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An welchen Modernisierungsarbeiten vom Vermieter an der Wohnung muss ich mich beteiligen?

Frage von orangina88 orangina88

Mein Vermieter lässt demnächst Modernisierungsarbeiten unter anderem auch an meiner Wohnung durchführen. In einem Rundschreiben informierte er uns, dass wir uns daran beteiligen müssten. Bin ich dazu rechtlich uneingeschränkt gezwungen?

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Antworten (6)

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Wenn er nur renovieren möchte, um anschließend die Miete kräftig zu erhöhen, musst Du natürlich nicht zahlen. Ist es aber wirklich notwendig, dann schon. Frag ihn aber vorher, was er machen lassen möchte und was es kosten soll. Sonst kommt nachher das böse Erwachen

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    An Modernisierungsarbeiten die z.B. Energie sparen, mußt Du Dich nicht beteiligen. In Deinem Mietvertrag steht, was Du mußt. Alles andere muß vereinbart werden.

    Kommentar von geige geigegeige

    BGB § 559 Mieterhöhung bei Modernisierung

    (1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    kommt darauf an, was gemacht wird..nicht alle Modernisierungen sind umlagefähig, sondern gehören zur normalen Instandhaltung und Modernisierung ist meist nur ein Deckmäntelchen..

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    Antwort von gernoth222 gernoth222

    Grundsätzlich darf ein Vermieter seine Mieter an Modernisierungsarbeiten beteiligen, sofern sie notwendig und zweckmäßig sind. Bist du der Ansicht, dass mindestens einer dieser Punkte nicht zutrifft, so solltest du den Vermieter darauf ansprechen.

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    Antwort von geige geige

    Das Thema Modernisierung ist zu umfangreich, um kurz und knapp zu antworten, lies bitte hier:

    http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/modernisie...

    Zu beachten ist hierbei, daß die letzte Aktualisierung des Textes in 2006 stattgefunden hat, zwischenzeitlich der BGH durch aktuelle Rechtsprechung Änderungen herbeigeführt hat (z.B. an die Erfordernisse + Zeitrahmen Ankündigung).

    Was die Beschreibungen zur MOD an sich angehen, kannst Du alles so übernehmen.

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    Antwort von rree3346 rree3346

    Er darf, aber der Mieter muss erkennen, dass durch die Modernisierung für ihn ein Vorteil bedeutet.

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