kan sich ein Patient , der wegen schwerer Depressionen auf eigenen Wunsch eine Rehamaßnahme beantragt hat und auch genehmigt bekam, nochmals eine andere als die ihm tzgeiesene Kliik erbitten ? Da ist allerding s ein Problem, auf dem Antrag stand Klinik XYZ wäre erwünscht, da die Anfahrt nicht so lang ist. Es kam eine Genehmigung aber in einer 713 km entfernten Klinik, die also aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann. Ein Widerspruch mit der Begründung der erforderlichen Nähe des Wohnortes ergab , dass die Genehmigung für die vorher erbeten Klinik erfolgte. und die weiter entfernet gelöscht wurde. Jetzt hat der Patient sich über Klinikbewertung etwas kundig gemacht und festgestellt, dass das eine Klinik ist in der fast ausschliesslicih alkoholkranke Patienten undur wenig andere psychosomatisch Erkrankte auf dieser Station sein werden und diese Klinik fast ausschliesslich schlechte Bewertungen hat. Aus der Vorgeschichte des Patienten ist es nicht möglich , dass er sich dort unter den Gegebenheiten wirklich so erholen kann und die erforderlichen Maßnahmen wahrscheinlich ohne Erfolg über sich ergehen lassen wird und dann schlimmer krank zurückkommt . Kann er trotz der ganzen Umstände nochmals mit einer entsprechenden Begründung darum bitten , dass eine andere Klinik, auch in der Nähe des Wonhortes für ihn mit Erfolg genehmigt wird ?
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mialenamialena
er kann das ruhig einmal versuchen, denn alle 4 Jahre bekommt man ja nur eine Rehamaßnahme, wenn das zur Erhaltung der Arbeitskraft nötig ist und eine Erkrankung vorliegt, Also sollte sich der Patient ja auch einmal umentscheiden können, auch wenn er diese Klnik angegeben hat. Wenn er später etwas negatives erfährt und weiss, dass das seiner Genesung bestimmt nicht gut tut ist es doch nur vernünftig auf ein gesundes Umfeld zu achten damit die Hilfe auch wirklich eine Hilfe ist
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