6 wochen lang wieder zurückholen, was bei einer überweisung z.b. nicht möglich ist.

    ja, sie kann dein konto angeben. eigenlich kann jeder jedermanns konto angeben, deshalb kannman ja 6 wochen lang zurückbuchen, wenn was schiefgegangen ist.

  • 2
    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    es gibt hier in Deutschland Millionen von Unternehmen, Behörden, Ärzten und Privatpersonen deren Bankverbindungen in der Gegend rumschwirren und die auch auf Firmenbriefköpfen stehen. Auch bei Deiner Mutter werden Gebühren städig vom Konto eingezogen, sei es Miete, Strom, Zeitung, Rundfunkgebühren, Versicherungen, Telefon oder sonstwas. Es ist heute nicht mehr vorstellbar, ohne Lastschriftverfahren zu arbeiten und schließlich werden auch Löhne, Gehälter, Renten und Einkommensteuerrückzahlungen auf das Konto überwiesen. Wenn unberechtigte Abbuchungen vom Konto erfolgen bestehtt die Möglichkeit, dies innerhalb von bis zu 6 Wochen stornieren zu lassen. Natürlich müssen hierzu alle Kontobewegungen ständig kontrolliert werden, aber das sollte selbstverständlich sein. Die Bedenken Deiner Mutter sind alsu diesbezüglich völlig unbegründet. Wenn ein Kontobevollmächtigter dem Lastschriftverfahren zustimmt ist das problemlos möglich, ebenso wie auch Bevollmächtigte problemlos mit meiner PIN und TANs im Online-Banking Transaktionen durchführen können.

    Kommentar von LukasB014 LukasB014

    Danke für diese Worte. Meine Rede :) Im Ernst, mich nervt dieser "Tick" richtig an! Aber man kann da wirklich nichts machen... Sonst ist sie aber ziemlich ok ;-)

    Danke für die Antwort!

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Lastschriftverfahren ist sicher, sie kann unberechtigte Abbuchungen innerhalb 6 Wochen zurück buchen lassen.

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    Antwort von Urukaido Urukaido

    ja, wenn sie vollmacht über dein konto hat.

    ps: angst haben wegen lastschriften (die 6 wochen lang rückgebucht werden können) ist ungefähr so begründet, wie angst haben vor dem fahrradfahren.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    unsinn, fahrradfahren ist viel gefährlicher :D

    Kommentar von LukasB014 LukasB014

    Meine Rede :) Es geht ihr halt auch darum dass sie das nirgendwo im Internet angeben will wegen Hackerangriffen und so. Eigentl. ist sie nicht so hypervorsichtig, aber dabei schon, das NERVT!!! ;-) Danke für die Antwort!

    Kommentar von LukasB014 LukasB014

    Meine Rede :) Es geht ihr halt auch darum dass sie das nirgendwo im Internet angeben will wegen Hackerangriffen und so. Eigentl. ist sie nicht so hypervorsichtig, aber dabei schon, das NERVT!!! ;-) Danke für die Antwort!

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    Antwort von stonestar110 stonestar110

    das geht, solange der nachname gleich ist.

    da deine mutter den vertrag macht und du der sohn bist, gehe ich davon aus, dass ihr den gleichen nachnamen hat.

    viel spaß mit dem vertrag :)

    Kommentar von LukasB014 LukasB014

    ja, so ist es.

    Vielen Dank :)

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    Antwort von kluetje kluetje

    Ja..kann sie.

    Kommentar von LukasB014 LukasB014

    danke!

    Kommentar von LukasB014 LukasB014

    : )

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