gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

35 

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Arbeitsvertrag rechtswiedrig ist?

gefragt von morfi am 13.12.2007 um 21:39 Uhr

Leider habe ich zu spät gesehen, dass in meinem Arbeitsvertrag steht, das ich bis zu 20 Stunden im Monat unentgeltlich arbeite. Von einem Mitarbeiter weiß ich, dass das rechtswiedrig ist. An wen kann ich mich nun wenden? Ich möchte den Job nicht aufgeben.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (11897)
Arbeit (4308)
Beruf (3854)
ähnliche Fragen

Reply


anjanni
beantwortet von anjanni am 13. Dezember 2007 21:40
6x
Thumb_up

Gewerkschaft

Anwalt

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 13. Dezember 2007 21:42

DH


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 13. Dezember 2007 21:41
6x
Thumb_up

Noch einer: Betriebsrat.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 13. Dezember 2007 21:43

Pm Prinzip guter Rat, aber: Wenn jemand rechtswiedrige Arbeitsverträge macht, der duldet selten einen Betriebsrat.

Kommentar von Simple_avatar8smallvlaruu am 13. Dezember 2007 21:51

Definition, Erklärung In privaten Betrieben und Unternehmen ist ab einer Grösse von mindestens 5 Arbeitnehmern ein Betriebsrat zu wählen. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und hat Rechte bei Kündigungen und Einstellungen. Er wird für 4 Jahre durch die Arbeitnehmer gewählt. Wahlberechtigt sind Arbeiter und Angestellte des Betriebs, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und Leiharbeiter mit einer Beschäftigungsdauer von mindestens 3 Monaten. Arbeitnehmer, die mehr als 6 Monate dem Unternehmen angehören sind wählbar. Die rechtliche Basis ist das Betriebsverfassungsgesetz.

Kommentar von Simple_avatar8smallvlaruu am 13. Dezember 2007 21:52

indy 72. informoere dich doch!!!!

Kommentar von Simple_avatar8smallvlaruu am 13. Dezember 2007 21:54

indy 72. informoere dich doch!!!! http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsrat_0046.html

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Dezember 2007 21:58

Wieso soll sich Indy72 informieren? Er/sie weiß bestimmt was ein Betriebsrat ist.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. Dezember 2007 22:20

alles schön und gut. Aber es muß kein Betriebsrat gewählt werden. Und wenn der Chef rumflennt und sagt er müßte dann die Firma schließen, gibts halt doch keinen auch nicht in Betrieben mit 100 Mitarbeitern

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 13. Dezember 2007 22:00

In Betrieben mit Betriebsrat wird dieser meistens auch an der Formulierung der Arbeitsverträge beteiligt, da er ohnehin ein Mitspracherecht bei Einstellungen hat. Hat der BR einmal einen Arbeitsvetrag mitgestaltet, wird er eher nichts mehr dagegen unternehmen.


Herlich
beantwortet von Herlich am 13. Dezember 2007 21:46
3x
Thumb_up

An eineen Anwalt f+r A R B E I T S R E C H T


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 13. Dezember 2007 21:51
2x
Thumb_up

Die Vereinbarung ist nicht unbedingt rechtswidrig. Wenn Du nicht Stundenlohn sondern ein monatliches Festgehalt beziehst, kann sehr wohl vereinbart werden, dass bei einer bestimmten Regelarbeitszeit (zB 40 Stunden wöchentlich) auch Überstunden bis zu einem gewissen Umfang mit dem Gehalt abgegolten und nicht gesondert zu vergüten sind. Bei 40-Std-Woche werden bis 20 Überstunden monatlich ohne gesonderte Vergütung noch nicht als unzulässige Benachteiligung des Arbeitnehmers angesehen. Das ist bei Gehaltsempfängern gar nicht so selten.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. Dezember 2007 22:22

nein das geht vor Gericht nicht durch. Unbezahlte Überstunden sind rechtswidrig auch wenn es oft so im Arbeitsvertrag steht. Einzige Ausnahme ist bei Leuten mit extrem überdruchschnittlich hohem Gehalt (Manager oder Geschäftsführergehalt)

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 13. Dezember 2007 22:52

Ich schränke meine Antwort insoweit ein, dass sie nur gilt, wenn auf das Anstellungsverhältnis nicht ein Tarifvertrag anwendbar ist, der Überstunden regelt. Ansonsten: Grundsätzlich dürfen Überstunden auch pauschal durch ein entsprechend höheres Grundgehalt abgedeckt werden (LAG Schleswig-Holstein, 5.11.2002, 5 Sa 147c/02 <konnte das Urteil nicht im Wortlaut finden>). Da es aber zumeist der freien Verhandlung der Parteien obliegt, in welcher Höhe ein Gehalt vereinbart wird, kann man außer bei extrem niedrigen Gehältern immer sagen, das Gehalt wäre ohne die pauschale Abgeltungsklausel niedriger ausgefallen. Es ist zwar schon so, dass das deutsche Arbeitsrecht den Arbeitnehmer vor vielen Benachteiligungenschützt. Ein wenig Eigenverantwortung beim Vertragsschluss und beim Aushandeln von Vergütungen wird aber dann doch noch vorausgesetzt.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 13. Dezember 2007 23:27

Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 13. Dezember 2007 23:24
1x
Thumb_up

Ich weiß nicht was da rechtswidrig dran sein soll. Erst ist einmal festzustellen, in welcher Position du arbeitetst. Dann ob ein Tarifvertrag für dich gilt. Wenn dein Festgehalt z.B. so bemessen ist, dass die 20 Stunden damit bezahlt sind, ist da nichts unrechtes dran. In meinen Arbeitsverträgen stand immer. Eventuelle Mehrarbeitsstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Das ist völlig rechtens.

Erst in der Personalabteilung nachfragen. Du hast doch den Vertrag unterschrieben. hast du ihn nicht gelesen vorher.

Wer lesen kann ist im Vorteil !!!





DonRolfo
beantwortet von DonRolfo am 13. Dezember 2007 23:55
1x
Thumb_up

Ich gehe mal davon aus das du noch nicht lange bei der Firma bist.

Weiterhin gehe ich davon aus, dass du nicht im Stundenlohn stehst.

Da du den Job gerne behalten möchtest solltest du erst mal stillhalten und die Probezeit abwarten. Dann kannst du ja immer noch freundlich das Gespräch suchen. Vielleicht kann dann eine Gehaltserhöhung deinen Schmerz mildern. Auf Krawall kannst du dich immer noch bürsten, dann wenn du Kündigungsschutz hast!

Ich persönlich kenne diese Regelungen aus dem Mittelstand auch bei mittleren Gehältern ab 3000 EUR Wenn die Fa. nicht dem Arbeitsgeberverband angehört ist der Tarifvertrag nicht bindend! Die Arbeitszeit ist somit verhandelbar, sofern sie nicht gesetzlichen Bedingungen widerspricht.

Eine Regelung z.B. "Regelarbeitszeit 40 Std./Woche, Mehrarbeit bis zur 20. Std./Monat sind mit dem Gehalt abgegolten" sind in der Regel wirksam und nicht sehr unüblich bei etwas höheren Gehältern.


anonym
beantwortet von Klabauter am 13. Dezember 2007 23:56
1x
Thumb_up

Es kommt auf die gesamte Vertragsgestaltung an, um eine solche Klausel als erlaubt oder rechtswidrig zu sehen. Mit einem sehr hohen Jahresgehalt können nämlich sehr wohl 20 Std mehr als tariflich bestimmt, erwartet werden.

Ohne den gesamten Zusammenhang zu kennen, kann man hier wohl keinen Rat geben.

Außerdem hat man Zeit zum Durchlesen des Vertrages VOR dem Unterschreiben.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 14. Dezember 2007 16:23
1x
Thumb_up

Grundsätzlich sind solche Festlegungen in einem Arbeitsvertrag nicht automatisch rechtswidrig - das hängt von vielen anderen Details im Vertrag ab.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 13. Dezember 2007 21:43
0x
Thumb_up

arbeitsgericht


keeev
beantwortet von keeev am 13. Dezember 2007 21:43
0x
Thumb_up

Weiß nicht, obs das bei euch auch gibt, aber: Arbeiterkammer

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Dezember 2007 21:54

Nein, nicht in Deutschland.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 13. Dezember 2007 22:28

Doch, aber nur einmal und mit einer anderen Aufgabe:

Arbeitskammer des Saarlandes

Die Arbeitskammer ist Dienstleister für alle saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unter dem Leitmotiv "beraten, bilden, forschen" bieten wir auch online viele wichtige Informationen. Viel Spass beim Surfen!

http://www.arbeitskammer.de

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Dezember 2007 22:57

In Bremen gibts auch sowas, aber im großen und ganzen ist es in D nicht die Regel.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 13. Dezember 2007 21:48
0x
Thumb_up

Vielleicht findest du hier etwas: http://www.competence-site.de/arbeitsrecht


Mismid
beantwortet von Mismid am 13. Dezember 2007 22:25
0x
Thumb_up

unbezahlte Überstunden sind gesetzwidrig! Vor Gericht hätte ein solcher Vertrag keine Gültigkeit. Im Gegenteil der Betrieb müßte sicher ein hohe Strafe bezahlen. Alleine bei sehr hohen und überdurchschnittlichen Gehältern kann dies als Ausnahme gerechtfetigt sein (z.B Managergehälter)


thebrain
beantwortet von thebrain am 13. Dezember 2007 22:56
0x
Thumb_up

was bringt dir wenn du dich beschwerst. du kriegst recht. vielleicht sogar wenn du direkt beim chef ins büro gehst. und bei der nächsten personaleinsparung bist du aus "personalabbaugründen" oder wegen teamfähigkeit oder was weis ich ganz zuerst auf der liste.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 13. Dezember 2007 23:15
0x
Thumb_up

Alle schreien hier nach Gewerkschaft und Anwalt.

Als aller erstes sollte man sich doch mal an den Arbeitgeber bzw. den Personalchef wenden.

Sicher läßt sich der Arbeitsvertrag im nachhinein noch ein klein wenig korrigieren.

Erst als letztes Mittel sollte man zum Anwalt rennen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Dezember 2007 23:37
0x
Thumb_up

Wie lange bist du da eigentlich schon tätig? Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?







Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.