Ende April 2011 habe ich mir einen 4 Jahre alten Gebrauchtwagen mit einem km-Stand von ca. 122tkm gekauft. Der TÜV wurde durch den Verkäufer nicht erneuert und läuft noch bis Mitte 2012. Bei der regulär anstehenden Inspektion durch eine Fachwerkstatt im Juli 2011 ist aufgefallen, daß ein Rücklicht nicht voll funktionsfähig ist (einzelne Dioden leuchten nicht). Eine Reparatur (sprich Austausch des Rücklichtes) ist noch nicht erfolgt. Ist das ein Fall für die Sachmängelhaftung des Händlers?
Der Händler weigert sich, den Schaden zu beheben. Er behauptet er hätte 2 Zeugen in seiner Werkstatt, die bestätigen könnten, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vorgelegen hat. Wer muß den Beweis in welcher Form führen?
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