Ich habe eine "geänderten" Steuerbescheid auf dem Tisch und eine Nachzahlung von 3,75 Euro (Änderung nach §153AO) . Das Finanzamt schreibt: Bitte zahlen Sie bis.... Die Kleinbetragsverordnug sagt: Beträge bis 10 Euro sind nicht auszubezahlen und nicht einzufordern. Der AO Kommentar von Tipke/Kruse sagt aber auch: "obwohl die KBV der Vereinfachung dienen sollte, ist sie selbst nicht einfach"... Meine Frage: Muss ich bei dem geänderten Bescheid die ursprüngliche Steuerschuld zu Grunde legen, oder die 3,75 Euro aus der Änderung?
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mausespitzmausespitz
Hallo Ihiazel, wenn du mir deine E-Mail mitteilst kann ich dir von Hauffe Steuerrecht von meiner CD die Gesetzgebung schicken. Hier alles zu schreiben wäre zu viel.
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