gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


an einer fahrschule angemldet unter 18, eltern haben nichts unterschrieben, brief vom inkasso büro..

gefragt von minkilein am 16.10.2009 um 22:28 Uhr

ich brauche das gesetz wo drinne steht das ein vertrag mit minderjährigen die sich an einer fahrschule eingeschrieben haben nichtig ist.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

fahrschule (426)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 16. Oktober 2009 22:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

So leicht kommst Du vielleicht aus der Nummer nicht raus! Wenn es z.B. nur um eine Mofa-Prüfbescheinigung geht, kann durchaus der "Taschengeldparagraph" des BGB greifen. Und dann zahlst Du, auch ohne Unterschrift der Eltern auf dem Vertrag...

Kommentar von thm85 am 6. Dezember 2009 23:45

bla bla bla. denkst du dir den ganzen schwachsinn aus oder ist das angeboren?


Weitere gute Antworten


bibbyblogsberg
beantwortet von bibbyblogsberg am 6. Dezember 2009 21:49
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hast du dich nur angemeldet oder hast du auch schon leistungen in anspruch genommen? im § 110 BGB steht, dass du unter 18 nur bedingt geschäftsfähig bist und du deshalb nur geschäfte tätigen darfst, die du mit deinem taschengeld auch bezahlen kannst. das trifft hierbei nicht zu. die fahrschule hat dir mit sicherheit einen ausbildungsvertrag mitgegeben, den du von deinen Eltern unterzeichnen lassen solltest, oder eine einverständniserklärung. liegt das in der fahrschule nicht vor musst du dir keine sorgen wegen dem inkasso machen. es ist zwischen dir und der fahrschule zu keinem vertrag gekommen. du bist also auch von der leistung befreit. du mußt wissen, dass fahrlehrer von hause aus blöd sind, wenn sie schlau wären, hätten sie was anständiges gelernt. also entspann dich.


mystress75
beantwortet von mystress75 am 16. Oktober 2009 22:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solang der Vertrag nicht unterschrieben ist ist er 'schwebend unwirksam' und du mußt nicht bezahlen. Allerdings wird sich das rumsprechen und keine andere Fahrschule wird dich ausbilden wollen...


anonym
beantwortet von minkilein am 16. Oktober 2009 22:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die sgb


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 16. Oktober 2009 22:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Ding hat ca. 2000 Seiten. Schreib dem Inkassobüro einen Brief und leg eine Kopie Deines Ausweises bei.


anonym
beantwortet von rosenblatt88 am 16. Oktober 2009 22:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

unter 18 ist man doch so oder so nicht geschäftsfähig und hätte die fahrschule nicht erst einmal prüfen müssen, ob der jenige volljährig ist....


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.