Ich nehme ein Paket an, weil der Nachbar nicht zu Hause ist.
Übergebe es ordnungsgemäß später am Abend.
Es stellt sich heraus, dass die Ware dieses Paketes mit einer geklauten EC-Karte bezahlt wurde.
Die Kripo steht bei mir vor der Tür. Ich aber kann nicht beweisen, dass Paket abgegeben zu haben. Nur der Postbote könnte bezeugen, dass dieses nicht für mich war (meine Unterschrift steht ja auf der Empfangsbestätigung.
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Was kommt jetzt auf mich zu?
An die Juristen unter euch........
Antworten (12)
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7Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
PlatonPlaton
Gar nichts. Das Paket war nicht an Dich adressiert, verweise auf den Empfänger, an den Du das Paket weitergegeben hast. Die Polizei wird ja wohl eine Information haben, an wen das Paket adressiert war, sonst wären sie dem Betrug ja nicht auf die Schliche gekommen, oder?
Man kann an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben, aber das muß Dich ja nicht interessieren, weil Du es nicht gekauft hast. Und arglose Gefallen sind nicht von Strafe bedroht, wieso auch?
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LifthrasilLifthrasil Keine Sorge, sie können Dir nichts nachweisen, was Dich belasten könnte. Woher sollst Du auch bitte schön wissen, dass Dein Nachbar mit geklauten EC-Karten zahlt. Du hast weder Ware noch EC-Karte...
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4Antwort von
MalustraMalustra
Die Empfangsbestätigung enthält ganz bestimmt Angaben darüber, wer der Empfänger ist.
Was sollte die Kripo von Dir eigentlich wollen, bzw. wie sollten die darauf kommen Dich als Verdächtigen zu betrachten? Du hast bestenfalls eine Funktion als Zeuge.
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Mariposa68Mariposa68 Weil ich die Ware in Empfang genommen habe.
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MalustraMalustra Diese Logik verstehe ich zwar nicht.
Aber um die Sache zu verkürzen: Du brauchst Dir keine Gedanken zu machen. Pakete für Nachbarn entgegen zu nehmen ist doch völlig normal und geschieht bestimmt einige zehntausend Mal pro Tag.
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Mariposa68Mariposa68 Danke
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MalustraMalustra Übrigens: Du hast nicht die Ware in Empfang genommen sondern ein verschlossenes Paket, ohne den Inhalt zu kennen.
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2Antwort von
HeymMHeymM
Juristisch kann Dir nichts passieren!!
Das Paket, welches Du angenommen hast, war ja ursprünglich an Deinem Nachbar adressiert. Dies lässt sich zurückverfolgen.
Datum und Uhrzeit der Paketannahme sind ja bekannt. Der Postbote kann dies zurückverfolgen.
Jede Paketsendung hat eine Sendungsnummer. Anhand dieser kann eine Rückverfolgung beantragt und festgestellt werden an wen das Paket übergeben bzw. an wen es gesendet wurde!!
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Mariposa68Mariposa68 Danke
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2Antwort von
DaSu81DaSu81
Die Polizei muss ja wissen, dass das Paket nicht für dich war = du wirst es ja dann auch nicht (mit der falschen Karte) bezahlt haben, sondern der Adressat. Und an den sollten sie sich wenden, weil: du hast es ja nicht bezahlt, sondern jemand anders. Oder hab ich das Problem falsch verstanden?!?
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Mariposa68Mariposa68 Ne, schon richtig. Aber ICH hab dafür unterschrieben.
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DaSu81DaSu81 Das macht doch nichts: du konntest es ja nicht wissen, dass es mit der falschen Karte bezahlt wurde. Was hättest du denn aus welchem Grund machen sollen? "Wer nichts weiß kann nichts machen" oder in diesem Fall "nichts lassen".
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2Antwort von
Mali74Mali74
Ich würde den Postboten bitten, mein Zeuge zu sein und (schriftlich)zu bestätigen, dass das Paket für die Nachbarn war (falls das Paket schon "verschwunden" ist).
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Mariposa68Mariposa68 Ja, das Paket ist natürlich weg.
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Mali74Mali74 Aber der Postbote kennt Dich doch, mit dem kannst Du doch bestimmt reden.
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Mariposa68Mariposa68 Ja, dass wäre die einzige Möglichkeit. Danke
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Mali74Mali74 Gerne und tut mir voll leid für Dich. Du wolltest einen Gefallen tun und hast jetzt den Ärger, das ist echt nicht fair.
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Mariposa68Mariposa68 Es war eher ein Freund von uns. Wollte das nur nicht so kompliziert darstellen.
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Mali74Mali74 Das ist echt übel.
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Mariposa68Mariposa68 Ja, wir waren gestern echt geschockt als wir das gehört hatten und er macht sich natürlich jetzt Gedanken. Danke, das ihr geholfen habt!
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2Antwort von
ChibiMassacreChibiMassacre
Weil du nichts gewusst hast und auch nicht beteiligt warst kommt nichts auf dich zu.
Was soll da erst der Paketbote sagen, der wäre ja sonst auch dran.
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Mariposa68Mariposa68 Aber ICH habe dafür unterschrieben.
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ChibiMassacreChibiMassacre Du hast wissentlich ein Paket angenommen, nichts weiter. Das passiert tausende mal täglich im Lande, dir kann nicht unterstellt werden das du es hättest wissen müssen, keine Chance.
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Mariposa68Mariposa68 Danke
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1Antwort von
AndokaiAndokai
Gar nichts. Es wird ermittelt und dann wahrscheinlich eingestellt. Du hast das Päckchen "in gutem Glauben" für deinen Nachbarn angenommen. Das war eine Gefälligkeit, da kann dir keiner was. Außerdem stand ja wohl nicht Dein Name auf der Lieferadresse. Mach Deine Aussage bei der Kripo ganz normal und gut ist.
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Mariposa68Mariposa68 Danke
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0Antwort von
HolzbrettHolzbrett
Rechtsberatung in dieser Form darf nur ein Anwalt geben. Bezuglos ist es was anderes ;)
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0Antwort von
firstguardianfirstguardian
Niemand muß sich selber belasten! Also schweigen! Brauchen die Sie nur als Zeguen, so kann Ihr Zeugnis bei einem evtl. folgenden Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen durchaus gefordert werden.
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0Antwort von
wildflowerwildflower
auf dem paket steht doch wer der empfänger ist!
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PlatonPlaton Das nützt natürlich jetzt unheimlich viel, .... und wo ist das Paket? Nicht mehr beim Fragesteller... vielleicht erst mal denken, und dann antworten....
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wildflowerwildflower es ist vollkommen egal wo das paket ist,die post kann nachvollziehen wo es hin sollte und wo es her kommt. warum kann die polizei raus finden wer es angenommen hat,aber nicht für wen es bestimmt war??? schalt doch mal deinen kopp ein!
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Mariposa68Mariposa68 Sie wissen schon für wen es war, aber ich stehe eben als Empfänger da.
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wildflowerwildflower das ist egal,du hast mit der ware,dem versand und der bezahlung nichts zu tun. du hast es nur in empfang genommen und an den empfänger weiter gegeben,das ist nichts kriminelles
Jaaaaaaaaaa, aber ICH hab für das Paket unterschrieben und kann nicht beweisen, dass ich es weiter gegeben habe.
Das mußt Du gar nicht beweisen. Die Post ist ja selbst schuld, wenn sie die Klamotten bei Nachbarn ablädt. Der Empfänger muß bekannt sein, weil sie können nur das Paket verfolgen, wenn sie schon an den Absender herangetreten sind, woher sollten sie sonst wissen, daß Diebesgut im Paket war, das bei Dir abgegeben wurde. Sie müssen den Empfänger kontaktieren, den Du benennen kannst. Die Kommunikationsdaten des Absenders beinhalten ja Deinen Namen nicht. Mach Dir doch bloß keinen Kopp, gar nichts steht Dir bevor, egal ob Du unterschrieben hast.
Danke
Sehr gute Erklärung und Kommentar. DH!
Warum musst du dies beweisen? Behauptet dein Nachbar, er hat nix bekommen?
Ja, Schnulli, was wenn der Nachbar behauptet, ich hätte nix ausgehändigt?