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An die Polizisten oder dei die sich damit auskennen :) Gibt es eine mindestgröße bei der Polizei ?

Frage von JustChill JustChill

Weil Polizisten sind Autoritätspersonen, und ich glaub in ner ernsten situatuion würde keiner nen 1.50 meter polizisten so ernst nehmen.nur damit ihr wisst wie ich mir das denke, ich will hier keinen angreifen oder so (falls es wirklich 1.50 m polizisten gibt).

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Antworten (10)

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    Antwort von Nenek Nenek

    Das variiert von Bundesland zu Bundesland. Da musst Du schon auf den jeweiligen Seiten der Bundesländer schauen. Habe aber noch nichts kleineres als 162 cm bei Frauen gesehen, die Männer müssen entsprechend größer sein.

    Kommentar von Magali MagaliMagali

    1.60 in einigen wenigen Bundesländern (weiß nicht mehr wo allerdings).

  • 1
    Antwort von MrDirekt MrDirekt

    Hi JustChill,

    ... für das Bundesland Hessen gilt mind. 160 cm. Siehe auch "http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/52d/52d40527-bab6-4021-3104-182..."

    IdS

    MrDirekt

  • 1
    Antwort von PeterSchmitt2 PeterSchmitt2

    Polizeidienst

    ... Wer eine weiße Weste, kunstfreie Haut und eine Mindestgröße von 1,62 Metern vorzuweisen hat, sollte nicht allzu lange mit seiner Entscheidung warten: Bewerber werden nur bis zu einem Höchstalter von 31 Jahren berücksichtigt.

    http://www.focus.de/karriere/bewerbung/polizeidienst-bewerber-scheitern-am-purze...

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Hi PeterSchmitt2,

    ... Körperkunst, sofern sie durch die Dienstkleidung (auch Sommerkleidung) bedeckt werden kann, lassen eine Bewerbung nicht scheitern. Tattoos, die rechtswidrig wirken können, sind hiervon ausgenommen.

    Im Bewerbungsschreiben für die Hessische Polizei wird nicht nach Körperschmuck gefragt. Siehe "http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/231/binarywriterservlet?imgUid=cac10ff4-3fc2-d021-03bf-b912109241c2&uBasVariant=ed83d448-9a76-4e11-8a5b-28e46ce02000"

    IdS

    MrDirekt

    Kommentar von PeterSchmitt2 PeterSchmitt2PeterSchmitt2

    @MrDirekt. Der Artikel von mir oben stammt aus der angegebenen Quelle. Ich denke, dass ein Tatoo, welches zu verdecken ist mit Dienstkleidung in keinem Beruf ein Nachteil darstellen sollte. Trotzdem Danke für den Link - viele Grüße Peter

  • 1
    Antwort von HerosNrw HerosNrw

    ich meine die mindestgröße lag/liegt bei 1,65 oder 1,70m

    Kommentar von Maryyyy MaryyyyMaryyyy

    wobei die bei Frauen auch gerne eine Ausnahme machen

    Kommentar von JustChill JustChill

    ich hab überlegt nämlich ich wre sehr gerne zur polizei gehen, erst nach meinem wirtschaftsabitur dann. 1.71 wäre dann also total in ordnung :D ?

    Kommentar von Nenek NenekNenek

    Als Mann in RLP auf jeden Fall.

  • 1
    Antwort von ProPhiL ProPhiL

    stimmt.. hab noch nie ne winzige Polizistin gesehen.. aber Polizisten machen ja auch andere sachen als auf Streife zu gehn.. Übrigens, ich glaube nicht dass es eine mindesgröße gibt. das verstößt gegen unser gleichbehandlungsgesetz. Geschlecht, Religion, Körper und noch andere Punkte..

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Hi ProPhiL,

    ... bedauerlicherweise gibt es diese Einstellungsvoraussetzung in Bezug auf einer Mindestgröße doch.

    Und weil Du das Gleichbehandlungsgesetz ansprichst ... Ich erkenne im § 1 AGG keinen Hinweis darauf, dass die Größe eines Menschen hierunter fällt.

    Gesetzzitat: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Zitatende

    IdS

    MrDirekt

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    Man könnte Kleinwüchsigkeit als Behinderung verstehen - eine Frage der Auslegung.

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Hi fraggle16,

    ... eine Auslegung? Ne, keine Auslegung. Im § 8 AGG kannste folgendes nachlesen: "(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. (2) Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines in § 1 genannten Grundes wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen eines in § 1 genannten Grundes besondere Schutzvorschriften gelten."

    D.h.: Der Polizeiberuf stellt "wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung dar"! Somit haben Kleinwüchsige bedauerlicherweise keine Möglichkeit, den Beruf eines Polizeivollzugsbeamten auszuüben.

    IdS

    MrDirekt

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    Antwort von fraggle16 fraggle16
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    Antwort von Kithara1 Kithara1

    normalerweise gibts schon ein MIndestmaß (genau aus deinem angesprochenen Grund) in Ö. liegt das Maß bei Frauen 1,60 und Männern 1,70 - ist allerdings schon einige Jahre her, möglich, dass sich wieder was geändert hat...

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    Antwort von Marcels04 Marcels04

    1,65 ist aber in jedem Bundesland anders

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    Antwort von HHSthp HHSthp
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    Antwort von lichtdesmondes lichtdesmondes

    1.60m

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