anyway am 30.09.2008 um 11:34 Uhr
Eine Kollegin hat auf dem großen öfentlichen Parkplatz in der Stadt einen anderen Wagen leicht "touchiert". Sie hat zehn Minuten gewartet und ist dann - natürlich nach Hinterlassen von namen und Rufnummer - gefahren. Ist das lang genug? Oder hätte sie länger ausharren müssen, dass aus der sache keine Fahrerflucht wird?

Sie hätte vor Ort bleiben und die Polizei rufen müssen. Gesetzlich "gilt" ein Zettel am Scheibenwischer nicht habe ich mal gehört!

Wenn Sie Sich nicht sicher ist, kann sie ja eine Selbstanzeige auf der nächsten Polizeistation machen.
mikael am 30. September 2008 11:37 DH. Genau, damit geht sie einer Anzeige wegen Pfarrerflucht aus dem weg.:-))
Nesquick am 30. September 2008 11:39 Die Flucht vor dem Pfarrer nennt man konfessionslos.
freakli am 30. September 2008 11:39 Was für ein Pfarrer? Die armen Männer müssen auch für alles hinhalten..:-)

Rechtlich gesehen dürfte es sich hierbei um Fahrerflucht handeln, welche u.a. mit Fahrverbot bestraft wird. Die Kollegin hätte die Polizei rufen müssen.

Sie hätte die Polizei rufen müssen oder direkt vom Parkplatz dorthin fahren sollen um den Schaden zu melden

Ich denke, 30 Minuten sind angebracht, aber wer kann das im Zweifelsfalle nachvollziehen, ansonsten Polizei verständigen, dann ist man auf der "sicheren Seite"
DH.