hallo ihr lieben,
folgendes:
haben einer mitarbeiterin während der probezeit fristlos gekündigt, sie war 3,5 monate bei uns und die pz dauert 6 monate. im vertrag steht fristlose kündigung innerhalb 2 tage. haben neben der fristlosen kündigung gleichzeitig die fristgerechte ausgesprochen, sofern die frsitlose wider erwarten ungültig ist!
nun hat sie einen anwalt beauftragt, dieser hat geschrieben, dass die kündigung unwirksam ist, da diese mit der unterschrift a. müller unterzeichnet ist, die arbeitnehmerin bzw deren anwalt beruft sich darauf, dass ihr diese person unbekannt ist und somit sei die kündigung unwirksam. allerdings hat die arbeitnehmein den befristeten arbeitsvertrag auch mit der a.müller abgeschlossen, (die arbbeitnehmerin, weiß genau wer das ist, dass ist nämlich die chefin, und den vertrag hat sie mit ihr persönlich geschlossen!!!) die genauso unterschrieben hat. können wir uns nicht nun auch auf diser aussage ausruhen und sagen, somit ist der arbeitsvertrag unwirksam? bzw. wurde nie geschlossen?
der brief kam heute erst und unser anwalt hat schon feierabend, mntag geht das direkt zu ihm hin, wollte mich nur mal vorab schlau machen