Mein Flug von Vancouver über Frankfurt nach Zürich wurde wie so viele Flüge anulliert. Nun habe ich einen neuen Flug bekommen und muss bis dahin in einem von mir gewählten Hotel übernachten. Eine Preisobergrenze haben sie mir nicht genannt :-) ! Mir wurde gesagt, dass ich die Belege für den Hotelaufenthalt dem Kundendienst der Lufthansa senden müsse. Aber welche Adresse ist das eigentlich? Ich kann sie nämlich nirgends finden. Bin froh um eure Hilfe.
An wen muss ich bei Lufthansa die Quittungen für meine Übernachtungen wegen Fluganullierung senden?
Antworten (6)
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2Antwort von
WetWillyWetWilly
Ich wäre an Deiner Stelle eher sparsam. Es wird sich nämlich wahrscheinlich herausstellen, dass die Lufthansa keine Übernachtungskosten übernimmt, da die Flüge aufgrund höherer Gewalt storniert werden müssen.
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2Antwort von
LuiseLuise
http://www.lufthansa.com/de/de/Haeufig-gestellte-Fragen-zur-Stornierung-und-Erst...
Da müsste alles drinstehen. Mach dir aber Kopien.
Kommentar von
LuiseLuise Name Deutsche Lufthansa AG Information und Reservierung Telefon +49 / (0)1805 805 805* Öffnungszeiten Täglich 24h geöffnet.
Dorthin kommt man über Link. Dort anrufen, Adresse erfragen.
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fleppenwegfleppenweg
höhere Gewalt,da gibt es nix zurück,das war pech
Kommentar von
tangramtangram Blödsinn - siehe unten - Auszug von LH-home page
Wenn Ihr gebuchter innerdeutscher Flug gestrichen wurde können Sie die Deutsche Bahn benutzen, in dem Sie entweder Ihr elektronisches Ticket an einem Lufthansa-Checkin-Automaten am Flughafen in einen Reisegutschein umwandeln lassen oder sich ein Zug-Ticket bei der Deutschen Bahn AG kaufen und Ihr Lufthansa Ticket erstatten* lassen.
Von den Streichungen betroffene Passagiere werden in der selben Beförderungsklasse kostenfrei umgebucht (für Flüge bis 31. Mai) oder erhalten bei Stornierung ihr Geld zurück. Lufthansa hat eine kostenfreie Nummer geschaltet, unter der Kunden Informationen zu ihren Buchungen (Umbuchungen/Stornierung) erhalten: 0800 / 8 50 60 70 oder in anderen Ländern unter der lokalen Lufthansa Rufnummer Lufthansa Service Center Aufgrund der außergewöhnlichen Situation kann es hier zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Die weitere Entwicklung der Situation im europäischen Luftverkehr kann derzeit nicht genau vorhergesagt werden. Lufthansa beobachtet ständig die weitere Entwicklung und steht mit den zuständigen Ministerien, Luftverkehrsbehörden, Wetterdiensten und Flughäfen im Kontakt.
- unbenutzte Flugscheine werden voll erstattet. Teilweise genutzte Flugscheine werden anteilig erstattet.
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WetWillyWetWilly Die Frage hat aber die Übernahme von Hotelkosten zum Thema und nicht die Erstattung von Ticketkosten! Um Dich (abgweandelt) zu zitieren: erst die Frage verstehen, und dann antworten...
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fleppenwegfleppenweg genau,Hotelkosten gibt es nicht,auch keine taxifarten etc.also Blödsinn von dir,son langer Text,und dann untauglich als antwort,dieser Zusatz bezieht sich auf die ellenlange Antwort von Tangram
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0Antwort von
tangramtangram
Deutsche Lufthansa AG Flughafen-Bereich West D-60546 Frankfurt/Main
Telefon: +49 - 69 - 69 60* (Mo-Fr: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr) Telefax: +49 - 69 - 69 63 30 22 E-Mail: Sie erreichen uns per E-Mail über Hilfe & Kontakt Internet: www.lufthansa.com
lt. adac kommt lh für unkosten auf und erstattet ticket bzw. umbuchungen - auch bei höherer gewalt
Kommentar von
fleppenwegfleppenweg nein,erstattet nix bei höherer Gewalt
Kommentar von
tangramtangram erst informieren, dann kommentieren
siehe meinen kommentar - auszug aus lh-home page zur kostenübernahme/-erstattung
Das die Ticketkosten erstattet werden, ist klar. Steht ja auch gar nicht in Frage. Aber Hotelkosten?
Und mit Zug von Vancouver nach Frankfurt wird eher eine längere Reise...
b zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.