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An welches FA entrichtet man die Grunderwerbsteuer , das des Käufers od das des Grundstückes ?

Frage von hunold hunold
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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von wernilein wernilein

    An das FA des Käufers.

    Kommentar von hunold hunold

    Danke f. Deine Antwort . Weißt Du das genau ?

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    Bis wann musst du es denn wissen? Was steht auf dem Schreiben des FA?

    Kommentar von mandelaua mandelauamandelaua

    Falsche Antwort und dafür ein Sternchen bekommen ;-)

    Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk des Grundstück liegt (§ 17 GrEStG)

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    Was steht auf dem Schreiben des FA? Daher hat der Fragesteller seine Antwort und nun höre auf um einen Stern zu betteln.Das ist ja Mittlerweise Ekelhaft hier.

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    Danke für das Sternchen,:-)

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    Antwort von Bruno01 Bruno01

    Das zuständige FA meldet sich bei Dir, ich musste an das FA zahlen auf dessen Gebiet das Grundstück liegt.

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    Antwort von germanils germanils

    Das wird Dir das zuständige Finanzamt rechtzeitig mitteilen.

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