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An welches FA entrichtet man die Grunderwerbsteuer , das des Käufers od das des Grundstückes ?
Frage von
hunold
Antworten (3)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
wernileinwernilein
An das FA des Käufers.
Kommentar von
mandelauamandelaua Falsche Antwort und dafür ein Sternchen bekommen ;-)
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk des Grundstück liegt (§ 17 GrEStG)
Kommentar von
wernileinwernilein Was steht auf dem Schreiben des FA? Daher hat der Fragesteller seine Antwort und nun höre auf um einen Stern zu betteln.Das ist ja Mittlerweise Ekelhaft hier.
Kommentar von
wernileinwernilein Danke für das Sternchen,:-)
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3Antwort von
Bruno01Bruno01
Das zuständige FA meldet sich bei Dir, ich musste an das FA zahlen auf dessen Gebiet das Grundstück liegt.
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Danke f. Deine Antwort . Weißt Du das genau ?
Bis wann musst du es denn wissen? Was steht auf dem Schreiben des FA?