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Anderen PKW auf Parkplatz gestrieft: Wie lange muss man warten?

gefragt von anywayanyway am 30.09.2008 um 11:34 Uhr

Eine Kollegin hat auf dem großen öfentlichen Parkplatz in der Stadt einen anderen Wagen leicht "touchiert". Sie hat zehn Minuten gewartet und ist dann - natürlich nach Hinterlassen von namen und Rufnummer - gefahren. Ist das lang genug? Oder hätte sie länger ausharren müssen, dass aus der sache keine Fahrerflucht wird?

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Auto x 23.252 Unfall x 1.218 Fahrerflucht x 137

Senselessways
beantwortet von Senselessways am 30. September 2008 11:35
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Sie hätte vor Ort bleiben und die Polizei rufen müssen. Gesetzlich "gilt" ein Zettel am Scheibenwischer nicht habe ich mal gehört!

Kommentar von 3453623d9f3570c956e1035731f1644bsmallNesquick am 30. September 2008 11:38

DH.


Tippse
beantwortet von Tippse am 30. September 2008 11:35
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Wenn Sie Sich nicht sicher ist, kann sie ja eine Selbstanzeige auf der nächsten Polizeistation machen.

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 30. September 2008 11:37

DH. Genau, damit geht sie einer Anzeige wegen Pfarrerflucht aus dem weg.:-))

Kommentar von 3453623d9f3570c956e1035731f1644bsmallNesquick am 30. September 2008 11:39

Die Flucht vor dem Pfarrer nennt man konfessionslos.

Kommentar von F472c375c6ba4382a4f8cd66c5ae2f15smallfreakli am 30. September 2008 11:39

Was für ein Pfarrer? Die armen Männer müssen auch für alles hinhalten..:-)


Quandt
beantwortet von Quandt am 30. September 2008 11:35
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Bis die Polizei da ist!


dock69
beantwortet von dock69 am 30. September 2008 11:38
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Rechtlich gesehen dürfte es sich hierbei um Fahrerflucht handeln, welche u.a. mit Fahrverbot bestraft wird. Die Kollegin hätte die Polizei rufen müssen.


Kirsche69
beantwortet von Kirsche69 am 30. September 2008 11:36
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Sie hätte die Polizei rufen müssen oder direkt vom Parkplatz dorthin fahren sollen um den Schaden zu melden


LeoMama
beantwortet von LeoMama am 30. September 2008 11:35
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Ich denke, 30 Minuten sind angebracht, aber wer kann das im Zweifelsfalle nachvollziehen, ansonsten Polizei verständigen, dann ist man auf der "sicheren Seite"


Questor
beantwortet von Questor am 30. September 2008 13:59
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Es ist in dem Fall schon Fahrerflucht.


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