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An meinem im April gekauften Gebrauchtwagen ist das Rücklicht defekt. Ein Sachmangel?

Frage von Bine28 Bine28

Ende April 2011 habe ich mir einen 4 Jahre alten Gebrauchtwagen mit einem km-Stand von ca. 122tkm gekauft. Der TÜV wurde durch den Verkäufer nicht erneuert und läuft noch bis Mitte 2012. Bei der regulär anstehenden Inspektion durch eine Fachwerkstatt im Juli 2011 ist aufgefallen, daß ein Rücklicht nicht voll funktionsfähig ist (einzelne Dioden leuchten nicht). Eine Reparatur (sprich Austausch des Rücklichtes) ist noch nicht erfolgt. Ist das ein Fall für die Sachmängelhaftung des Händlers?

Der Händler weigert sich, den Schaden zu beheben. Er behauptet er hätte 2 Zeugen in seiner Werkstatt, die bestätigen könnten, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vorgelegen hat. Wer muß den Beweis in welcher Form führen?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von boriswulff boriswulff

    Das ist kein Fall für die Sachmängelhaftung. Lichter gehören zu den Verbrauchsteilen auf die keine Haftung besteht. Trotzdem ist es ungewöhnlich für eine LED nach 4 Jahren den Geist aufzugeben.

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    Antwort von volker3329 volker3329

    Du mußt dem Händler beweisen,daß das Rücklicht zum Zeitpunkt des Kaufs schon defekt war. Augen auf beim Autokauf ! Sprech noch mal mit dem Händler ob er auf Kulanz einen Teil der Kosten übernimmt. Dann schau mal,ob du einen Unfallwagen siehst(auf Schrottplätzen) wo das Rücklicht noch i.o. ist.

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