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Anderem Mieter stetigen Zugang zu Wasserhaupthahn und Heizung mittels Überlassung des Wohnungsschlüs

Frage von DrAngelika DrAngelika

Hallo,

dieses bzw. ähnliche Themen sind hier bereits angesprochen worden...jedoch nicht so wie in unserem speziellen Fall;

Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus. Für die obere Wohnung gibt es einen gesonderten Eingang. In unserem Keller, welcher nur durch unsere Wohnung zu betreten ist, sind die beiden Heizthermen sowie die beiden Wasserhauptanschlüsse bzw. -hähne. In seinem Treppenhaus befinden sich die beiden Stromzähler.

Wir haben uns bei unserem Einzug auf seine Bitte hin gegenseitig unsere Haustürschlüssel ausgetauscht, damit wenn man sich ausversehen aus der Wohnung ausschließt, relativ unkompliziert an einen Ersatzschlüssel kommt. Da wir nun einen weiteren Ersatzschlüssel bei der Schwiegermutter deponiert haben, sehe ich keinen weiteren Grund einen Schlüssel weiter beim Mieter von oben zu belassen.

Aus deisem Grund habe ich diesen letztens zurück gefordert. Der Mieter von oben behauptet nun, er hätte das Recht auf einen Schlüssel für unsere Wohnung, um bei eventuellen Notfällen in unseren Keller zu gehen.

Das sehe ich persönlich anders. Unser Vermieter wohnt in der selben Stadt und ist somit aus meiner Sicht stets für solche Notfälle ansprechbar. Davon abgesehen, dass wir auch häufig zu Hause sind und er auch unsere Handynummern hat.

Zudem bin ich der Meinung, dass er sich bei einer Nichtrückgabe des Schlüssels einer Unterschlagung strafbar macht...denn die Überlassung des Schlüssels habe ich mit der Rückforderung ja aufgehoben.

Im Mietvertrag steht nichts darüber, dass der Mieter von oben stets Zugang zu unseren Kellerräumen haben darf.

Kann mir da Jemand genaueres zu sagen?

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Antworten (1)

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    Antwort von xALBIx xALBIx

    Hei.

    Also wenn ich das richtig lese, dann hast du wohl Angst dein nachbar könnte bei dir in der Wohnung stöbern. Dann lös das mit dem Schlüssel doch ganz diplomatisch. Verpackt beide Schlüssel in jeweils einen eigenen Umschlag, verschließt diesen und unterschreibt beide darauf, wie ein Siegel. Wenn jetzt Zweifel entstehen sollten, ob der oder der Andere in wessen Wohnung auch immer war, läßt sich das ja zweifelsfrei feststellen. Umschlag heil, alles ok. Umschlag defekt, ja dann... Und für die Notfälle kommt man ja leicht an die Schlüssel heran. Und zu Überprüfung brauchst du ja nur vorzugeben, du hättest dich ausgesperrt.

    Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben. LG, Albi (Eigenheimbesitzer, freistehend)

    Kommentar von DrAngelika DrAngelika

    Alles schön und gut...aber es geht mir schon darum, dass ich keine weitere Notwendigkeit sehe, dass er weiter einen Schlüssel hat. Und das mit den Schlüsseln in den Briefumschlägen ist ja schön und gut...ein geöffneter Briefumschlag ist dann jedoch nur Beweis dafür, dass der obere Mieter den Umschlag geöffnet hat und nicht das er in unserer Wohnung war! Warum also überhaupt einem solchen Szenario aussetzen, wenn dieses nicht nötig ist.

    Insbesondere geht es mir hier auch um die rechtliche Würdigung des Ganzen.

    Kommentar von xALBIx xALBIxxALBIx

    Warum machst du dann so einen Tanz. Wechsel die Schlösser von deiner Wohnungstür aus, gib deinem Vermieter und der anderen Person ein Duplikat, und gut is. Wenn er den Schlüssel nicht hergeben mag, soll er ihn sich einrahmen und übers Bett hängen. Manchmal muß man halt auf sein Recht verzichten und einen Umweg gehen. Du kannst ja auch vor Gericht ziehen, ich habe gehört, die hätten grad sehr wenig zu tun. Albi.

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