Sender am 29.11.2007 um 19:05 Uhr
So fragte Sarina vor ca. 2 Stunden. Text:
Da ich in letzter Zeit viel Krank war aber immer ein Arzt Zeugnis hatte, und ich mir ein Muskel angerissen habe, und wieder nicht Arbeiten kann, trotzdem muss weil der Chef sonst ausflippt. Darf er das, und kann er mich aus der Lehre schmeissen? Er bringt mich Psychisch ans Ende, ich will gar nicht mehr Arbeiten gehen, weil er mich immer fertig macht. Was soll ich tun?
Das Original steht hier: http://www.gutefrage.net/frage/darf-mein-chef-mir-kuendigen-weil-ich-oft-krank-b... , bekam aber nur deutschsprachige Antworten.
Nein, Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund. Auch private Ausschweiffungen, wie Drogensucht und weiss Gott nicht alles sind kein Kündigungsgrund. Mangelnde leistung in der Schule oder am Arbeitsplatz sind vorraussetzung für eine Kündigung. Oder du hast etwas gemacht, das für das Geschäft untragbar ist und zu einem so grossen Imageverlust führt, wie ein Bankraub.... Am besten wendest du dich an das Lehrlingsamt und fragst da nach den Möglichkeiten.

Bitte diesmal nur antworten, wenn Ihr Euch mit dem Schweizer Recht auskennt. Danke.
Luise am 29. November 2007 19:12 Gut Dein Zusatz, ich war jetzt etwas ratlos, was die Frage soll. Du willst internationales Recht abchecken weil Sarina aus der Schweiz ist. Da muss man ja richig forschen, dass man an den Sinn der Frage ran kommt. Profil Sarina, Frage nachlesen... aber jetzt hab ich´s ja kapiert und kann nur sagen: keine Ahnung vom Arbeitsrecht in der Schweiz.
Sender am 29. November 2007 19:16 Hallo, Du internationale Luise :-) Könntest Du mich an der anderen Stelle beanstanden, bitte?
Luise am 29. November 2007 19:57 Warum denn, kann doch stehen bleiben, oder?
Sender am 29. November 2007 20:51 Oupps...
schurke am 29. November 2007 20:54 sender, Dein Wunsch ging fast in Erfüllung, die Ursprungsfrage wurde nicht gesperrt, leider total gelöscht, wie bekommt das Mädel jetzt die Antworten?
Sender am 29. November 2007 21:00 Ich hab das nicht gewollt.
Aber die Antworten bezogen sich ohnehin allesamt auf das deutsche Recht. Sie kommt aber aus der Schweiz und konnte daher mit alledem nix anfangen. Es wäre mit auch lieber gewesen, wenn sie selbst das nochmals eingestellt hätte.
Gut. Hinterher ist man immer schlauer. Ich selbst hatte auch nur meinen eigenen Eintrag beanstandet. nicht die Ursprungsfrage.
bitmap am 29. November 2007 21:24 "Es wäre mit auch lieber gewesen, wenn sie selbst das nochmals eingestellt hätte."
Und warum hast du nicht gewartet bis sie es selber tut?
Sender am 29. November 2007 21:56 Du hast ja völlig recht. Ich schlag doch schon die ganze Zeit mit dem Kopf gegen die Wand... Nun hatte ich doch von dort einen Link hierher gesetzt. Das Mädel ist doch völlig durchn Wind. Darum hatte ich das hier noch mal reingeschrieben um Arbeit abzunehmen. (Will auch gar keine Punkte dafür, wenn Du das meinen solltest.)
Ich hielt es eben für eine gute Idee, wenn der Support die Frage zwar gesperrt, aber sichtbar gelassen hätte. Der Übersichtlichkeit halber. Weil sich die Antworten ausnahmslos auf deutsches Recht bezogen hatten. Diesen Zustand einzufrieren, das wäre ein guter Weg gewesen. Ich mach mir doch selbst die größten Vorwürfe.
Sender am 29. November 2007 21:57 Ich hoffe nur, Fritz64 ist Schweizer und Sarina liest das hier.
bitmap am 29. November 2007 22:22 "Will auch gar keine Punkte dafür, wenn Du das meinen solltest."
Nein, meinte ich nicht. Dass du helfen wolltest, ist mir schon klar.
sender ein Kissen reich (kann doch nicht gesund sein, mitm Kopf gegen die Wand zu schlagen ;-)
Sender am 29. November 2007 22:38 Ich habe mir die Einträge von Fritz64 gerade durchgesehen und er scheint wohl Schweizer zu sein. ('Lehrlingsamt' habe ich auch noch nie gelesen.) Vielleicht ist der Support so lieb und weist Sarina mittels email auf die obige Antwort hin... Dann wäre das wenigstens für sie ein Erfolg?