ich brauche das gesetz wo drinne steht das ein vertrag mit minderjährigen die sich an einer fahrschule eingeschrieben haben nichtig ist.

So leicht kommst Du vielleicht aus der Nummer nicht raus! Wenn es z.B. nur um eine Mofa-Prüfbescheinigung geht, kann durchaus der "Taschengeldparagraph" des BGB greifen. Und dann zahlst Du, auch ohne Unterschrift der Eltern auf dem Vertrag...

hast du dich nur angemeldet oder hast du auch schon leistungen in anspruch genommen? im § 110 BGB steht, dass du unter 18 nur bedingt geschäftsfähig bist und du deshalb nur geschäfte tätigen darfst, die du mit deinem taschengeld auch bezahlen kannst. das trifft hierbei nicht zu. die fahrschule hat dir mit sicherheit einen ausbildungsvertrag mitgegeben, den du von deinen Eltern unterzeichnen lassen solltest, oder eine einverständniserklärung. liegt das in der fahrschule nicht vor musst du dir keine sorgen wegen dem inkasso machen. es ist zwischen dir und der fahrschule zu keinem vertrag gekommen. du bist also auch von der leistung befreit. du mußt wissen, dass fahrlehrer von hause aus blöd sind, wenn sie schlau wären, hätten sie was anständiges gelernt. also entspann dich.

Solang der Vertrag nicht unterschrieben ist ist er 'schwebend unwirksam' und du mußt nicht bezahlen. Allerdings wird sich das rumsprechen und keine andere Fahrschule wird dich ausbilden wollen...

Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Ding hat ca. 2000 Seiten. Schreib dem Inkassobüro einen Brief und leg eine Kopie Deines Ausweises bei.
unter 18 ist man doch so oder so nicht geschäftsfähig und hätte die fahrschule nicht erst einmal prüfen müssen, ob der jenige volljährig ist....
bla bla bla. denkst du dir den ganzen schwachsinn aus oder ist das angeboren?