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An wen muss ich mich wenden? Arbeitsgericht oder gleich zum Anwalt?

gefragt von LittleJJ am 20.01.2009 um 0:54 Uhr

Hallo,

ich brauche unbedingt hilfe, ich weiss nicht was ich machen soll bzw. wie ich was machen kann.

Folgende Situation: Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, den ich ordentlich zum 30.06.09 gekündigt habe. Habe auch die Bestätigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Jetzt habe ich von ihm die 1. schriftliche Abmahnung erhalten. Grund: weil ich Stühle nicht abgestuhlt habe, was nebenbei zum ersten mal vorgekommen ist... Finde den Grund lächerlich, aber ich befürchte, dass mein Chef mich bis zum 31.3. jetzt rauskicken will, weil ich dann laut Vertrag mein komplettes Weihnachtsgeld zurückbezahlen müsste. Desweiteren werde ich erst ab dem 1.7.09 eine neue Beschäftigung aufnehmen und sollte ich noch weitere Abmahnungen erhalten, bekomme ich die fristlose Kündigung und erhalte somit eine Sperre vom Arbeitsamt und stehe dann mehr oder weniger auf der Strasse.

Wie kann und sollte ich jetzt am besten vorgehen, um das Schlimmste zu verhindern?

Danke euch

Jenny


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LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 20. Januar 2009 01:01
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Hier aus Wikipedia - Abmahnung:

"Bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt es die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Personalakte zu geben; man kann alternativ oder zusätzlich Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben, falls man die Abmahnung für unberechtigt hält.

Auch wenn man gar nichts unternimmt, muss der Arbeitgeber aber bei einer späteren Kündigung im Kündigungsschutzverfahren immer noch nachweisen, dass die Abmahnung berechtigt war."

Ich hoffe, das hilft weiter.

Kommentar von E429559ceff83b232051e792e39cff2dsmallGlatteis am 20. Januar 2009 01:04

DH

Kommentar von Pohliboy am 9. August 2009 12:57

Am besten zum anwalt der informiert dich ausreichend! du kannst einen guten in deiner umgebung finden hier ! http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html habe ich auch getan , viel erfolg !


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 20. Januar 2009 00:56
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Unbedingt Widerspruch über den Anwalt (der Gewerkschaft?) einlegen lassen. Arbeitgeber machen sowas gerne! Wer nicht widerspricht akzeptiert!!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Januar 2009 01:07

Warum Widerspruch? Es ist doch erst mal die Frage, ob die Abmahnung berechtigt war oder nicht.


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. Januar 2009 00:57
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''Wie kann und sollte ich jetzt am besten vorgehen, um das Schlimmste zu verhindern?''

Deine Arbeit ganz normal vertragsgemäß weitermachen.

-> http://kurzlink.de/pFTbfaV2a


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 20. Januar 2009 00:58
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Ab zum Anwalt. Das kann Dich sonst 'ne Stange Geld kosten.

Kommentar von LittleJJ am 20. Januar 2009 01:11

Aber der Anwalt kostet doch bestimmt auch eine Stange Geld oder? Gewerkschaft oder so gibt es in meinem Beruf nicht. Bin auch noch sehr jung und hatte bislang nie solche Probleme.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Januar 2009 01:20

''Aber der Anwalt kostet doch bestimmt auch eine Stange Geld oder?''

Und ist völlig überflüssig. Was willste bei dem? Staub aufwirbeln wegen so ner lächerlichen Abmahnung? Da muss schon was viel schlimmeres passieren, dass der Arbeitgeber dich fristlos entlassen kann.

Wie lange bist du dort schon tätig? Wieviele Mitarbeiter hat die Firma? Wie lange ist eigentlich eure Kündigungsfrist lt. Vertrag?


Grave1989
beantwortet von Grave1989 am 20. Januar 2009 00:58
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Wenn du gekündigt wirst bekommst du keine Sperre vom Arbeitsamt!


Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Januar 2009 01:03

Nö, das ist - so pauschal - falsch. Man kann durchaus auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine Sperre bekommen, wenn man selbst durch vertragswidriges Verhalten die Kündigung verursacht hat.

Kommentar von Simple_avatar9smallAnubis2009 am 20. Januar 2009 01:05

Stimmt!


holzstapel
beantwortet von holzstapel am 20. Januar 2009 00:56
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wegen einer abmahnung kann man nicht gekündigt werden. ginge nur bei mehreren abmahnungen wegen des gleichen fehlers.

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 20. Januar 2009 00:59

Das können durchaus verschiedene Fehler sein.

Nur ist das Abmahnen ein schwieriges Geschäft. Fehler können jedem passieren. Die dürfen eigentlich nicht abgemahnt werden. Nur Mängel die in der Person liegen (Lügen, häufige Verspätung etc.).

Kommentar von D91dc9eac4e7f40bf65e9dfa6878c2a5smallholzstapel am 20. Januar 2009 01:02

das ist gut zu wissen, denn bei uns(im krankenhaus) werden auch fehler abgemahnt


anonym
beantwortet von Egon30 am 20. Januar 2009 00:57
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Dein "Ex-Chef" ist sauer das du gekündigt hast. Erstmal abwarten ob du überhaupt noch eine Abmahnung kriegst. Schenk ihm eine Packung Pralinen und entschuldige dich damit wegen den Stühlen.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 20. Januar 2009 00:58
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Unterschreibe die Abmahnung zuerst schon mal nicht. Erhebe Widerspruch und sprich mit deinem Chef.

Dann kannst du nur abwarten, ob noch eine Abmahnung kommt. Solltest du dich dann ungerecht behandelt fühlen, bleibt dir der Weg zum Arbeitsgericht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Januar 2009 01:09

''Unterschreibe die Abmahnung zuerst schon mal nicht.''

Was soll das bringen?


Anubis2009
beantwortet von Anubis2009 am 20. Januar 2009 01:03
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Das Weihnachtsgeld ist eine Freiwillige Leistung des Arbeitgebers und muß auf keinen Fall zurückbezahlt werden!!

Kommentar von E429559ceff83b232051e792e39cff2dsmallGlatteis am 20. Januar 2009 01:08

Da das eine freiwillige Leistung ist, wird sie im Vertrag stehen. Also auch die Rückzahlungsverpflichtungen im Einzelfall. Der Vertrag gilt mit Unterschrift.


aribaole
beantwortet von aribaole am 20. Januar 2009 15:48
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geh auf alle fälle sofort zum arbeitsgericht,und lege deinen fall dar. versuche auf bereinigung deiner arbeitsakte zu klagen. 1.wird dadurch später keine negative auskunft gegeben werden können,und 2.bist du durch die klage diesbezgl.geschützt.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 20. Januar 2009 23:59
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Gegen eine Abmahnung sollte man nur mit Gericht und/oder Anwalt vorgehen, wenn manauf eine schnelle beendigung des Arbeitsvertrages aus ist. Ansonsten nichts unternehmen. Wenn manaus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wird, spielen zwar die Abmahnungeneine Rolle. In einem Kündigungsschutzprozess muss aber der Arbeitgeber für jede Abmahnungim Kündigungsschutzprozess beweisen, das sie berechtigt war. Die Nachprüfungkann also während des Kündigungsschutzverfahrens nochewrfolgen. Gegen Abmahnungen ist keine Klagefrist einzuhalten.


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