An roter Ampel geblitzt, jedoch Kreuzung nicht überquert, sondern nach links (grün) abgebogen

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Zunächst wird der Halter, soweit du das nicht schon selber bist, einen Zeugenfragebogen bekommen und gebeten werden, den Fahrer zu nennen. Hat dich die Behörde als Fahrerin ermittelt, wird sie dir eine Anhörung schicken mit diesem Vorwurf:

Tatbestands-Nr. 137618: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Dafür sind normalerweise ein Bußgeld von 200 Euro, Verfahrenskosten von 28,50 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister und 1 Monat Fahrverbot vorgesehen. In der Anhörung kannst du angeben, was du bei diesem Manöver vorhattest. Von dem Rotlichtvorwurf wirst du dich aber nicht mehr lösen können, da du auf der Geradeaus-Spur standest, somit auch dieser Richtung hättest folgen müssen und daher die rote Ampel auch für dich galt.

Gebot für Zeichen 297 (Pfeilmarkierungen): Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.

Der Regelsatz für einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß (>1 Sekunde) ist aber nur unter gewöhnlichen Umständen anwendbar, und bei dir könnte durchaus eine ungewöhnliche Begehungsweise vorhanden sein.

Deshalb solltest du in der Anhörung genau beschreiben, wie es dazu kam und darum bitten, nur die Rechtsfolgen eines einfachen Rotlichtverstoßes (<1 Sekunde) auszusprechen, nämlich 90 Euro Bußgeld, 28,50 Euro Verfahrenskosten, 1 Punkt in Flensburg und kein Fahrverbot. Zur Unterstützung deiner Argumentation gibst du am besten noch eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin an, nämlich das Urteil vom 23. März 2001, Aktenzeichen 2 Ss 33/01. Dieser Fall sollte mit deinem grundsätzlich deckungsgleich sein.

Wenn die Bußgeldstelle dem nicht folgen will und trotzdem einen Bußgeldbescheid mit den Regelfolgen des Bußgeldkatalogs erlässt, kannst du noch innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch einlegen. In der Einspruchsbegründung kannst du dich erneut auf das Urteil des KG Berlin berufen. Das Verfahren wird dann an das Amtsgericht abgegeben, das durch Hauptverhandlung neu entscheidet.

Herzlichen Dank

Man darf nicht einfach links abbiegen...

Kam der zweite Blitz denn, wo man erkennen konnte das du links abbiegen willst? Also ein eindeutiges quer stellen des autos?

Wenn ja, KöNNTEST du glück haben...

ja es kamen 2 Blitzer

Das ist total egal ob du die nach links abbieger grün hatten. Du hattest Rot und bist somit über eine Rote Ampel gefahren. Denn sowas darf man nicht machen, man müsse dann gerade aus fahren wenn man auf der falschen Spur ist.

ja, das war echt ne dumme Idee....