Hallo!
Die Anschrift meines Arbeitgebers, die auf der Lohnsteuerkarte steht, ist 40 km von zuhause entfernt. Meine tatsächliche Arbeitsstätte aber nur 12 km. Fällt es dem Finanzamt wohl auf, wenn ich die Arbeitsstätte und Entfernung angebe, die auf der Lohnsteuerkarte steht, obwohl ich dort nicht gearbeitet habe?
erwartest du jetzt hilfe und hinweise zum steuerbetrug?
wenn der arbeitgeber mehrere betriebsstätten hat, dann weiß es auch das finanzamt....den rest kannst dir hoffentlich selbst denken

Dann lügst du bewusst und vorsätzlich, ob das mal gut geht? Ich würde es nicht tun.
antola61 am 18. Juli 2008 08:29 ja, so denke ich auch...
Wir geben hier keine Tipps zum Steuerbetrug.

Seit wann steht auf der Lohnsteuerkarte die Anschrift des Arbeitgebers?
immer am jahresende, wenn er seine daten dort einträgt bzw. die elektronische lohnsteuerbescheinigung ausdruckt. dann steht immer die anschrift der hauptverwaltung des betriebes, sowie die betriebsnummer, etc
bitmap am 16. Juli 2008 21:54 Die Lohnsteuerkarte muss am Jahresende dem AN nicht mehr ausgehändigt werden. Nur noch, wenn der AN innerhalb des jahres ausscheidet. Steht irgendwo im EstG (bin nur grade zu faul es zu recherchieren). Also war wohl eher der Einkommensteuerbescheid gemeint.
antola61 am 18. Juli 2008 08:28 ...Lohnsteuerbescheinigung wahrscheinlich...
Das Finanzamt verschickt bei Betriebsprüfungen in Deiner Firma auch Kontrollmitteilungen an andere Finanzämter oder an die Steuerveranlagung im eigenen Hause. Dabei kannst Du dann auffliegen und bewuste Steuerhinterziehung durch Falschangaben werden satt bestraft.