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An welches Amt muss man sich wenden,wenn der Verdacht auf ein Vormund-Mißbrauch bestehe?

Frage von malner malner

Im Bekanntenkreis hat eine Frau eineVormundschaft für eine alte Wohlhabende Frau übernommen.Wir haben den Verdacht das der Sohn diese Frau das Geld mit vollen Händen ausgibt. und seinen Lebensstandard damit aufbessert.An wenn muß man sich bei so einem Verdacht wenden?

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Antworten (5)

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    Antwort von waldswinkel waldswinkel

    Nicht zu irgendeiner Behörde gehen. Einen Rechtsanwalt beauftragen mit der strickten Anweisung direkt beim Vormundschaftsgericht zu Internviehnieren, um einer Verschlampung vorzubeugen. Bin ehemaliger Habe Heimleiter im Alterruhestand, habe in dieser Richtung viel erlebt. Selbst wenn die Betretung von einem Rechtsanwalt ausgeübt wurde. Schlecht ist, wenn auch noch ein bequemer Rechtspfleger bei Gericht sitzt.

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    Antwort von dragon100 dragon100

    Vormundschaftsgericht.Aber eine private oder berufliche Vormundschaft(heute:Betreuung) wird vom Gericht 1 x im Jahr kontrolliert.Bitte,gaaaanz vorsichtig mit Anschuldigungen.

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    Antwort von Kirsche69 Kirsche69

    In unserer Behörde ist das mit den Vormundschaften auch für Erwachsene über das Jugendamt geregelt. Dort würde ich als erstes anrufen und mich informieren.

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    Antwort von Punky123 Punky123

    ich weiß nicht ob es jetzt in jedem bundesland gleich heißt aber bei uns wäre das, das Landratsamt in der Vormundschaftsabteilung.

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    Antwort von newcomer newcomer

    Jugendamt

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    sorry, Vormundschaftsgericht, sprich Anwalt

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