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an wen muss ich mich wenden, wenn in meinem betrieb die ges. ruhepausen nicht eingehalten werden?

Frage von julia2210 julia2210

Hallo, ich bin zur Zeit Auszubildende im 3ten. Lehrjahr! Bin sehr unglücklich in meinem Betrieb weil der Umgang mit den Azubis und Mitarbeitern sehr schlecht ist von der Chefin, trotzdem habe ich mich aber entschieden, den Rest meiner Ausbildung durch zu halten. Eine Freundin von mir kamm mal auf die Idee (damit wenigstens etwas anders wird) die Chefin zu melden, nur wissen wir nicht wo. Und zwar handelt es sich um einen Einzelhandelsbetrieb in nrw und es geht um folgendes Problemm. Die Schichten sind total unterschiedlich in der Woche, ein Tag spät den nächsten Tag kann es früh werden.... wenn ich aber um 20 uhr Feierabend habe (bin aber meistens erst kurz vor 21 aus dem Laden raus) und am nächsten Tag um 5:50 Uhr wieder anfangen muss zu arbeiten, habe ich keine 11 Std. Ruhepause wie gesetztlich vorgeschrieben ist. Währe super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Danke im Vorraus

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Antworten (7)

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    Antwort von bitmap bitmap

    Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter.

    http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73365.htm

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Betriebsrat, Gewerkschaft, Handelskammer.

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    Antwort von julia2210 julia2210

    Wie haben weder einen Betriebsrat noch sonst was an was ich mich wenden kann. Es ist nur der Filialleiter da, mein Ausbilder (der Mann von meiner Cheffin) und die Chefin selbst! Die machen unter anderem auch mal die Pläne und tragen die Leute genau so ein. Mit einem Berater von IHK habe ich schon gesprochen er schlägt ein Gespräch mit ir Chefin und jemandem von IHK. Da ich aber meine Chefin kenne und weiß, dass das Verhältniss danach noch schlimmer wird möchte ich das nicht.Ich bin auch nicht die einzige die von solchen Schichten betroffen ist. Es traut soch auch keiner was gegen zu sagen, weil man dann nur fertig gemacht wird.

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    Antwort von milastar milastar

    zunächst an den chef oder deinen ausbilder. sie sind deine dirketen ansprechpartner wenn das nichts hilft, dann an den betriebsrat

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    Antwort von raster280 raster280

    Wenn die ruhezeiten nicht eingehalten werden solltest du dich zuerst an deinen vorgesetzten wenden, Personalrat evtl. sogar den chef selbst. Wenn vorhanden kanst du dich auch an den Personalrat oder dessen Jugendvertreter wenden. Sollten diese Bemühungen keinen erfolg bringen, kannst du im ernstfall eine entschädigung einklagen. Ich rate aber auf jeden fall genau mitzuschreiben an welchem Tag du welche arbeitszeiten hattest, um etwas in der hand zu haben.

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    Antwort von Randberlinerin Randberlinerin

    Ausbildung welchseln? Kennt jemand Adressen wo vllt. Stellen zum vechseln ausges...

    Immer noch der gleiche Betrieb?

    Habt Ihr keine Auszubildendenvertretung?

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    Antwort von hanshuns hanshuns

    An den Betriebsrat, Ausbildungsrat. Wenns den nicht gibt, an die IHK oder Handwerkskammer.

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