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An Feiertagen auf einem behinderten Parkplatz parken?

Frage von xXangel18Xx xXangel18Xx

Hallo,

Heute ist ja ein Feiertag und die Geschäfte haben zu - wir sind heute auf ein Fest gefahren und da war alles ziemlich voll - denn sind wir auf den Parkplatz von einem Geschäft gefahren, was nen bissl von dem Fest entfernt war - Da waren die Behindertenparkplätze noch frei - meine Frage ist nun, ob man an Tagen, wo die Geschäfte zu haben auf einem Behindertenparkplatz parken darf, wenn man garkeinen Behinderteinausweis hat??

(wir haben da aber lieber nicht geparkt^^)

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen

Glg und dankeschön schonmal

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Antworten (17)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Tremor Tremor

    ein Behinderter ist auch an Sonn und Feiertagen behindert. Der Behindertenparkplatz ist ausschliesslich für Behinderte Reserviert. Egal an welchem Tag

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Egal an welchem Tag dort dürfen nur Behinderte mit Ausweis parken!

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    Antwort von radschlaeger radschlaeger

    Nein. Auch Gehbehinderte können Feste besuchen - selbst wenn Geschäfte geschlossen haben.

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    Antwort von wienochmal wienochmal

    meines wissens sind diese parkplätze immer für behinderte reserviert und das ist gut so

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    Antwort von 2ello 2ello

    ein behindertenparkplatz ist rechtlich gesehen 7 tage die woche freizuhalten

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    Antwort von romeo27 romeo27

    nein, darf man nicht !

  • 2
    Antwort von IRENEBOA IRENEBOA

    NOPE, NEIN, NO, NON. Der Parkplatz ist erst dann behindert, wenn einer drauf parkt, der es nicht ist; ansonsten ist es ein Behindertenparkplatz, der stets, ausschließlich, immer und ausnahmslos nur von Leuten mit entsprechendem Ausweis benutzt werden darf und meist relativ günstig liegt, damit Leute mit Mobilitätsproblemen eben leichter ein- und aussteigen können.

    Das ist - fast - so wie ein Frauenparkplatz: Diese Parkplätze sind eigentlich auch nur für Frauen gedacht, d. h. Autos, die von primär allein fahrenden Frauen gefahren werden - und nicht für Männer, die sich damit entschuldigen, dass das Auto ihrer Frau gehört (welch lächerliche Ausrede), dass sie gerade ihre feminine Seite entdeckt haben (was ja noch originell ist) oder sie gerade 'Frauenaccessoires' kaufen müssen (totlach).

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    Antwort von Rose4440 Rose4440

    Das habt Ihr richtig gemacht. Ein ausgeschilderter Behindertenparkplatz ist immer ein solcher und Ihr könnt Euch eine kostenpflichtige Verwarnung einhandeln, wenn Ihr das ignoriert.

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    Antwort von Rose4440 Rose4440

    Das habt Ihr richtig gemacht. Ein ausgeschilderter Behindertenparkplatz ist immer ein solcher und Ihr könnt Euch eine kostenpflichtige Verwarnung einhandeln, wenn Ihr das ignoriert.

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    Antwort von can212 can212

    gut das ihr nicht geparkt habt ist ja nur für behinderte also nicht beleidigung

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    Antwort von besserweisser besserweisser

    Der Behindertenparkplatz war so wie ih das verstehe auf Privatgelände, da kann man keinen Strafzettel bekommen, auch nicht in der Woche, wenn das Geschäft auf hat. Auf öffentlichen Strassen gilt er allerdings immer, insoweit stimmen die obigen Antworten dann z. Teil doch.

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Das Kommt darauf an ob es offizielle Behindertenparkplätze sind oder nur welche die der Ladenbetreiber ausgewiesen hat. http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz

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    Antwort von kataha kataha

    Wenn der Parkplatz ohnehin schon behindert ist, kann man sich doch humanerweise wo anders hinstellen.

    Ein Baum wird auch kein Glas Bier, nur weil keine Vögel in der Nähe sind, die ihn benutzen wollen...

    Kommentar von manumarika manumarikamanumarika

    Häh??? Behinderte Plätze und Bier ohne Vögel???

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Meinst Du, ein Behinderter ist an Feiertagen weniger behindert und braucht keinen Parkplatz ?

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    Antwort von Siam1 Siam1

    Es ist ein Behindertenparkplatz! Geschäfte haben am Feiertag zu, aber ein Behinderter ist auch am Feiertag behindert und wird diesen Parkplatz auch an solch einem Tag nutzen wollen. Ergo, der Platz ist ausnahmslos freizuhalten.

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    Antwort von AgeUke AgeUke

    Unabhängig von der Zeit bleibt ein Behindertenparkplatz eben dieser

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    Antwort von uli67 uli67

    Natürlich nicht. Das Parkverbot gilt für Nichtbehinderte immer.

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