gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

An die Juristen unter euch........

gefragt von Mariposa68Mariposa68 am 21.07.2009 um 13:40 Uhr

Ich nehme ein Paket an, weil der Nachbar nicht zu Hause ist.
Übergebe es ordnungsgemäß später am Abend.
Es stellt sich heraus, dass die Ware dieses Paketes mit einer geklauten EC-Karte bezahlt wurde.
Die Kripo steht bei mir vor der Tür. Ich aber kann nicht beweisen, dass Paket abgegeben zu haben. Nur der Postbote könnte bezeugen, dass dieses nicht für mich war (meine Unterschrift steht ja auf der Empfangsbestätigung.
...
Was kommt jetzt auf mich zu?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Verbrechen x 78 Kripo x 24

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Platon
beantwortet von Platon am 21. Juli 2009 13:41
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Gar nichts. Das Paket war nicht an Dich adressiert, verweise auf den Empfänger, an den Du das Paket weitergegeben hast. Die Polizei wird ja wohl eine Information haben, an wen das Paket adressiert war, sonst wären sie dem Betrug ja nicht auf die Schliche gekommen, oder?

Man kann an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben, aber das muß Dich ja nicht interessieren, weil Du es nicht gekauft hast. Und arglose Gefallen sind nicht von Strafe bedroht, wieso auch?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:42

Jaaaaaaaaaa, aber ICH hab für das Paket unterschrieben und kann nicht beweisen, dass ich es weiter gegeben habe.

Kommentar von E2baf3f5223080b8067f5af7843427ccsmallPlaton am 21. Juli 2009 13:45

Das mußt Du gar nicht beweisen. Die Post ist ja selbst schuld, wenn sie die Klamotten bei Nachbarn ablädt. Der Empfänger muß bekannt sein, weil sie können nur das Paket verfolgen, wenn sie schon an den Absender herangetreten sind, woher sollten sie sonst wissen, daß Diebesgut im Paket war, das bei Dir abgegeben wurde. Sie müssen den Empfänger kontaktieren, den Du benennen kannst. Die Kommunikationsdaten des Absenders beinhalten ja Deinen Namen nicht. Mach Dir doch bloß keinen Kopp, gar nichts steht Dir bevor, egal ob Du unterschrieben hast.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:45

Danke

Kommentar von 9f105d598d0161e609a4fce042a2df9asmallAndokai am 21. Juli 2009 14:01

Sehr gute Erklärung und Kommentar. DH!

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 21. Juli 2009 13:46

Warum musst du dies beweisen? Behauptet dein Nachbar, er hat nix bekommen?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:48

Ja, Schnulli, was wenn der Nachbar behauptet, ich hätte nix ausgehändigt?

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 21. Juli 2009 13:46

Keine Sorge, sie können Dir nichts nachweisen, was Dich belasten könnte. Woher sollst Du auch bitte schön wissen, dass Dein Nachbar mit geklauten EC-Karten zahlt. Du hast weder Ware noch EC-Karte...


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Malustra am 21. Juli 2009 13:44
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Empfangsbestätigung enthält ganz bestimmt Angaben darüber, wer der Empfänger ist.

Was sollte die Kripo von Dir eigentlich wollen, bzw. wie sollten die darauf kommen Dich als Verdächtigen zu betrachten? Du hast bestenfalls eine Funktion als Zeuge.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:46

Weil ich die Ware in Empfang genommen habe.

Kommentar von Malustra am 21. Juli 2009 13:50

Diese Logik verstehe ich zwar nicht.

Aber um die Sache zu verkürzen: Du brauchst Dir keine Gedanken zu machen. Pakete für Nachbarn entgegen zu nehmen ist doch völlig normal und geschieht bestimmt einige zehntausend Mal pro Tag.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:51

Danke

Kommentar von Malustra am 21. Juli 2009 13:56

Übrigens: Du hast nicht die Ware in Empfang genommen sondern ein verschlossenes Paket, ohne den Inhalt zu kennen.


HeymM
beantwortet von HeymM am 21. Juli 2009 13:54
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Juristisch kann Dir nichts passieren!!

Das Paket, welches Du angenommen hast, war ja ursprünglich an Deinem Nachbar adressiert. Dies lässt sich zurückverfolgen.

Datum und Uhrzeit der Paketannahme sind ja bekannt. Der Postbote kann dies zurückverfolgen.

Jede Paketsendung hat eine Sendungsnummer. Anhand dieser kann eine Rückverfolgung beantragt und festgestellt werden an wen das Paket übergeben bzw. an wen es gesendet wurde!!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:56

Danke


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 21. Juli 2009 13:49
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Polizei muss ja wissen, dass das Paket nicht für dich war = du wirst es ja dann auch nicht (mit der falschen Karte) bezahlt haben, sondern der Adressat. Und an den sollten sie sich wenden, weil: du hast es ja nicht bezahlt, sondern jemand anders. Oder hab ich das Problem falsch verstanden?!?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:50

Ne, schon richtig. Aber ICH hab dafür unterschrieben.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 21. Juli 2009 15:58

Das macht doch nichts: du konntest es ja nicht wissen, dass es mit der falschen Karte bezahlt wurde. Was hättest du denn aus welchem Grund machen sollen? "Wer nichts weiß kann nichts machen" oder in diesem Fall "nichts lassen".


Mali74
beantwortet von Mali74 am 21. Juli 2009 13:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde den Postboten bitten, mein Zeuge zu sein und (schriftlich)zu bestätigen, dass das Paket für die Nachbarn war (falls das Paket schon "verschwunden" ist).

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:44

Ja, das Paket ist natürlich weg.

Kommentar von 5bd7d05319c58a87f013253b5fa157e1smallMali74 am 21. Juli 2009 13:44

Aber der Postbote kennt Dich doch, mit dem kannst Du doch bestimmt reden.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:46

Ja, dass wäre die einzige Möglichkeit. Danke

Kommentar von 5bd7d05319c58a87f013253b5fa157e1smallMali74 am 21. Juli 2009 13:47

Gerne und tut mir voll leid für Dich. Du wolltest einen Gefallen tun und hast jetzt den Ärger, das ist echt nicht fair.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:48

Es war eher ein Freund von uns. Wollte das nur nicht so kompliziert darstellen.

Kommentar von 5bd7d05319c58a87f013253b5fa157e1smallMali74 am 21. Juli 2009 13:49

Das ist echt übel.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:51

Ja, wir waren gestern echt geschockt als wir das gehört hatten und er macht sich natürlich jetzt Gedanken. Danke, das ihr geholfen habt!


ChibiMassacre
beantwortet von ChibiMassacre am 21. Juli 2009 13:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Weil du nichts gewusst hast und auch nicht beteiligt warst kommt nichts auf dich zu.

Was soll da erst der Paketbote sagen, der wäre ja sonst auch dran.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:44

Aber ICH habe dafür unterschrieben.

Kommentar von F670db5926bae9767a0eb89ad4da986asmallChibiMassacre am 21. Juli 2009 13:49

Du hast wissentlich ein Paket angenommen, nichts weiter. Das passiert tausende mal täglich im Lande, dir kann nicht unterstellt werden das du es hättest wissen müssen, keine Chance.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:51

Danke


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 21. Juli 2009 13:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du erzählst, wie es abgelaufen ist, fertig


Andokai
beantwortet von Andokai am 21. Juli 2009 14:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gar nichts. Es wird ermittelt und dann wahrscheinlich eingestellt. Du hast das Päckchen "in gutem Glauben" für deinen Nachbarn angenommen. Das war eine Gefälligkeit, da kann dir keiner was. Außerdem stand ja wohl nicht Dein Name auf der Lieferadresse. Mach Deine Aussage bei der Kripo ganz normal und gut ist.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 14:01

Danke


anonym
beantwortet von Holzbrett am 21. Juli 2009 14:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rechtsberatung in dieser Form darf nur ein Anwalt geben. Bezuglos ist es was anderes ;)


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 21. Juli 2009 13:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Niemand muß sich selber belasten! Also schweigen! Brauchen die Sie nur als Zeguen, so kann Ihr Zeugnis bei einem evtl. folgenden Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen durchaus gefordert werden.


anonym
beantwortet von butty09 am 21. Juli 2009 13:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nichts natürlich..war ja nit deine sendung...


anonym
beantwortet von wildflower am 21. Juli 2009 13:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

auf dem paket steht doch wer der empfänger ist!

Kommentar von E2baf3f5223080b8067f5af7843427ccsmallPlaton am 21. Juli 2009 13:45

Das nützt natürlich jetzt unheimlich viel, .... und wo ist das Paket? Nicht mehr beim Fragesteller... vielleicht erst mal denken, und dann antworten....

Kommentar von wildflower am 21. Juli 2009 13:48

es ist vollkommen egal wo das paket ist,die post kann nachvollziehen wo es hin sollte und wo es her kommt. warum kann die polizei raus finden wer es angenommen hat,aber nicht für wen es bestimmt war??? schalt doch mal deinen kopp ein!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Juli 2009 13:49

Sie wissen schon für wen es war, aber ich stehe eben als Empfänger da.

Kommentar von wildflower am 21. Juli 2009 13:52

das ist egal,du hast mit der ware,dem versand und der bezahlung nichts zu tun. du hast es nur in empfang genommen und an den empfänger weiter gegeben,das ist nichts kriminelles


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.