1

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wissen will, ob der zukünftige Name meines Kindes erlaubt ist?

Frage von Schlaumeier77 Schlaumeier77

Meine Frau und ich haben uns einen Namen für unseren Sohn, der im April zur Welt kommt überlegt. Jetzt würden wir gern wissen, ob er zulässig ist, oder wir unter Umständen einen 2. Vornamen zur klaren Definition ob männlich oder weiblich benötigen. An wen müsste ich mich da wenden?

Danke für eure Hilfe und gesegnete Adventszeit an alle.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 6
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    ich würde mal bei euch beim standesamt nachfragen, sie müssen den namen ja auch nach der geburt akzeptieren.

  • 5
    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Nenne "Ihn" oder "Sie" doch einfach Doktor , dann kannst du dir ein späteres Studium ersparen.

  • 3
    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Standesamt oder auch beim Jugendamt.

  • 2
    Antwort von kuntzkids kuntzkids

    Erster Anlaufpunkt Standesamt.

    Bei nicht geschlechtsspezifischen, aber gebräuchlichen Namen kann schnelle Klärung erfolgen.

    In zweifelhaften oder außergewöhnlichen Fällen hilft die Uni Leipzig: http://www.onomastik.com/namenberatung_leipzig.php

  • 2
    Antwort von bafti14 bafti14

    Beim Standesamt denk aber daran dein Kind muss ein Lebenlang mit seinem Namen leben.

  • 2
    Antwort von hanselplop hanselplop

    wende dich ans standesamt das für euch zuständig ist, da wirst du dann nach der geburt eh hinmüssen

  • 2
    Antwort von suseundstrolch suseundstrolch

    standesamt, ja

  • 1
    Antwort von berchrist berchrist

    Immer ans Standesamt wenden.

  • 1
    Antwort von MBBMMBBM MBBMMBBM

    An das Standesamt, denn das müsste den gewünschten Namen eintragen.

  • 0
    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Bitte nehmt einen normalen Namen, das Kind ist sonst bestimmt Hänseleien ausgesetzt.

    Kommentar von Schlaumeier77 Schlaumeier77Schlaumeier77

    Es ist ein definitiv nromaler Name. Er ist nur eher selten, da unser Kind nicht Justin, Kevin oder Jeremy heissen soll. Wenn diese Namen gerufen werden, drehen sich in der Regel 8 Kinder zu dir um. (o;

  • 0
    Antwort von Flachgauerin Flachgauerin

    hoffentlich hast du bedacht, dass der KLeine sein Leben lang mit diesem Namen leben muss. Wenn es ein so ungewöhnlicher Name ist, dass du nicht mal weißt, ob er erlaubt ist, gehe ich mal davon aus, dass dein Sohn später mal in der Schule Prügel kriegen wird.

    Kommentar von Schlaumeier77 Schlaumeier77Schlaumeier77

    Der Name ist erlaubt, aber eher selten. Das Standesamt gab uns jetzt die klare Aussage:

    Name ist zulässig. Namen dürfen nur nicht Markennamen oder Eigennamen sein. Sie müssen seit 2008 nicht mehr klar erkennen lassen, ob männlich oder weiblich (was bei unserem Namen keine Rolle spielt) Danke für alle hilfreichen Antworten.

    Kommentar von Schlaumeier77 Schlaumeier77Schlaumeier77

    Der Name ist erlaubt, aber eher selten. Das Standesamt gab uns jetzt die klare Aussage:

    Name ist zulässig. Namen dürfen nur nicht Markennamen oder Eigennamen sein. Sie müssen seit 2008 nicht mehr klar erkennen lassen, ob männlich oder weiblich (was bei unserem Namen keine Rolle spielt) Danke für alle hilfreichen Antworten.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.