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Anbau auf der Grundstücksgrenze / Hausbau

Frage von tombasco tombasco

Hallo Zusammen,

bin neu hier und beschäftige mich gerade mit folgendem Thema: Wir wohnen in einem Einfamilienhaus. Zwischen unserer Außenwand und der neu errichteten Garage (9m lang auf der Grundstücksgrenze) unserer Nachbarn liegen 3,5 m Freifläche. Wir schauen momentan also auf eine riesige weiße Wand. Das blöde ist aber... Auf dieser Hausseite ist quasi eine Art Windkanal entstanden, den wir kaum nutzen können, obwohl wir auch auf dieser Seite eine Terrasse haben. Jetzt habe ich die Idee an diesem Fleck einen Anbau (Vergrößerung unseres Wohnzimmers zu bauen). Eine Garage ist ja möglich. Haben die Nachbarn ja auch gemacht. Was ist aber mit einem bewohnbaren Anbau? Der wäre dann 9m x 3,5. Direkter Zugang (Verbindung) zum jetzigen Haus. Flachbau in der gleichen Größe wie die Garage. Ist das überhaupt machbar? Die Nachbarn sind sicherlich einverstanden. Der neue Anbau würde ja auch nur parallel zu ihrer Garage entstehen. Deren Haus liegt nochmal ca. 6m weiter weg. Bevor ich zum Bauamt renne wollte ich die Frage mal hier hinterlegen und hoffe auf gute Hinweise. Falls Ihr im Großraum Köln - Düsseldorf gute Firmen wisst, die so etwas machen, lasst es mich wissen. Danke. Ach ja... unser Haus ist ein Holzrahmenhaus.....

Liebe Grüße Tom

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Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Nellina Nellina

    Das hatte ich auch gemacht und das Bauamt hat mir die Genehmigung erteilt. Ohne Zustimmung geht es aber nicht.

    Du brauchst, wenn Du dort hin gehst, den Bauplan.

    Kommentar von tombasco tombasco

    Danke, es ist also grundsätzlich mit der Erlaubnis der Nachbarn erlaubt? Was ist denn mit den Abstandflächen? Garagen haben keine (glaube ich). Wohnraum schön. Du hast genau das gleiche gemacht. Zwischen Garage und Haus einen Anbau dazwischen gesetzt?

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    Mein Nachbar hat an meine Garage nach vorne hin ausgebaut (wo vorher Grünfläche war). Das Bauamt hat von mir die Genehmigung geholt (bin Eigentümer ).

    Ich habe aber dann nach hinten ausgebaut, und mein Nachbar auch. Eine Schallschutzmauer wurde nur zwischen den Wänden gezogen.

    Kommentar von Walenta WalentaWalenta

    Wenn das Bauamt bei Dir nur eine Unterschrift und keine Baulast haben wollte, dann lag bei Deinem Nachbarn höchstwahrscheinlich ein Abweichungstatbestand vor, das ist dann etwas anderes als bei Tom.

    Kommentar von Walenta WalentaWalenta

    Garagen habe nur dann keine Abstandflächen, wenn sie die Voraussetzungen gem § 6 (11) BauONRW erfüllen. Wohngebäude haben immer eine Abstandfläche, da hast Du vollkommen recht, diese wird recht kompliziert anhand der Höhe ermittelt, ist aber immer mindestens 3m.

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    stimmt nicht ganz so, weil es um einen Anbau geht und um keine Wohnflaeche sondern um eine leerstehende Flaeche.

    Kommentar von tombasco tombasco

    Ne Ne... das soll schon Wohnfläche werden, wie gesagt: Eine Erweiterung des Erdgeschosses als "Lückenfüller zwischen unserer Außenwand und der Garage des Nachbarn.

    Kommentar von Walenta WalentaWalenta

    Du könntest einen Raum anbauen, der ein sogenannter Kellerersatzraum oder Abstellraum ist. Dieser kann dann auch von der Wohnung zugängig sein und darf Fenster haben. Nur die Nutzung darf nichts anderes sein als Abstellraum.... ;-) Allerdings darf die mittlere Höhe nicht mehr als 3m betragen und dieser Raum darf nicht länger als 9m zu einer Grenze haben, aber dann gehts. Ein Bett oder ein Sofa in den Raum stellen ist dann aber leider nicht.

    Kommentar von tombasco tombasco

    Das ist doch schon mal etwas. Ein Kellerersatzraum!!! Den Keller haben wir nicht. Darf man sich in solch einem Raum denn wenigstens hinsetzen. das interessiert doch eigentlich niemanden...oder?

    Kommentar von Walenta WalentaWalenta

    wie oben schon gesagt, wenn dein nachbar nichts dagegen hat und das bauamt auch gerade nicht sieht, wie du dich in deinem kellerersatzraum (abstellraum) kurz ausruhst... ;-) kannst ja mal im netz googeln: §6(11) BauONRW, dort steht, wie dieser Raum ausgebildet werden darf. das bauamt interessiert, was in deinem bauantrag für eine raumbezeichnung steht und da darf halt nichts anderes stehen, als abstellraum, garage oder carport.

    Kommentar von Walenta WalentaWalenta

    gibt es eigentlich einen bebauungsplan? wenn ja, muss man den auch noch kontrollieren!

  • 1
    Antwort von Walenta Walenta

    Leider ist die von Dir geplante Wohnraumerweiterung auf der Grenze nur mit einer Abstandflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück möglich (Landesbauordnung NRW). Lebst Du in NRW?

    Kommentar von Walenta WalentaWalenta

    ...sollten dann noch Fenster auf der dem Nachbarn zugewandten Seite erforderlich sein, wird noch eine Freiflächenbaulast von 5 m erforderlich (Brandschutz).

    Kommentar von tombasco tombasco

    Ja ich wohne in NRW. Was ist eine Abstandsflächenbaulast?

    Kommentar von Walenta WalentaWalenta

    jedes wohnhaus wirft eine abstandfläche von mindestens 3m, diese muss auf eigenem grundstück liegen (daher kommt der weitläufig bekannte grenzabstand von 3m). wenn aber diese abstandfläche nicht auf eigenem grundstück liegen kann, weil das gebäude auf der grenze errichtet werden soll, muss der nachbar, zu dessen schutz die abstandfläche dient) diesem zustimmen, dies geschiet durch die sogenannte abstandflächenbaulast, leider dürfen sich abstandflächen nicht überschneiden, so dass aufgrund der eigenen abstandfläche des nachbarhauses dieser nun 2x3m=6m von deiner bebauung (grenze) fern bleiben muss, was den wert des grundstücks senkt. die wohnbebauung auf der grenze ist also alles in allem keine glückliche lösung.... vielleicht könnt ihr alternativen prüfen?

    Kommentar von tombasco tombasco

    Das bedeutet: Von der Grenze meines Grundstücks und dem theoretischen Neubau (Anbau) muß es 6m bis zum Haus des Nachbarn geben...Richtig?!? Dann gehe ich mal messen :-) Dürfte ich denn eine Art überdachte Terasse machen???? Die wäre dann an drei Seiten geschlossen (unsere Hausseite, die Garage und eine Trennwand - hinten zum Garten offen)...Das ist doch wenigstens erlaubt....

    Kommentar von Walenta WalentaWalenta

    ...das geht so lang du es nicht überdachte terrasse sondern carport oder abstellraum (z.b. für gartengeräte) nennst. wenn du mit deinem nachbarn klar kommst, wird dieser sicher nichts dagegen haben, wenn du in deinem abstellraum mal sitzt oder den grill anmachst ;-)

  • 0
    Antwort von Bauberatung Bauberatung

    wenn Du das so machst wird im Grundbuch des Nachbarn eine Baulast eingetragen, D.h. der Nachbar darf dort, also auf seinem Grundstück nicht mehr bauen. Oft muss man das dem Nachbarn bezahlen, wenn er denn überhaupt zustimmt. Die eingetragene Baulast gilt mindestens so lange wie euer Gebäude besteht und mindert so auch den Wiederverkaufswert des Nachbargrundstückes.

    Es ist also wirklich echt nett wenn die das mitmachen!

    Schöne Grüße

  • 0
    Antwort von Seehausen Seehausen

    In der Abstandsfläche sind bei "offener Bauweise" nach der Bauordnung nur Garagen mit bestimmten Maximalmassen zulässig. Andere Gebäude können nur mit Abweichungsgenehmigung errichtet werden. Die ist beim Bauaufsichtsamt mit einer guter Begründung zu beantragen. Ob sie gewährt wird, hängt vom Einzelfall, der Lage, der Gemeinde und der Nachbarschaft ab; Tipps und Tricks gibt es da nicht. Zu empfehlen ist: selber eine Garage in gleicher Größe bauen!

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    Antwort von user287 user287

    Das musst du auf dem Bauamt klären, dort kann man dir auch sagen welche Bauten für die Grenzbebauung zulässig sind und welche nicht.

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