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Andere Arbeitsstätte als Anschrift des Arbeitgebers

gefragt von Kaiapopeia am 16.07.2008 um 19:09 Uhr

Hallo!

Die Anschrift meines Arbeitgebers, die auf der Lohnsteuerkarte steht, ist 40 km von zuhause entfernt. Meine tatsächliche Arbeitsstätte aber nur 12 km. Fällt es dem Finanzamt wohl auf, wenn ich die Arbeitsstätte und Entfernung angebe, die auf der Lohnsteuerkarte steht, obwohl ich dort nicht gearbeitet habe?


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Reply


Lloyds
beantwortet von Lloyds am 16. Juli 2008 19:10
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Erstmal nicht aber das risiko wäre mir zu hoch.


domchef
beantwortet von domchef am 16. Juli 2008 19:13
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erwartest du jetzt hilfe und hinweise zum steuerbetrug?
wenn der arbeitgeber mehrere betriebsstätten hat, dann weiß es auch das finanzamt....den rest kannst dir hoffentlich selbst denken


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 16. Juli 2008 19:11
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Dann lügst du bewusst und vorsätzlich, ob das mal gut geht? Ich würde es nicht tun.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 18. Juli 2008 08:29

ja, so denke ich auch...


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 16. Juli 2008 19:12
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Wir geben hier keine Tipps zum Steuerbetrug.


bitmap
beantwortet von bitmap am 16. Juli 2008 19:13
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Seit wann steht auf der Lohnsteuerkarte die Anschrift des Arbeitgebers?




Kommentar von Simple_avatar6smalldomchef am 16. Juli 2008 19:37

immer am jahresende, wenn er seine daten dort einträgt bzw. die elektronische lohnsteuerbescheinigung ausdruckt. dann steht immer die anschrift der hauptverwaltung des betriebes, sowie die betriebsnummer, etc

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Juli 2008 21:54

Die Lohnsteuerkarte muss am Jahresende dem AN nicht mehr ausgehändigt werden. Nur noch, wenn der AN innerhalb des jahres ausscheidet. Steht irgendwo im EstG (bin nur grade zu faul es zu recherchieren). Also war wohl eher der Einkommensteuerbescheid gemeint.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 18. Juli 2008 08:28

...Lohnsteuerbescheinigung wahrscheinlich...


anonym
beantwortet von Ludwig Klammer sen. am 18. Juli 2008 20:20
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Das Finanzamt verschickt bei Betriebsprüfungen in Deiner Firma auch Kontrollmitteilungen an andere Finanzämter oder an die Steuerveranlagung im eigenen Hause. Dabei kannst Du dann auffliegen und bewuste Steuerhinterziehung durch Falschangaben werden satt bestraft.




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