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An Staatsanwälte,Anwälter... Gerichtsverhandlung beim Arbeitsgericht..

Frage von fufie82 fufie82

Also ich hab nach einer Woche Arbeitsbeginn ne fristlose Kündigung ohne Begründung bekommen. War krank während der Kündigung. War beim Anwalt weil wir ne ordentliche Kündigung wünschen. Zur Vorgeschicht:

Es ist der Hausarzt meiner Schwiegereltern,er hat mich ca. 2-3 Monate gefragt ob ich bei ihm Arbeiten will habe IHM mehrmals gesagt das ich Krankenpfelgehelferin bin (mein MAnn ist Zeuge) es gab ca. 4 Gespräche. Er hat keinerlei Unterlagen verlangt. Er meinte ich solle mir keine Sorgen machen er würde mir alles zeigen und bei bringen. Weil ich ihm gesagt habe das ich keine Erfahrungen im Beruf einer Med.-Fachangestellten habe und weder Blut abnehmen kann noch EKG`s schreiben kann. Jedenfalls meinte er drei Tage nach Arbeitsbeginn das er unzufrieden sei mit meiner arbeit. Habe ihm erklärt das ich ihm gesagt habe das ich keine Erfahrung habe und mir wünsche eingelernt zu werden. Allerdings hat er keine Med. Fachkraft nur 3 Auszubildende und eine Teilzeitkraft die keine Ausbildung hat.

Nun fechtet er mir arglistige Täuschung an. Von wegen ich hätte ihm Anfangs erzählt ich sei Med. Fachangestellte,dann Krankenschwester und nach der Einstellung und seiner Feststellung das ich keine Berufserfahrung habe hätte ich zugegeben das ich Krankenpflegehelferin bin.

Zu meiner Dummheit muss ich sagen das er wegen Fehler meinen Arbeitsvertrag behalten hat und "erneuern" wollte. Aber er hat die Vorderseite geändert dies kann mein Mann auch bezeugen weil er beim Vertrag dabei war.

Auch eine der Azubis würde aussagen das ich mich am ersten Arbeitstag als Krankenpflegehelferin vorsgestellt habe.

Wie sind meine Chancen??

Hab Angst dass ich keinen Job mehr finde wegen dieser Sache...

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von fs112 fs112

    Grundsätzlich gelten in der Probezeit kürzere Kündigungsfristen (meist 14 Tage), und es kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

    Wird innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt, hat das keine schädlichen Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, etc.

    Wenn der AG dich nun - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr beschäftigen möchte, hat er dich ordentlich zu kündigen. Und nichts anderes.

    Wenn er nicht mit dir zufrieden ist, ist das in Ordnung. Wenn er dir unwahre Dinge vorwirft, ist das natürlich nicht in Ordnung. Wenn er keine Anzeige erstattet, passiert strafrechtlich aber nichts in dieser Sache. Tut er es doch, wird die Sache im Sande verlaufen, weil alle verfügbaren Zeugen gehört werden, aber nein, ich denke - soweit wird es nicht kommen, es wäre auch lächerlich, weil der AG nicht einmal deine Papiere in Augenschein genommen hat. Also hat er eine nachweisbare Pflichtverletzung begangen.

    Es geht jetzt nur noch darum, ob dir ordentlich oder fristlos gekündigt wurde.

    Ich an deiner Stelle würde die Sache auf sich beruhen lassen, insofern durch die fristlose Kündigung keine Sperre beim Arbeitlosengeld eintritt. In einem Lebenslauf muss diese Woche keinesfalls auftauchen.

    Entstehen dir die o.g. Nachteile doch, lege fristgerecht Widerspruch beim zuständigen Arbeitsgereicht ein, dort wird die Sache in einer Güteverhandlung geklärt werden.

    Kommentar von fufie82 fufie82fufie82

    HAbe leider ne Sperre vom Arbeitsamt bekommen :(

    Darf ich fragen woher du dich so gut auskennst <3-lichen Dank.

    Ist echt Hilfreich deine Anwort!!!

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    Das bringt mein Beruf so mit sich, und ein wenig Allgemeinwissen...

    was wurde denn für ein Kündigungsgrund genannt?

    Ich würde jetzt eine schriftliche Gegendarstellung für das Amt erstellen, mit dem Hinweis, dass noch Rechtsmittel gegen die Kündigung eingelegt werden.

    Nebenbei frage ich mich, wie die Ausbildung in dieser Praxis eigentlich abläuft, wenn er zwar drei Azubis, aber kein sonstiges Fachpersonal hat?!

    Mach dir nicht so viele Gedanken.

    Kommentar von fufie82 fufie82fufie82

    Nein,war am 8.12 krankgeschrieben und hab die Fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen das Schreiben kam aber am 14.12.

    Das Frage ich mich auch... :S

  • 1
    Antwort von mariechen3 mariechen3

    das ist ja ein dicker Hund. ! ich würde mir an deiner Stelle nicht so den Kopf machen, das DU einen dran kriegst. Eher dein Chef sollte überlegen, ob er das riskieren will. Also im Grunde hat er dich arglistig getäuscht , nicht du ihn. Man darf als Arbeitgeber nicht nachträglich im Kämmerlein irgendetwas an dem Vertrag verändern. Das ist wirklich ein No go. An deiner Stelle würde ich zu einem Anwalt gehen und mir dort Rat holen. Ich wünsch dir viel Glück und lasse dich nicht unterkriegen,ja!

    Kommentar von fufie82 fufie82fufie82

    War ich ja,hab trotzdem angst :S

    Kommentar von mariechen3 mariechen3mariechen3

    sorry, weiss nicht auf welche Taste ich grad gekommen bin = dreitausendmal den gleichen Kommentar. Wovor hast du jetzt Angst?

    Kommentar von fufie82 fufie82fufie82

    Das sie ihm mehr glauben und ich dann Vorbestraft bin wegen der "arglistigen Täuschung" das mich keiner mehr einstellt...

    Kommentar von mariechen3 mariechen3mariechen3

    ich glaube du siehst das falsch.er steht unter verdacht der arglistigen Täuschung ,nicht du. das Arbeitsgericht ist fast immer auf der seite der Arbeitnehmer. Also keine Panik.Gib mal oben rechts Arbeitsrecht ein als Suchbegriff und dann schaust du , ob jemand ähnliche Frage hatte. Findest du bestimmt einen vergleichbaren fall.

    Kommentar von fufie82 fufie82fufie82

    Dankeschön ------<---@

    Kommentar von mariechen3 mariechen3mariechen3

    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

    Kommentar von mariechen3 mariechen3mariechen3

    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

    Kommentar von mariechen3 mariechen3mariechen3

    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

    Kommentar von mariechen3 mariechen3mariechen3

    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

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    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

    Kommentar von mariechen3 mariechen3mariechen3

    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

    Kommentar von mariechen3 mariechen3mariechen3

    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

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    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

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    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

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    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

    Kommentar von mariechen3 mariechen3mariechen3

    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

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    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

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    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

    Kommentar von mariechen3 mariechen3mariechen3

    und fristlose Kündigung geht auch nicht ohne begründung! ...kopfschüttel....was ist denn das für ein Arzt ,hör mal.

    Kommentar von fufie82 fufie82fufie82

    Danke

  • 1
    Antwort von RainerRoland RainerRoland

    Arbeitsgerichte versuchen eigentlich immer einen Vergleich zu erreichen. Wenn das Ziel bei Dir nur die ordentliche Kündigung ist, sollten die Chancen eigentlich ganz gut stehen. Dein Ex-Arbeitgeber ist ja nun schon selber schuld, wenn er keine Unterlagen von Dir anfordert, bevor er Dich einstellt.

  • 1
    Antwort von trollverfolger trollverfolger

    Was erwartest du denn? Normalerweise hat man immer eine Probezeit. In meinen Augen kannst du egal, was du jetzt auch immer möchtest, NICHTS! machen.

    Kommentar von fufie82 fufie82fufie82

    Ja kündigun in der Probezeit aber ne ordentliche KÜndigung ohne Grund ne FRISTLOSE muss immer begründet werden! Informier dich mal,glaub meine Anwältin weiss da mehr bescheid!!!

    Kommentar von trollverfolger trollverfolgertrollverfolger

    Glaubst du jetzt allen Ernstes, du würdest jemals wieder dort arbeiten? Mann, Mann,Mann

    Kommentar von fufie82 fufie82fufie82

    ICh will ja nicht mehr da Arbeiten nur ne ordentliche Kündigung bei ner FRISTLOSEN hat man ne Sperre beim Arbeitsamt von 3 Monaten

  • 1
    Antwort von gipsyhb gipsyhb

    Wenn ausreichend Zeugen vorhanden sind, hast du gute Chancen bei jedem Gerichtsverfahren. Heftige Geschichte! Viel Erfolg!

    Kommentar von fufie82 fufie82fufie82

    Ja hab sowas auch noch nie erlebt...

  • 0
    Antwort von nitsrek nitsrek

    Dein Mann ist als Zeuge schlecht. Familienangehörige sind immer schlecht. Den Azubi solltest du hier raus lassen. Das hat nichst mit helfen zu tun. Den reitest du ja voll mit rein.

    Ich wüsste jetzt nicht, warum diese eine Woche überhaupt deinem Lebenslauf schädigen sollte. Ist doch quatsch. Die allein reinzuschreiben ist doch verschwendete Zeit.

    Muss unter schlechte Erfahrungen gepackt werden und dann nicht mehr ärgern und gut ist.

    Kommentar von fufie82 fufie82fufie82

    Sie macht das Freiwillig ausserdem ist ihre Ausbildung am Montag zu Ende

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