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An wen wenden für Unterhalt ab 18 jahren?

Frage von PatiXY PatiXY

Hallo,

ich werde bald 18 Jahre alt und muss mich ab da selbst um meinen Unterhalt kümmern. Muss ich das dann mit den Elternteilen selbst klären oder muss ich da irgendein Amt kontaktieren?

Und habe ich das richtig verstanden: Die Eltern müssen so lange zahlen, bis ich mein Studium abgeschlossen habe?

Vielen Dank im Voraus!

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Antworten (4)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von IchWissen IchWissen

    Hallo Pati,

    Natürlich sind Deine Eltern für Dich zum Unterhalt verpflichtet, solange Du noch in der Ausbildung bist. Aber es richtet sich natürlich auch nach deren Einkommen. Wenn sie genug davon haben, können sie Dir jeden Monat einen Betrag in beliebiger Höhe überweisen. Solange ihr Euch einig seid, ist alles in Ordnung. Dafür benötigt man auch keine Ämter.

    Sollten die finanziellen Verhältnisse Deiner Eltern so sein, dass Du Anspruch auf Bafög hättest, dann solltest Du diesen Antrag auch stellen.

    Infos gibt es hier: www.das-neue-bafoeg.de

    Hier wird Dein gesetzlicher Bedarf ermittelt und das Einkommen Deiner Eltern überprüft. Je nach Höhe deren Einkommens bekommst Du entweder den vollen Betrag auf Grund des gesetzlichen Bedarfs ausgezahlt. Also den vollen Satz. Oder entsprechend weniger bis gar nichts.

    Wenn Du den Höchstsatz ausbezahlt bekommst, hast Du gegenüber Deinen Eltern keine Anspruche mehr. Aber das Kindergeld müssen sie Dir auszahlen, wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst.

    Solltest Du nur anteiliges Bafög bekommen, musst Du die Differenz bei Deinen Eltern geltend machen und einfordern. Sie sind verpflichtet Dir das Geld zu zahlen. Du bist aber nicht verpflichtet, es auch tatsächlich (alles) einzufordern. Sollten sie sich zur Zahlung weigern, dann kannst Du das beim Bafögamt melden. Dann stellslt Du einen entsprechenden Antrag und bekommst das Dir zustehende Geld von dort komplett ausgezahlt. Das Bafög-Amt würde in dem Fall bei Deinen Eltern das Geld wieder einfordern.

    Alles Gute!

  • 2
    Antwort von geniesserin geniesserin

    Wende dich mal an das Jugendamt, die können dich dort auch eingehend beraten. Deine Eltern sind verpflichtet, die 1(!) Ausbildung zu finanzieren.

    Kommentar von IchWissen IchWissenIchWissen

    Zuständig ist das Bafögamt!

  • 2
    Antwort von Schuhu Schuhu

    Ja. Bis deine Ausbildung abgeschlossen ist, sind deine Eltern unterhaltsspflichtig. Wenn sie nicht leistungsfähig sind, kannst du Bafög beantragen.

  • 1
    Antwort von lilli2007 lilli2007

    Beide Eltern sind im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Barunterhalt verpflichtet, auch derjenige Elternteil bei dem du lebst. Deine Eltern haben beide dein Studium zu finanzieren, wobei dir jünger halb-oder vollgeschwister oder eine neue Ehefrau deines Vaters dir unterhaltsrechtlich vorgehen. Wenn du einen guten draht hast rede mit beiden, beide müssen ihr Einkommen offen legen. das Kindergeld wird dir voll bedarfsdeckend angerechnet. Jedem Elternteil müssen mind 1150 Euro plus fahrkosten zur Arbeit verbleiben plus Unterhalt für jüngere Geschwister. Bafög musst du beantragen bevor du deine Eltern wegen Unterhalt in Anspruch nimmst.

    Kommentar von IchWissen IchWissenIchWissen

    auch derjenige Elternteil bei dem du lebst.

    Der dem Grunde nach zustehende Barunterhalt wird aber auch mit der Gewährung von Wohnung, Ernährung, Kleidung, Wäschepflege und dergleichen abgegolten.

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    Das stimmt nicht. Seit 2006 hat sich auch der Elternteil bei dem das volljährige Kind lebt am Barunterhalt zu beteiligen. Betreuungsunterhalt der Mutter endet mit dem 18. Geburtstag des kindes und die Mutter hat Barunterhalt zu zahlen

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    Bei einem Volljährigen endet der Betreuungsunterhalt. Dann erbringt die Mutter keine Sachleistungen mehr.

    Kommentar von IchWissen IchWissenIchWissen

    Bei einem Volljährigen endet der Betreuungsunterhalt. Dann erbringt die Mutter keine Sachleistungen mehr.

    Niemand schreibt hier vom Betreuungsunterhalt. Du wirfst alles in einen Topf und bringst alles durcheinander...

    Kommentar von IchWissen IchWissenIchWissen

    Bafög musst du beantragen bevor du deine Eltern wegen Unterhalt in Anspruch nimmst.

    FALSCH!

    Eltern haben immer die erste Verpflichtung, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen!

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    Das volljährige Kind hat zuerst Bafög in Amspruch zu nehmen, bevor es die Eltern in Anspruch nimmt. Denn das Bafögamt berechnet ja die Einkommen beider Eltern und prüft ob sie leistungsfähig sind.

    Kommentar von IchWissen IchWissenIchWissen

    @lilli2997

    Auch wenn Du Deine Behauptungen hier 1 Mio mal reinschreibst...

    Deine Aussage IST falsch! Definitiv!

    Wir haben Gesetze, die hier genau befolgt werden! Es ist nicht schlimm, wenn Du diese nicht (ausreichend) kennst. Aber es ist unverantwortlich, dass Du hier ständig falsche Ratschläge erteilst! Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du Deine Kommentare besser für Dich behalten!

    Kommentar von IchWissen IchWissenIchWissen

    eine neue Ehefrau deines Vaters dir unterhaltsrechtlich vorgehen.

    Alle eigenen Kinder haben Vorrang. Der Selbstbehalt wird individuell ermittelt.

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    Die nicht priviligierten Kinder rutschen in den 4. Rang. Eine Ehefrau steht im 2. Rang. Studenten sind nicht priviligierte Kinder

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    Wenn du keine Ahnung hast halte dich hier raus oder erkundige dich

    Kommentar von IchWissen IchWissenIchWissen

    Lilli, DU hast hier keine Ahnung!

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    Ich habe Jura studiert du auch?

    Kommentar von IchWissen IchWissenIchWissen

    Ich habe Jura studiert du auch?

    Und wovon träumst Du nachts?

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    Nicht von solchen Idioten wie dir . Kennst du mich woher willst du wissen was ich beruflich mache? das solche Personen wie dir die von nichts eine Ahnung haben sich hier beteiligen dürfen. Deshalb haben sich kompetene Menschen wie der Eifelmensch sich hier zurück gezogen. Der hatte von solchen Personen wie dir die Nase voll.

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