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An welche Instituion wendet man sich wenn sein Kind Porbleme mit der Schulleitung seiner Schule hat?

Frage von Jaba93 Jaba93

Ich muss wissen an was man sich wendet um seine Rechte als Eltern zu erfahren, um sein Kind beim Rektor in Schutz nhemen zu können. Ist dazu die Schulaufsichtsbehörde da?

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Antworten (5)

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    Antwort von karmiclynx karmiclynx

    Was genau meinst du mit Schul- und Eigentums-gesetzen? Gesetze kann der Rektor nicht erlassen, allerdings kann er (in Zusammenarbeit mit den anderen Lehrkräften) die Schulordnung erstellen udn ändern!

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    Antwort von fesch fesch

    Zunächst würde ich versuchen, mit dem zu reden, mit dem das Kind Probleme hat. Denn im Moment hast Du nur die Aussage Deines Kindes. Dass ein Schüler eine Sache anders darstellt, als die Gegenseite, sollte klar sein.

    Bevor man sich auf die eine oder andere Seite stellt, sollte man beide Seiten kennen.

    Sich an die übergeordnete Stelle zu wenden, kann man nach Kenntnis der Standpunkte beider Seiten immer noch.

    Du glaubst doch wohl nicht, dass die Schulleitung eine auf den Deckel bekommt, wenn Du Dich irgendwo beschwerst.

    Auch da wird zunächst geklärt.

    Wenn Du die Schulleitung gehört hast, wirst Du möglicherweise anders denken.

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    Antwort von Sara1977 Sara1977

    Nun..ich würde das mal Schritt für schritt machen.Sicher gibt es an dieser schule einen Klassenlehrer und einen Betreuungslehrer sowie einen Konrektor.Das sollten doch irgendwo vernünftige Leute sein,mit denen man reden kann bevor man Menschen in Anspruch nimmt,die zwar in höherer Stellung sind aber vielleicht nicht immer das beste aus einer schwierigen Situation machen. Hattet Ihr denn schon Gespräche mit dem rektor und um welche Problematik handelt es sich denn überhaupt? Ansonsten-ja..geh zur Schulaufsichtsbehörde.

    Kommentar von Jaba93 Jaba93Jaba93

    So gesehen kann der Klassenlehrer nicht viel machen, Konrektor und Rektor halten sich die Waage und wir hatten schon öfters solche Gespräche, daher möchte ich mich zuerst bei der Behörde erkundigen. Der Rektor versucht eigene, neue Schul- und Eigentumsgesetze einzurichten.

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    Antwort von Ashlie Ashlie

    ja die Schulaufsichtsbehörde.

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    Antwort von kritiker111 kritiker111

    Ja, da ist die obere Instanz die Schulaufsichtsbehörde.

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