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AN hat zuerst mündlich gekündigt, danach kam seine Krankmeldung

Frage von RoyalServices RoyalServices

Am 07.03 habe ich einen unserer Vollzeit AN darauf hin angesprochen, dass ich mit seiner Leistung in letzter Zeit nicht zufrieden bin und dass wir uns mal darüber unterhalten sollten woran es liegen könnte. Seine Antwort war eine mündliche Kündigung. Was solls habe ich mir gedacht. Am 10.03 habe ich nun eine Krankmeldung von Ihm im Briefkasten liegen. Per Einschreiben ist diese gekommen. Laut Vertrag gibt es eine "Kündigugsfrist von 4 Wochen. Kundigungen bedürfen der Schriftform." Meine Frage ist : 1. Ist seine fristlose mündliche Kündigung wirksam? 2. Muss ich ihm jetzt selber kündigen und seine angebliche Krankheit die wahrscheinlich vier Wochen dauern wird finanzieren?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sternbasis Sternbasis

    Eine mündliche Kündigung, die vom AN ausgesprochen wird ist nicht rechtverbindlich.
    Wenn am nächsten Tag allerdings die Kündigung nicht zurückgenommen wird, sondern eine Krankmeldung ins Haus "flattert", dann handelt der AN möglicherweise mit Vorsatz.
    Wenn also nicht nur die Kündigung ausgesprochen wurde, sondern auch von einem Arzt die Rede war, ist sein Vertrag frühzeitig zu beenden.
    Außerordentliche Kündigung

    Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist zulässig, wenn der Kündigende einen wichtigen Grund für die Kündigung hat, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht, zum Beispiel eine Verdachtskündigung.
    Die außerordentliche Kündigung kann auch mit einer sozialen Auslauffrist ausgesprochen werden; das ist insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen von ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern geboten (z. B. bei Betriebsschließung).
    Weiterhin muss die außerordentliche Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
    Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Bei außerordentlichen Kündigungen sind der Betriebsrat bzw. Personalrat lediglich anzuhören.
    Weitere Hilfe:
    http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung%28Arbeitsrecht%29#Verhaltensbedingte....C3.BCndigung
    Ich hoffe, das es weiterhilft.

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Ruf seine Krankenkasse an. Schildere denen, dass hier Verdacht auf Simulantentum/vorsätzlichen betrug vorliegt. DU hast berechtigt die Arbeitsleistung kritisiert, daraufhin kam die (rechtlich nicht gültige) mündliche Kündigung und tags darauf die Krankmeldung. Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, den AN binnen 48 Stunden zum Vertrauensärztlichen Dienst vorzuladen, der natürlich auch die Hintergründe dieser Überprüfung mitgeteilt bekommt und entsprechen genau prüft. Du als Arbeitgeber erfährst, ob die Krankmeldung (gelber Schein) rechtens ist... wenn nicht, ist das der Grund zur fristlosen Kündigung. So einen AN würde ich umgehend rausweren, es kommen auf jede freie Stelle derzeit mindestens 10 Arbeitslose... da findet sich Ersatz!

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    Antwort von evaness evaness

    Das ist ein guter Zug von Dir, dass Du die Frage stellst. Mein Kompliment für Deinen Charakter als Arbeitgeber, denn diese Frage ist für Deinen Beschäftigten jetzt von existenzieller Wichtigkeit:

    Wenn jemand seinen Job selbst gekündigt hat (auch bei Krankheit !), fällt er durch die Maschen des sozialen Netzes und bekommt beim Arbeitsamt eine dreimonatige Sperrzeit. Das ist eine extreme Härte, weil er nicht einmal mehr seine Miete bezahlen kann.

    Wenn Dein Beschäftigter nur mündlich gekündigt hat, kannst Du seine Kündigung - in seinem eigenen Interesse - ignorieren und ihn darüber aufklären, welche verheerenden Folgen diese für ihn hätte. Eine mündliche Kündigung ist zwar an sich rechtswirksam, aber wenn Du jetzt nicht sicher bist, ob Du Dich vielleicht "verhört" hast und sie ignorierst, wird sie auch nicht wirksam.

    Nur wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht, an der der Arbeitnehmer keine Schuld hat (kein Wort über Unzufriedenheit mit der Leistung !), kann der Betroffene gleich Arbeitslosengeld bekommen. (Eine verminderte Leistungsfähigkeit bei einer langsam entstehenden chronischen Erkrankung ist ganz normal und hat ja nichts mit fehlender Leistungsbereitschaft zu tun.)

    Wenn ein Beschäftigter schriftlich gekündigt hat, kann er versuchen, die Kündigung ebenfalls schriftlich zu widerrufen. Aber das entfällt ja bei Euch zum Glück.

    Versuche, Kontakt mit ihm aufzunehmen und ihn über seine rechtliche Situation zu informieren, egal ob telefonisch oder schriftlich. Du musst das natürlich nicht tun, aber es wäre menschlich ganz toll.

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    Kommentar von RoyalServices RoyalServices

    Ich glaube du hast mich falsch verstanden.

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    Antwort von Nolti Nolti

    Willkommen im Club! Solche netten Arbeitnehmer hat man doch immer gerne! Die AU wirst du wohl akzeptieren müssen. Du kannst natürlich bei der Krankenkasse anrufen und deine Zweifel an der angeblichen Krankheit anmelden. Ob die Krankenkasse dem nachgeht, ist etwas anderes. Du darfst dem AN auf keinen Fall kündigen, da du ihm ja sonst die Sperre bei der ARGE ersparst. Wahrscheinlich ist ihm, nachdem er die fristlose Kündigung ausgesprochen hat, klargeworden, dass er hierzu ja gar kein Recht hat. Nun möchte er die Zeit bis zum Ende der Kündigungszeit einfach überbrücken. Ich würde ihn einfach auffordern, die breits mündlich ausgesprochene Kündigung der Form halber schriftlich zu bestätigen. Ich wünsche dir bald einen neuen, besseren AN. Viele Grüße

    Kommentar von WatNuLos WatNuLosWatNuLos

    Man muss aber auch sagen....wer arbeitet gern noch 4 Wochen, wenn man weiß das man dort weggeht..wenn der AG nicht zufrieden mit einen ist..Und...schaut auch mal die Wirtschaftslage an... Der AN braucht eventuell auch die Zeit..um was neues zu suchen..denn im Moment ist es überall schwer...was zu finden... Wenn es nicht mehr passt, dann passt es nicht mehr....finde das mit dieser Kündigungsfrist eh nicht ganz richtig..ist verständlich für den AG..aber...finde ich in Zeiten von Verleihfirmen nicht mehr ok..

    Das Problem ist auch, das viele AG in diesen schweren Zeiten nach der Wirtschaftskrise denken, "Der kann überhaupt froh sein das er arbeit hat, und die Leistung nicht ganz richtig bewerten mit unter, zuviel verlangen" Ist nartürlich....Angebot und Nachfrage...menschlich jedoch nicht ok...

    Gruß

    Kommentar von Nolti NoltiNolti

    Das kann ich in keinster Weise bestätigen! Ich bin seit fast 25 Jahren AG und hatte teilweise bis zu 25 Angestellte, was mir büschelweise graue Haare eingebracht hat! Ich habe wirklich schon alles Mögliche für meine AN gemacht, um sie entsprechend zu motivieren und um ihnen zu zeigen, dass sie für mich keine Personalnummern sind, sondern ein wichtiger Bestandteil meiner Firma. Ich verlange von mir selbst immer noch mehr als von meinen Angestellten und versuche stets mit gutem Beispiel voran zu gehen. Ich könnte hier jetzt ganze Romane scheibe, was ich für meine AN schon alles getan habe- bis auf wenige Ausnahmen ist der Dank jedoch = 0!!! Natürlich steht mir als AG immer das Recht zu, die Leistung des AN zu hinterfragen, wenn etwas nicht in Ordung ist. Wenn das dann gleich eine Kündigung zur Folge hat, weiss ich auch nicht!! Ich kenne ja die Hintergründe nicht- du schreibst einfach " wenn es nicht mehr passt"- das ist schon ok. Aber dann kann ich mein Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß kündigen und auch bis zum Schluss arbeiten-. schließlich möchte ich ja auch noch meinen Lohn dafür! Dass du es befürwortest, dass der AN sich auf Kosten der Krankenkassen oder des AG und somit der Allgemeinheit 4 Wochen Sonderurlaub genehmigt, finde ich moralisch sehr bedenklich. Wenn er die Zeit benötigt, hätte er ja um unbezahlten Urlaub bitten können.

    Kommentar von RoyalServices RoyalServices

    Vielen Dank für diese Antwort. Ich hatte nicht vor diesen AN zu kündigen. Ich muss als AG dafür sorgen, dass vetraglich vereinbarte Leistungen gegenüber Kunden eingehalten werden. Ich muss nach den Ursachen suchen. Geht nicht anders.

    Kommentar von Nolti NoltiNolti

    Ja- das kenne ich zur Genüge! Als AG sitzt du immer zwische 2 Stühlen: Du möchtest es deinen Arbeitnehmern Recht machen, musst natürlich aber schauen, dass deine Kunden zufrieden sind. Ich verstehe, dass es viele Unternehmer gibt, die sagen, ich möchte keine oder nur noch wenige Angestellte. Bei mir war es so: Je mehr Angestellte um so kleiner wurde der durchschnittliche Gewinn- zumal unser toller Staat einem Kleinunternehmer das Leben nun mal nicht gerade einfach macht. Aber was soll´s- wir beißen uns da schon durch- und zum Glück habe ich ein paar wirklich tolle Mitarbeiter. Liebe Grüße und dir alles Gute

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    Antwort von rt12345 rt12345

    Eigentlich muss die muendliche Kuendigung mit einer kleinen schriftlichen Notiz geleistet werden. Die Krankschreibung ist jedoch rechtskraeftig. Da nur die muendliche Kuendigung erfolgte wuerde ich ihn einfach ein Kuendigungsschreiben schicken.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    So nicht !!!

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    Antwort von RoyalServices RoyalServices

    hat alles nichts gebracht. Er macht sich jetzt eine schöne Zeit. Ich bezahle Ihn 4 Wochen. Er hat Rückenschmerzen. Aber man lernt immer dazu. Bei gibts nur noch befristete Verträge und mit 12 Monaten Probezeit.

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