An wen wendet man sich, wenn ein Tier vernachlässigt wird?

7 Antworten

Du schreibst davon das er angeblich noch nie mit dem Hund draußen war.

Du weißt es also gar nicht, woher weisst Du das der Hund keinen Auslauf hat?

Das der Hund so aggressiv bellt kannst Du anzeigen wenn Du glaubst das der Zaun zu niedrig ist und der Hund gefährlich ist. 

Melde es dem Ordnungsamt.

LG

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Der Tierschutz ist nicht zuständig und hat keinerlei Rechte. Was sollte der denn machen? Hingehen, auf ein fremdes Grundstück, den Hund mitnehmen? Es gibt Gesetze in Deutschland, die so etwas verbieten.

Es ist durchaus (leider Gottes) üblich, Tiere in Zwingern zu halten. Was das für so einen Hund bedeutet, können wiur nicht ansatzweise ausmachen, verboten ist es aber nicht. Ein mittelgroßer Hund benötigt neben einem regendichten Unterschlupf 6 qm, die werden in diesem Fall sicher erfüllt sein. Die Hütte muß, wenn der Zwinger nur diese Größe hat, ein Flachdach haben. Eine Anbindehaltung wie Kette o. ä. ist verboten.

Woher weißt Du, daß der Hund nicht raus kommt? Selbst, wenn er einen agressiven Eindruck macht, wissen tust Du es nicht, alles ist Hörensagen und vielleicht.

Auch wenn hier gesagt wurde, daß Veterinäramt wäre davon genervt, es ändert nichts an der Tatsache, daß dieses Amt dafür zuständig ist. Wenn die Haltung schlecht ist und es dem Hund nicht gut geht, sind das die einzigen Ansprechpartner.Allerdings kommt Tierschutz immer ganz weit hinten, nach Lebensmittel-und Restaurantkontrollen kommt erst mal eine Weile nicht, dann kommen die Kühltruhen an die Reihe und dann, je nach Interesse und Gusto des Veterinärs der Tierschutz. Ist der Hund aber in einem guten Gesundheitszustand, tut der Amtsvet. auch nichts, er hat keine Handhabe.

Daß Du behauptest, der Hund sei agressiv, kannst Du nicht beweisen. Es gibt Hunde, die laut bellen, und im wirklichen Leben die reinsten Lämmchen sind. Wie soll er sich den artikulieren? Hunde bellen nun mal und miauen oder piepsen nicht.

Das Ordnungsamt kann man nur einschalten, wenn der Hund ständig nachweislich bellt und eine Gefahr für das Leib und Leben anderer darstellen würde, dann käme die sog. Gefahrenabwehrverfügung in Betracht. Ich denke, das alles greift hier nicht, denn Deine Meinung ist subjektiv und würde vermutlich schnell entkräftet werden.

So leid es mir um den Hund tut, da kann man nur hoffen, daß er schon ziemlich alt ist und bald über die Regenbogenbrücke geht. Wenn der Halter allerdings ein Idiot ist, besteht sicher die Gefahr, daß er sich einen neuen anschafft.

Es ist nicht immer alles so wie es scheint. Mache Dich erstmal genau schlau, bevor Du mit einer Anzeige reagierst. Rede doch wirklich erstmal mit diesem Mann. Manchmal wird man auch völlig überrascht. Und wenn es dann wirklich so ist wie Du vermutest, dann handele mit gutem Gewissen.

Es ist so, gibt vertrauliche Quellen. 

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Ins Tierheim

Der hat dem Hund entweder zu wenig Auslauf gegeben oder hat ihn schlecht erzogen.

Liebe Grüße Falu25

Hallo, ich bin Azubi als Verwaltungsfachangestellter und momentan im Veterinäramt. Mein Chef ist schon fast genervt von Benachrichtigungen über solche Fälle, dafür ist das Veterinäramt nicht zuständig. Es ist nur zuständig, wenn es eine akute Gefahr für das Tier gibt. Für alles andere ist das Ordnungsamt zuständig. Er verweißt die Anrufer dann auch immer auf das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Deswegen bitte im Ordnungsamt Bescheid geben und nicht im Veterinäramt. Danke! :)