Eine Kollegin hat auf dem großen öfentlichen Parkplatz in der Stadt einen anderen Wagen leicht "touchiert". Sie hat zehn Minuten gewartet und ist dann - natürlich nach Hinterlassen von namen und Rufnummer - gefahren. Ist das lang genug? Oder hätte sie länger ausharren müssen, dass aus der sache keine Fahrerflucht wird?
Antworten (7)
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9Antwort von
SenselesswaysSenselessways
Sie hätte vor Ort bleiben und die Polizei rufen müssen. Gesetzlich "gilt" ein Zettel am Scheibenwischer nicht habe ich mal gehört!
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6Antwort von
TippseTippse
Wenn Sie Sich nicht sicher ist, kann sie ja eine Selbstanzeige auf der nächsten Polizeistation machen.
Kommentar von
mikaelmikael DH. Genau, damit geht sie einer Anzeige wegen Pfarrerflucht aus dem weg.:-))
Kommentar von
NesquickNesquick Die Flucht vor dem Pfarrer nennt man konfessionslos.
Kommentar von
freaklifreakli Was für ein Pfarrer? Die armen Männer müssen auch für alles hinhalten..:-)
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3Antwort von
dock69dock69
Rechtlich gesehen dürfte es sich hierbei um Fahrerflucht handeln, welche u.a. mit Fahrverbot bestraft wird. Die Kollegin hätte die Polizei rufen müssen.
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3Antwort von
Kirsche69Kirsche69
Sie hätte die Polizei rufen müssen oder direkt vom Parkplatz dorthin fahren sollen um den Schaden zu melden
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3Antwort von
LeoMamaLeoMama
Ich denke, 30 Minuten sind angebracht, aber wer kann das im Zweifelsfalle nachvollziehen, ansonsten Polizei verständigen, dann ist man auf der "sicheren Seite"
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DH.