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An wen kann ich mich wenden, wenn mein Arbeitsvertrag rechtswiedrig ist?

Frage von morfi morfi

Leider habe ich zu spät gesehen, dass in meinem Arbeitsvertrag steht, das ich bis zu 20 Stunden im Monat unentgeltlich arbeite. Von einem Mitarbeiter weiß ich, dass das rechtswiedrig ist. An wen kann ich mich nun wenden? Ich möchte den Job nicht aufgeben.

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Antworten (14)

  • 6
    Antwort von RolfHoegemann RolfHoegemann

    Noch einer: Betriebsrat.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Pm Prinzip guter Rat, aber: Wenn jemand rechtswiedrige Arbeitsverträge macht, der duldet selten einen Betriebsrat.

    Kommentar von vlaruu vlaruuvlaruu

    Definition, Erklärung In privaten Betrieben und Unternehmen ist ab einer Grösse von mindestens 5 Arbeitnehmern ein Betriebsrat zu wählen. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und hat Rechte bei Kündigungen und Einstellungen. Er wird für 4 Jahre durch die Arbeitnehmer gewählt. Wahlberechtigt sind Arbeiter und Angestellte des Betriebs, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und Leiharbeiter mit einer Beschäftigungsdauer von mindestens 3 Monaten. Arbeitnehmer, die mehr als 6 Monate dem Unternehmen angehören sind wählbar. Die rechtliche Basis ist das Betriebsverfassungsgesetz.

    Kommentar von vlaruu vlaruuvlaruu

    indy 72. informoere dich doch!!!!

    Kommentar von vlaruu vlaruuvlaruu

    indy 72. informoere dich doch!!!! http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsrat_0046.html

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wieso soll sich Indy72 informieren? Er/sie weiß bestimmt was ein Betriebsrat ist.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    alles schön und gut. Aber es muß kein Betriebsrat gewählt werden. Und wenn der Chef rumflennt und sagt er müßte dann die Firma schließen, gibts halt doch keinen auch nicht in Betrieben mit 100 Mitarbeitern

    Kommentar von vollyhn vollyhnvollyhn

    In Betrieben mit Betriebsrat wird dieser meistens auch an der Formulierung der Arbeitsverträge beteiligt, da er ohnehin ein Mitspracherecht bei Einstellungen hat. Hat der BR einmal einen Arbeitsvetrag mitgestaltet, wird er eher nichts mehr dagegen unternehmen.

  • 6
    Antwort von anjanni anjanni

    Gewerkschaft

    Anwalt

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    DH

  • 3
    Antwort von herlich herlich

    An eineen Anwalt f+r A R B E I T S R E C H T

  • 2
    Antwort von vollyhn vollyhn

    Die Vereinbarung ist nicht unbedingt rechtswidrig. Wenn Du nicht Stundenlohn sondern ein monatliches Festgehalt beziehst, kann sehr wohl vereinbart werden, dass bei einer bestimmten Regelarbeitszeit (zB 40 Stunden wöchentlich) auch Überstunden bis zu einem gewissen Umfang mit dem Gehalt abgegolten und nicht gesondert zu vergüten sind. Bei 40-Std-Woche werden bis 20 Überstunden monatlich ohne gesonderte Vergütung noch nicht als unzulässige Benachteiligung des Arbeitnehmers angesehen. Das ist bei Gehaltsempfängern gar nicht so selten.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    nein das geht vor Gericht nicht durch. Unbezahlte Überstunden sind rechtswidrig auch wenn es oft so im Arbeitsvertrag steht. Einzige Ausnahme ist bei Leuten mit extrem überdruchschnittlich hohem Gehalt (Manager oder Geschäftsführergehalt)

    Kommentar von vollyhn vollyhnvollyhn

    Ich schränke meine Antwort insoweit ein, dass sie nur gilt, wenn auf das Anstellungsverhältnis nicht ein Tarifvertrag anwendbar ist, der Überstunden regelt. Ansonsten: Grundsätzlich dürfen Überstunden auch pauschal durch ein entsprechend höheres Grundgehalt abgedeckt werden (LAG Schleswig-Holstein, 5.11.2002, 5 Sa 147c/02 <konnte das Urteil nicht im Wortlaut finden>). Da es aber zumeist der freien Verhandlung der Parteien obliegt, in welcher Höhe ein Gehalt vereinbart wird, kann man außer bei extrem niedrigen Gehältern immer sagen, das Gehalt wäre ohne die pauschale Abgeltungsklausel niedriger ausgefallen. Es ist zwar schon so, dass das deutsche Arbeitsrecht den Arbeitnehmer vor vielen Benachteiligungenschützt. Ein wenig Eigenverantwortung beim Vertragsschluss und beim Aushandeln von Vergütungen wird aber dann doch noch vorausgesetzt.

    Kommentar von vollyhn vollyhnvollyhn

    Zur Ergänzung und Vertiefung: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0906_32555266.php?navid=1

  • 1
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Grundsätzlich sind solche Festlegungen in einem Arbeitsvertrag nicht automatisch rechtswidrig - das hängt von vielen anderen Details im Vertrag ab.

  • 1
    Antwort von Klabauter Klabauter

    Es kommt auf die gesamte Vertragsgestaltung an, um eine solche Klausel als erlaubt oder rechtswidrig zu sehen. Mit einem sehr hohen Jahresgehalt können nämlich sehr wohl 20 Std mehr als tariflich bestimmt, erwartet werden.

    Ohne den gesamten Zusammenhang zu kennen, kann man hier wohl keinen Rat geben.

    Außerdem hat man Zeit zum Durchlesen des Vertrages VOR dem Unterschreiben.

  • 1
    Antwort von DonRolfo DonRolfo

    Ich gehe mal davon aus das du noch nicht lange bei der Firma bist.

    Weiterhin gehe ich davon aus, dass du nicht im Stundenlohn stehst.

    Da du den Job gerne behalten möchtest solltest du erst mal stillhalten und die Probezeit abwarten. Dann kannst du ja immer noch freundlich das Gespräch suchen. Vielleicht kann dann eine Gehaltserhöhung deinen Schmerz mildern. Auf Krawall kannst du dich immer noch bürsten, dann wenn du Kündigungsschutz hast!

    Ich persönlich kenne diese Regelungen aus dem Mittelstand auch bei mittleren Gehältern ab 3000 EUR Wenn die Fa. nicht dem Arbeitsgeberverband angehört ist der Tarifvertrag nicht bindend! Die Arbeitszeit ist somit verhandelbar, sofern sie nicht gesetzlichen Bedingungen widerspricht.

    Eine Regelung z.B. "Regelarbeitszeit 40 Std./Woche, Mehrarbeit bis zur 20. Std./Monat sind mit dem Gehalt abgegolten" sind in der Regel wirksam und nicht sehr unüblich bei etwas höheren Gehältern.

  • 1
    Antwort von Niklaus Niklaus

    Ich weiß nicht was da rechtswidrig dran sein soll. Erst ist einmal festzustellen, in welcher Position du arbeitetst. Dann ob ein Tarifvertrag für dich gilt. Wenn dein Festgehalt z.B. so bemessen ist, dass die 20 Stunden damit bezahlt sind, ist da nichts unrechtes dran. In meinen Arbeitsverträgen stand immer. Eventuelle Mehrarbeitsstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Das ist völlig rechtens.

    Erst in der Personalabteilung nachfragen. Du hast doch den Vertrag unterschrieben. hast du ihn nicht gelesen vorher.

    Wer lesen kann ist im Vorteil !!!

  • 0
    Antwort von bitmap bitmap

    Wie lange bist du da eigentlich schon tätig? Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?

  • 0
    Antwort von boriswulff boriswulff

    Alle schreien hier nach Gewerkschaft und Anwalt.

    Als aller erstes sollte man sich doch mal an den Arbeitgeber bzw. den Personalchef wenden.

    Sicher läßt sich der Arbeitsvertrag im nachhinein noch ein klein wenig korrigieren.

    Erst als letztes Mittel sollte man zum Anwalt rennen.

  • 0
    Antwort von thebrain thebrain

    was bringt dir wenn du dich beschwerst. du kriegst recht. vielleicht sogar wenn du direkt beim chef ins büro gehst. und bei der nächsten personaleinsparung bist du aus "personalabbaugründen" oder wegen teamfähigkeit oder was weis ich ganz zuerst auf der liste.

  • 0
    Antwort von Mismid Mismid

    unbezahlte Überstunden sind gesetzwidrig! Vor Gericht hätte ein solcher Vertrag keine Gültigkeit. Im Gegenteil der Betrieb müßte sicher ein hohe Strafe bezahlen. Alleine bei sehr hohen und überdurchschnittlichen Gehältern kann dies als Ausnahme gerechtfetigt sein (z.B Managergehälter)

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    Antwort von Lissa Lissa

    Vielleicht findest du hier etwas: http://www.competence-site.de/arbeitsrecht

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    Antwort von keeev keeev

    Weiß nicht, obs das bei euch auch gibt, aber: Arbeiterkammer

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nein, nicht in Deutschland.

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    Doch, aber nur einmal und mit einer anderen Aufgabe:

    Arbeitskammer des Saarlandes

    Die Arbeitskammer ist Dienstleister für alle saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unter dem Leitmotiv "beraten, bilden, forschen" bieten wir auch online viele wichtige Informationen. Viel Spass beim Surfen!

    http://www.arbeitskammer.de

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    In Bremen gibts auch sowas, aber im großen und ganzen ist es in D nicht die Regel.

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