Hallo Zusammen,
bin neu hier und beschäftige mich gerade mit folgendem Thema: Wir wohnen in einem Einfamilienhaus. Zwischen unserer Außenwand und der neu errichteten Garage (9m lang auf der Grundstücksgrenze) unserer Nachbarn liegen 3,5 m Freifläche. Wir schauen momentan also auf eine riesige weiße Wand. Das blöde ist aber... Auf dieser Hausseite ist quasi eine Art Windkanal entstanden, den wir kaum nutzen können, obwohl wir auch auf dieser Seite eine Terrasse haben. Jetzt habe ich die Idee an diesem Fleck einen Anbau (Vergrößerung unseres Wohnzimmers zu bauen). Eine Garage ist ja möglich. Haben die Nachbarn ja auch gemacht. Was ist aber mit einem bewohnbaren Anbau? Der wäre dann 9m x 3,5. Direkter Zugang (Verbindung) zum jetzigen Haus. Flachbau in der gleichen Größe wie die Garage. Ist das überhaupt machbar? Die Nachbarn sind sicherlich einverstanden. Der neue Anbau würde ja auch nur parallel zu ihrer Garage entstehen. Deren Haus liegt nochmal ca. 6m weiter weg. Bevor ich zum Bauamt renne wollte ich die Frage mal hier hinterlegen und hoffe auf gute Hinweise. Falls Ihr im Großraum Köln - Düsseldorf gute Firmen wisst, die so etwas machen, lasst es mich wissen. Danke. Ach ja... unser Haus ist ein Holzrahmenhaus.....
Liebe Grüße Tom
Danke, es ist also grundsätzlich mit der Erlaubnis der Nachbarn erlaubt? Was ist denn mit den Abstandflächen? Garagen haben keine (glaube ich). Wohnraum schön. Du hast genau das gleiche gemacht. Zwischen Garage und Haus einen Anbau dazwischen gesetzt?
Mein Nachbar hat an meine Garage nach vorne hin ausgebaut (wo vorher Grünfläche war). Das Bauamt hat von mir die Genehmigung geholt (bin Eigentümer ).
Ich habe aber dann nach hinten ausgebaut, und mein Nachbar auch. Eine Schallschutzmauer wurde nur zwischen den Wänden gezogen.
Wenn das Bauamt bei Dir nur eine Unterschrift und keine Baulast haben wollte, dann lag bei Deinem Nachbarn höchstwahrscheinlich ein Abweichungstatbestand vor, das ist dann etwas anderes als bei Tom.
Garagen habe nur dann keine Abstandflächen, wenn sie die Voraussetzungen gem § 6 (11) BauONRW erfüllen. Wohngebäude haben immer eine Abstandfläche, da hast Du vollkommen recht, diese wird recht kompliziert anhand der Höhe ermittelt, ist aber immer mindestens 3m.
stimmt nicht ganz so, weil es um einen Anbau geht und um keine Wohnflaeche sondern um eine leerstehende Flaeche.
Ne Ne... das soll schon Wohnfläche werden, wie gesagt: Eine Erweiterung des Erdgeschosses als "Lückenfüller zwischen unserer Außenwand und der Garage des Nachbarn.
Du könntest einen Raum anbauen, der ein sogenannter Kellerersatzraum oder Abstellraum ist. Dieser kann dann auch von der Wohnung zugängig sein und darf Fenster haben. Nur die Nutzung darf nichts anderes sein als Abstellraum.... ;-) Allerdings darf die mittlere Höhe nicht mehr als 3m betragen und dieser Raum darf nicht länger als 9m zu einer Grenze haben, aber dann gehts. Ein Bett oder ein Sofa in den Raum stellen ist dann aber leider nicht.
Das ist doch schon mal etwas. Ein Kellerersatzraum!!! Den Keller haben wir nicht. Darf man sich in solch einem Raum denn wenigstens hinsetzen. das interessiert doch eigentlich niemanden...oder?
wie oben schon gesagt, wenn dein nachbar nichts dagegen hat und das bauamt auch gerade nicht sieht, wie du dich in deinem kellerersatzraum (abstellraum) kurz ausruhst... ;-) kannst ja mal im netz googeln: §6(11) BauONRW, dort steht, wie dieser Raum ausgebildet werden darf. das bauamt interessiert, was in deinem bauantrag für eine raumbezeichnung steht und da darf halt nichts anderes stehen, als abstellraum, garage oder carport.
gibt es eigentlich einen bebauungsplan? wenn ja, muss man den auch noch kontrollieren!