kennt jemand anbieter für die 1.arbeitlosenversicherung , 2.rentenverischerung 3.pflegversicherung , 4.krankenversicherung, 5.rechtsshutzversicherung 6. hausratsversicherung 7. gebäundeversicherung 8.lebensversicherung 9.risikolebesnversicherung
und wann sie in kraft tritt
ich würde mir auch mal das Portal:
http://www.123tarifvergleich.de/index.html
anschauen.
einfach ohne Dateneingabe zum Ziel kommen.
Auf http://www.freier-berater.com/Versicherungsvergleich/vergleich.html findest du kostenlose Vergleichsrechner zu deinen genannten Versicherungen. Die Rechner enthalten spezielle Maklertarife die wiederum Internetrabatte beinhalten
wende bzw geh zur "signal-iduna-ikk". Diese ist eine gesetzliche Krankenkasse. Diese Krankenkasse führt die Kranken-Renten-Arbeitslosen und Pflegeversicherung durch, für die anderen Versicherungen arbeitet sie - wie der name schon sagt - mit der signal-iduna-Versicherung zusammen und die machen dann die restlichen Versicherungen. Im internet findest du die Geschäftsstellen und die Telefonnummern unter "www.signal-iduna-ikk".

für die gesetzliche Versicherung gilt: für Arbeitslosen- und Rentenversicherung (gesetzliche) gibt es keine verschiedenen Anbieter wenn du ganz normal beschäftigt bist. Für die Rentenversicherung halt eine private Zusatzabsicherung, aber die gesetzliche kannst du nicht wählen, da is die Deutsche Rentenversicherung Pflicht (außer du bist Arzt, Architekt oder Anwalt). Pflegeversicherung bist du immer bei der, bei der du auch krankenversichert bist...und hier gibts natrlich viele verschiedene, da kommt es drauf an, was dir persönlich wichtig ist! Zu den anderen kann ich dir leider nix sagen...
justii am 1. Oktober 2009 19:40 Deine Antwort ist so nicht korrekt:
Selbstverständlich kann man bei einigen wenigen privaten Versicherungsgesellschaften eine private Arbeitslosenversicherung abschließen
Viele Selbständige, nicht nur Arzt, Architekt und Anwalt, für die es berufsständische Versorgungseinrichtungen gibt, sind nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet. Und verschiedene Berufsgruppen z.B. selbständige Bäcker können nach gesetzlich vorgegebenen Pflichtjahren den Austritt aus der GRV beantragen.
Jeany1116 am 1. Oktober 2009 23:41 deshalb hab ich ja auch drüber geschrieben, für die gesetzliche Versicherung gilt, wenn du ganz normal Beschäftigt bist, das schließt selbstständig aus! Und wer ganz "normal" beschäftigt ist muss in die gesetzlichen Kassen (Arbeitsförderung / RV) einzahlen, mit den genannten Ausnahmen. Was man zusätzlich noch privat evt abschließen kann is ja was anderes, da entbindet aber nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht (außer beschäftgte Ärzte, Architekten etc.)

Es gibt sowohl verschiedene Agenturen - eig. alle Agenturen allgemein und dann Vermittlungsbüros, die diverse Versicherungen verkaufen. Ob das aber sinnvoll ist, ist eine andere Frage, da nicht jede Versicherung mit einer anderen kombiniert möglicherweise preiswerter ist.

Mach' mal deine Hausaufgaben alleine. Die sind nämlich einfacher als du denkst.