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An wem kann ich mich wenden??? Ärger mit Familienversicherung bei der AOK

Frage von xyungeloest1 xyungeloest1

Da seit einiger zeit mein Geschäft nicht mehr besonders gut läuft wollte ich mich am 07.12.09 über meine Frau Familienversichern da ich an MS erkrankt bin und eine Krankenversicherung für mich Lebenswichtig ist .

Nun sagte eine Angestellte kein Problem machen wir ab heute Rückwirkend reichen Sie mir nur etwas von Ihrer Steuerberaterin nach worin die Umsätze belegt werden. Nach einigen Wochen fragte ich nach und auf einmal brauchte die Gute Frau den Bescheid doch erst um etwas bearbeiten zu können . Also besorgte ich Ihr den Besagten bescheit von meiner Steuerberaterin woraus ersichtlich war das ich 265 euro im Monat gewinn habe .Die AOK lehnte den Antrag ab weil ich zuviel Verdienen würde und mit meiner Selbständigkeit meinen Lebensunterhalt selbst finanzieren könnte und somit auch die Krankenversicherung und eine Familienversicherung ausgeschlossen wäre . Das Problem war das keiner was mit den Berechnungen von der Steuerberaterin anfangen konnte . Ich legte einen wieder Spruch ein gab diesen Persönlich ab und heute Fragte ich nach wann ich mit einem bescheid rechnen könne . Antwort: Sie haben hier nichts abgegeben gut das ich mir auf eine Kopie von diesen Wiederspruch samt Anlagen einen Stempel geben lies das ich es abgegeben habe. Nach dieser Antwort fuhr ich hin und der gute Mann konnte sich doch auf einmal wieder erinnern . Nun bin ich gespannt was dabei rauskommt.

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Antworten (4)

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    Antwort von gutfra gutfra

    hallo, der bereich familienverischerung in der gestzlichen krankenkasse ich eine nicht so einfache materie, die vorschriften haben sich in den letzten jahren stätig verschärft und wegen misbrauchsfällen schauen und müssen die krankenkassen genauer hinschauen. das ist für die betroffenen nicht immer so nachzuvollziehen. vom grundsatz her bestehet für den familienangehörigen, im regelfall die Kinder und der ehepartner, der anspruch für eine kostenfreie mitversicherung. hauptvoraussetzung ist , dass der familienangehörige kein einkommen bzw einen vorrangigen eigenen versicherungsanspruch hat. die schwierigkeit liegt dann oft bei dem "einkommen". unberücksichtig bleiben bei den einkommen die sogenannten geringfügigen beschäftigungen mit einem einkommen, das (im grundsatz) die "400,--€" regelmässig nicht übersteigt. als einkommen zählen hier auch kapitalerträge, miet und pachteinkommen usw. zur feststellung verlangen die krankenkasse in der regel einen steuerbescheid, den man zur beurteilungsgrundlage nimmt, oder wie bei dir auch eine steuerliche auswertung des steuerberaters. als einnahmen wird aber nicht der der reingewinn genommen - das wäre wie bei einem normal beschäftigten der "nettolohn" (oder gar der übrige rest, wenn private abzüge miete, strom usw. abgezogen sind) sondern der "bruttoverdienst". nach deinen angaben hast du, wie ich vermute einen moantlichen "reingewinn" von 265,-- € ... ich denke da kommst du wohl mit den "bruttoeinnahmen über die "400 €" und bist somit über der einkommengrenze für die kostenfreie familienverischerung. eine besonderheit gibt es dann noch bei selbständigen, wenn die selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird zählt auch die 400 € grenze nicht, der hauptberuflich selbständig kann grundsätzlich nicht in die kostenfreie familienversicherung aufgenommen werden.

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    Antwort von PeterVog PeterVog

    Das Einkommen darf max. 365,00 € im Monat betrgen ^^ wenn ich mich net irre! Hast du evt. mehr Einkommen?

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    Antwort von sawas sawas

    Die Beitragsfrage lässt sich so pauschal nicht beantworten - da sind zu viele verschiedene Faktoren und Gesetze zu beachten. Grundsätzlich kann es aber nicht sein, dass ein voller KK-betrag von dir gefordert wird, der wird bei geringen Einkommen normalerweise prozentual berechnet - wie bei Arbeitnehmern. Ich selbst bin freiberuflich tätig und zahle bis zu einem Einkommen von 250 Euro im Monat keine eigenen Beiträge - wenn ich darüber liege, wird ein Mindestbeitrag fällig. Für Selbständige/Unternehmer gibt es da aber andere Gesetzesgrundlagen, an die die Kassen gebunden sind. TV-Frage: versuchs mal bei Akte 2010 - Krankenversicherung ist ja gerade ein viel diskutiertes Thema.

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    Antwort von xyungeloest1 xyungeloest1

    Ich dachte vielleicht hat jemand eine Anlaufstelle für das TV oder die Zeitung

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