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Andere Aussage als am Ufallort

gefragt von Kilyakai am 01.11.2009 um 22:42 Uhr

ich wurde vor kurzem von einem autofahrer von meinem motorrad geschubst als er die fahrbahn wechselte (mehrspurige straße) die polizei kam und er sagte er hat mich übersehn, aber damit ja zugegeben das er "schuld" hat. die polizei hat dies auch aufgenommen. nun bekomm ich (meine versicherung) nen schreiben das die gegnerische versicherung geld haben will, da ich das auto zerschrammt habe... kann er seine aussage die er der polizei am unfallort mitgeteilt hat nun ändern und sagen das ich schuld sei?


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ungererbad
beantwortet von ungererbad am 1. November 2009 22:44
1x
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Versicherungen verlangen viel, wenn der Tag lang ist. Schreib denen den genauen Hergang nochmal und dass Du nicht schuld bist. Dann warte ab. Zahle nichts!! Nimm notfalls einen Anwalt.


Lotta1
beantwortet von Lotta1 am 1. November 2009 22:44
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Wenn Du keine Zeugen hast steht es im Zweifel Aussage gegen Aussage. Werden da nicht Gutachter beordert?...mh...


anonym
beantwortet von waltghaupt am 2. November 2009 13:20
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Nein - kann er nicht, da die Polizei den Unfall aufnahm liegt auch ein polizeiliches Protokoll vor, Deiner Versicherung diese Tatsache mitteilen, die sollen das Protokoll anfordern und teil denen auch gleich Deine Schadenshöhe mit.

Kommentar von Kilyakai am 2. November 2009 15:09

danke, dann werd ich das mal machen. ist also sehr wahrscheinlich das die andere versicherung vom unfallverursacher "pauschal" den spieß erstmal umdreht und dann nach vorlage einsieht das sie kein recht haben und dann meinen schaden zahlt?

Kommentar von waltghaupt am 2. November 2009 16:06

stimmt absolut, die wollen immer möglichst wenig bezahlen und rechnen mit Dummen die drauf reinfallen, aber lasse das nur über die eigene Versicherung laufen.

Kommentar von A1704703b4c6f5bc2b1e3a6797ab37d5smallabzockeranwalt am 3. November 2009 07:13

@Kilyakai du hast sicherlich eine unfallbescheinigung vor ort erhalten, verlange akteneinsicht bzw. kopie der vernehmung. wenn polizei den unfall aufgenommen hat, dann müßte es eine tagebuch-nr. oder aktenzeichen vorhanden sein.


anonym
beantwortet von mimi55 am 1. November 2009 22:48
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such mal nach allgemeinem Betriebsrisiko

viel spass vor gericht - die versicherungen verarschen einen von vorne bis hinten


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