Leider habe ich zu spät gesehen, dass in meinem Arbeitsvertrag steht, das ich bis zu 20 Stunden im Monat unentgeltlich arbeite. Von einem Mitarbeiter weiß ich, dass das rechtswiedrig ist. An wen kann ich mich nun wenden? Ich möchte den Job nicht aufgeben.

Noch einer: Betriebsrat.
Indy72 am 13. Dezember 2007 21:43 Pm Prinzip guter Rat, aber: Wenn jemand rechtswiedrige Arbeitsverträge macht, der duldet selten einen Betriebsrat.
Definition, Erklärung In privaten Betrieben und Unternehmen ist ab einer Grösse von mindestens 5 Arbeitnehmern ein Betriebsrat zu wählen. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und hat Rechte bei Kündigungen und Einstellungen. Er wird für 4 Jahre durch die Arbeitnehmer gewählt. Wahlberechtigt sind Arbeiter und Angestellte des Betriebs, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und Leiharbeiter mit einer Beschäftigungsdauer von mindestens 3 Monaten. Arbeitnehmer, die mehr als 6 Monate dem Unternehmen angehören sind wählbar. Die rechtliche Basis ist das Betriebsverfassungsgesetz.
indy 72. informoere dich doch!!!!
indy 72. informoere dich doch!!!! http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsrat_0046.html
bitmap am 13. Dezember 2007 21:58 Wieso soll sich Indy72 informieren? Er/sie weiß bestimmt was ein Betriebsrat ist.
alles schön und gut. Aber es muß kein Betriebsrat gewählt werden. Und wenn der Chef rumflennt und sagt er müßte dann die Firma schließen, gibts halt doch keinen auch nicht in Betrieben mit 100 Mitarbeitern
vollyhn am 13. Dezember 2007 22:00 In Betrieben mit Betriebsrat wird dieser meistens auch an der Formulierung der Arbeitsverträge beteiligt, da er ohnehin ein Mitspracherecht bei Einstellungen hat. Hat der BR einmal einen Arbeitsvetrag mitgestaltet, wird er eher nichts mehr dagegen unternehmen.

Die Vereinbarung ist nicht unbedingt rechtswidrig. Wenn Du nicht Stundenlohn sondern ein monatliches Festgehalt beziehst, kann sehr wohl vereinbart werden, dass bei einer bestimmten Regelarbeitszeit (zB 40 Stunden wöchentlich) auch Überstunden bis zu einem gewissen Umfang mit dem Gehalt abgegolten und nicht gesondert zu vergüten sind. Bei 40-Std-Woche werden bis 20 Überstunden monatlich ohne gesonderte Vergütung noch nicht als unzulässige Benachteiligung des Arbeitnehmers angesehen. Das ist bei Gehaltsempfängern gar nicht so selten.
nein das geht vor Gericht nicht durch. Unbezahlte Überstunden sind rechtswidrig auch wenn es oft so im Arbeitsvertrag steht. Einzige Ausnahme ist bei Leuten mit extrem überdruchschnittlich hohem Gehalt (Manager oder Geschäftsführergehalt)
vollyhn am 13. Dezember 2007 22:52 Ich schränke meine Antwort insoweit ein, dass sie nur gilt, wenn auf das Anstellungsverhältnis nicht ein Tarifvertrag anwendbar ist, der Überstunden regelt. Ansonsten: Grundsätzlich dürfen Überstunden auch pauschal durch ein entsprechend höheres Grundgehalt abgedeckt werden (LAG Schleswig-Holstein, 5.11.2002, 5 Sa 147c/02 <konnte das Urteil nicht im Wortlaut finden>). Da es aber zumeist der freien Verhandlung der Parteien obliegt, in welcher Höhe ein Gehalt vereinbart wird, kann man außer bei extrem niedrigen Gehältern immer sagen, das Gehalt wäre ohne die pauschale Abgeltungsklausel niedriger ausgefallen. Es ist zwar schon so, dass das deutsche Arbeitsrecht den Arbeitnehmer vor vielen Benachteiligungenschützt. Ein wenig Eigenverantwortung beim Vertragsschluss und beim Aushandeln von Vergütungen wird aber dann doch noch vorausgesetzt.
vollyhn am 13. Dezember 2007 23:27 Zur Ergänzung und Vertiefung: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl090632555266.php?navid=1

Ich weiß nicht was da rechtswidrig dran sein soll. Erst ist einmal festzustellen, in welcher Position du arbeitetst. Dann ob ein Tarifvertrag für dich gilt. Wenn dein Festgehalt z.B. so bemessen ist, dass die 20 Stunden damit bezahlt sind, ist da nichts unrechtes dran. In meinen Arbeitsverträgen stand immer. Eventuelle Mehrarbeitsstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Das ist völlig rechtens.
Erst in der Personalabteilung nachfragen. Du hast doch den Vertrag unterschrieben. hast du ihn nicht gelesen vorher.
Wer lesen kann ist im Vorteil !!!
Ich gehe mal davon aus das du noch nicht lange bei der Firma bist.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass du nicht im Stundenlohn stehst.
Da du den Job gerne behalten möchtest solltest du erst mal stillhalten und die Probezeit abwarten. Dann kannst du ja immer noch freundlich das Gespräch suchen. Vielleicht kann dann eine Gehaltserhöhung deinen Schmerz mildern. Auf Krawall kannst du dich immer noch bürsten, dann wenn du Kündigungsschutz hast!
Ich persönlich kenne diese Regelungen aus dem Mittelstand auch bei mittleren Gehältern ab 3000 EUR Wenn die Fa. nicht dem Arbeitsgeberverband angehört ist der Tarifvertrag nicht bindend! Die Arbeitszeit ist somit verhandelbar, sofern sie nicht gesetzlichen Bedingungen widerspricht.
Eine Regelung z.B. "Regelarbeitszeit 40 Std./Woche, Mehrarbeit bis zur 20. Std./Monat sind mit dem Gehalt abgegolten" sind in der Regel wirksam und nicht sehr unüblich bei etwas höheren Gehältern.
Es kommt auf die gesamte Vertragsgestaltung an, um eine solche Klausel als erlaubt oder rechtswidrig zu sehen. Mit einem sehr hohen Jahresgehalt können nämlich sehr wohl 20 Std mehr als tariflich bestimmt, erwartet werden.
Ohne den gesamten Zusammenhang zu kennen, kann man hier wohl keinen Rat geben.
Außerdem hat man Zeit zum Durchlesen des Vertrages VOR dem Unterschreiben.

Grundsätzlich sind solche Festlegungen in einem Arbeitsvertrag nicht automatisch rechtswidrig - das hängt von vielen anderen Details im Vertrag ab.
Weiß nicht, obs das bei euch auch gibt, aber: Arbeiterkammer
bitmap am 13. Dezember 2007 21:54 Nein, nicht in Deutschland.
tradaix am 13. Dezember 2007 22:28 Doch, aber nur einmal und mit einer anderen Aufgabe:
Arbeitskammer des Saarlandes
Die Arbeitskammer ist Dienstleister für alle saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unter dem Leitmotiv "beraten, bilden, forschen" bieten wir auch online viele wichtige Informationen. Viel Spass beim Surfen!
bitmap am 13. Dezember 2007 22:57 In Bremen gibts auch sowas, aber im großen und ganzen ist es in D nicht die Regel.
Vielleicht findest du hier etwas: http://www.competence-site.de/arbeitsrecht
unbezahlte Überstunden sind gesetzwidrig! Vor Gericht hätte ein solcher Vertrag keine Gültigkeit. Im Gegenteil der Betrieb müßte sicher ein hohe Strafe bezahlen. Alleine bei sehr hohen und überdurchschnittlichen Gehältern kann dies als Ausnahme gerechtfetigt sein (z.B Managergehälter)
was bringt dir wenn du dich beschwerst. du kriegst recht. vielleicht sogar wenn du direkt beim chef ins büro gehst. und bei der nächsten personaleinsparung bist du aus "personalabbaugründen" oder wegen teamfähigkeit oder was weis ich ganz zuerst auf der liste.

Alle schreien hier nach Gewerkschaft und Anwalt.
Als aller erstes sollte man sich doch mal an den Arbeitgeber bzw. den Personalchef wenden.
Sicher läßt sich der Arbeitsvertrag im nachhinein noch ein klein wenig korrigieren.
Erst als letztes Mittel sollte man zum Anwalt rennen.

Wie lange bist du da eigentlich schon tätig? Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?
DH