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Anbau an einem 4-Familienhaus (Altbau) nicht genehmigt, was kann ich tun ?

Frage von Mekat3126 Mekat3126

Hallo, wir haben ein 4-Familienhaus (Altbau) mit einem großen Garten. Im Erdgeschoss sollte eine 60qm großer Anbau an dem Haus, im Garten gebaut werden, weil die Wohnung zu klein ist.

Wir haben vorher bei der zuständigen Behörde/Amt gefragt ob das möglich ist. Diese meinten, dass das möglich sei, wenn der Nachbar des nebenstehenden Grundstücks auch damit einverstanden ist. Also haben ich mit dem Nachbar geredet und er meinte, das der Anbau ihm nichts ausmachen würde und das er auch das schriftlich unterschreiben würde.

Nun nach ein paar Wochen bin ich wieder zur Behörde/Amt und die haben sich das dann angeschaut und dann genehmigen diesen Anbau nicht, weil es** zu groß** sei und es solle 25qm nicht überschreiten.

Der Anbau ist von der Straße aus nicht zu sehen und ist auch in unserem Garten, dem Nachbarn stört das auch nicht.

**Was kann ich tun um es genehmigt zu bekommen? Mit welchen Mitteln könnte ich die Erlaubnis zum Bauen erhalten ? **

***Würde mich um schnelle Antworten freuen!*****

Gruß

Mekat

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Antworten (6)

  • 6
    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje

    Wenn das Baufenster nicht mehr her gibt, werdet ihr nicht viel machen können. Habt ihr den Beamten denn schon nach Alternativen gefragt? Nur ein großer Garten ist leider kein Garant. Mein Grundstück hat fast 1000 qm und meine Hütte hat ein Baufenster von 10x15. Da hätte ich auch noch massig Platz, ist aber nicht zulässig, außer noch einen Wintergarten, der müsste aber wirklich Wintergarten sein und nicht über eine fest installierte Heizung verfügen.

    Kommentar von Mekat3126 Mekat3126

    Also das soll schon Bewohnbar mit Fußbodenheizung und alles Drumm und Dran sein.

    Alternativen gibt es wegen Platzgründen nicht, wegen den Garagen. Wenn es 25 qm maximal ist dann würden die das genehmigen.

    Danke für die schnellen Antworten!

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    Antwort von Alexa0126 Alexa0126

    Erst mal den Bebauungsplan einsehen, welche Regeln genau gelten. Dort stehen zB sogenannte Baufenster drin, also welche Bereich auf einem Grundstück überhaupt bebaut werden dürfen. Und welche Abstände zum Nachbarn eingehalten werden müssen (unabhängig davon, ob der damit einverstanden ist - denn Nachbarn können ja wechseln), wie hoch gebaut werden darf u.s.w. Es müsste dazu auch eine Beratung auf dem Bauamt geben, die die Bezeichnungen und Regeln erklärt (ist nämlich ziemlich Fachchinesisch).

    Dann sollte man überprüfen, ob der eigenen Plan mit den Bebauungsplanregeln übereinstimmt oder wie er in Übereinstimmung gebracht werden kann (zB um die Ecke bauen oder nicht 10 m lang und 6 m breit, sondern andersherum oder etwas kleiner). Hilfreich ist auch immer, Gebäude in der Nachbarschaft zu finden, die einen ähnlichen Anbau schon haben - die könnten evtl. eine Ausnahmegenehmigung bekommen haben.

    Und dann mit dem neuen Plan und den Argumenten (Bebauungsplan, Nachbargebäude) wieder zum Amt und neu beantragen. Und Grundregel zum Umgang mit Behörden: Was man nicht schriftlich hat, gilt nicht.

    Kommentar von Mekat3126 Mekat3126

    Also Baupläne habe ich gefunden, aber sind nicht mehr so gut leserlich, aber die Skizzen kann man erkennen. Viel daraus habe ich jetzt nicht wirklich verstanden. Ich werde wohl wie du gesagt hast erstmal zum Bauamt mit den Plänen gehen.

    Um die Ecke bauen geht auch nicht richtig, weil dort 3 Garagen stehen.

    Blöde Frage, aber:

    Kann ich vielleicht zu einem anderen Amt von einer anderen Stadt gehen, und einen anderen Prüfer das anschauen lassen ?

    Kommentar von Alexa0126 Alexa0126Alexa0126

    STOP, MISSVERSTÄNDNIS! Es geht nicht um Baupläne, sondern um den Bebauungsplan. Das ist ein Plan, der vom Stadtrat oder Gemeinderat der Stadt/Gemeinde für das Gebiet, in dem ihr wohnt, aufgestellt wird und der für das gesamte Gebiet bestimmte Bedingungen festlegt, zB ob dort nur Wohnungen zulässig sind oder auch Gewerbebauten oder aber nur Gewerbebauten und eben, welcher Anteil eines Grundstücks bebaut werden darf. D.h. den Bebauungsplan kann man einsehen auf dem Amt (bzw einen Auszug daraus) und sich dazu eben beraten lassen. Zu der Frage: Leider wird kein Bauamt einer anderen Stadt das auch nur ansehen. Denn natürlich ist die andere Stadt überhaupt nicht zuständig und man kann ja auch schlecht einer anderen Stadt hineinreden. Kurz: Es brächte überhaupt nichts.

    Wahrscheinlich wäre es nicht ganz schlecht, mal einen Architekten hinzuzuziehen. Einen, der Erfahrung hat mit Genehmigungsverfahren. Die kennen dann auch meist die Bauamtsmitarbeiter schon ein bisschen.

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    Antwort von jofischi jofischi

    Erst mal kannst du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Vorher solltest du aber prüfen, warum keine Genehmigung erteilt wurde, eventuell erlaubt das Baurecht diese Größe nicht, dann hilft auch kein Widerspruch. Trotz Einverständnis des Nachbarn müssen bestehende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.

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    Antwort von babyos babyos

    widerspruch einlegen

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    Antwort von Wollelan Wollelan

    Einen neuen Antrag (formlos) stellen und gleichzeitig eine Ortsbegehung durch den zuständigen Bauamtsleiter beantragen,den Nachbar zum Teermin hinzuziehen und den Bedarf anhand von Platzmangel im alten Gebäude klarstellen !

    Wollelan

  • 0
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Hier sollten nur Fachleute für öffentliches Baurecht Antworten geben; alle bisherigen Antworten sind schlicht falsch oder naiv oder unsinnig.

    Es kommt zunächst auf die Begründung der Versagung an. Diese ist offenbar nur mündlich gegeben worden und deshalb weder nachvollziehbar noch prüfbar.

    Eine schriftliche nachprüfbare Antwort werdet ihr erst aufgrund eines Bauantrages oder Bauvorbescheides erhalten. Beides darf nur ein nach Landesbauordnung bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser aufstellen; er ist auch verpflichtet, Euch vorher zu beraten.

    Und: die Nachbarschaft erteilt keinme Baugenehmigungen, das kann nur die Bauaufsicht!!

    Alle anderen Vorschläge sind Unsinn.

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