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An die Juristen: "Aktiva abzüglich Passiva" was ist damit gemeint?

Frage von katjou katjou

Hallo,

wegen eines Scheidungsverfahrens möchte gerne das Gericht folgende Angaben haben, ich zittiere:

"eine Mitteilung des monatlichen Nettoeinkommens und des Vermögens (Aktiva abzüglich passiva)"

Was meinen die genau mit "Aktiva abzüglich passiva"? und kann mir jemand verraten wofür? Um Gerichtskosten festzusetzen, denke ich mal, oder? Oder für etwas anderes?

Freue mich über jede Antwort

Danke schon jetzt

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke

    Wenn Du eine Privatperson bist, ist damit etwa gemeint:
    .
    Zähl Deine Sparbücher, den Wert Deiner Aktien, Münzsammlungen und Häuser zusammen und ziehe davon Deine Schulden, Hypotheken usw. ab. ^^


    > und kann mir jemand verraten wofür?
    .

    Im Scheidungsrecht kenn ich mich nicht aus - aber gabs da nicht mal sowas wie einen Vermögenszuwachsausgleich?

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Das nennt sich Zugewinnausgleich

    Kommentar von Sturmwolke SturmwolkeSturmwolke

    genau - das wars! ^^

  • 1
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin,- Das Gericht will nix anderes, als deine finanziellen Verhältniss kennen.- Das sind eigentlich Kaufmännische Begriffe aus der Buchhaltung. Aktiva sind dabei die Mittel eines Unternehmens, das kann z.B. ne Maschine sein, o. auch n Auto.- Passiva sind die Mittelherkunft.- Also bei ner Firma z.B. Privateinlagen o. Kredite.- In deinem Fallm ist also gefragt.- Beispiel : Aktovposten Auto Wert 10000€ dagegen Austo is durch Kredit finanziert. Das stehen z.B. noch 5000€ auf der Passivseite.- Also will das Gericht wissen, Aktiva = Autowert v.z.B. 10000€ abzügl Passiva = der Kredit FÜR das Auto v 5000€.- Dann haste quasi 10000-5000=5000€ Guthaben.- Das kann auch negativ sein, wenn die Kredite den Wert der Gegenstände übersteigen.- Aktiva ist ganz banal das womit man aktiv was machen kann.- Im Geschäftstleben heist das Mittelverwendung und dagegen Passiva sind die Mittelherkunft, also woher ist das Geld, das könnte theoretisch ja auch aus men Banküberfall stammen, -das ließe sich nur schwer buchen , deshalb macht das keiner ;-)

    Kommentar von katjou katjoukatjou

    Aha.. ist aber echt schwierig so ne Scheidung...

    Kommentar von katjou katjoukatjou

    Aber ich verstehe Dein Beispiel ganz gut...

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Die antwort von Meinereiner ist völlig aus der luft gegriffen. Ein Zugewinnausgleich ist doch nach deinen Schilderungen gar nicht beantragt. Das Einzige, was das gericht will, ist den gegenstandswert festsetzen. Der richtet sich nämlich nach dem Einkommen der Parteien.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Ja nee is klar,- es ist nämlich GAR nicht angegeben was da beantragt ist, oder nicht.- Die Frage ist "was meinen die mit Aktiva abzügl Passiva"- Natürlich habe ich das anhand eines Beispiels erklärt.- Aber was soll da aus der Luft gegriffen sein?- Es geht in der Antwort um n Beispiel, klar.- Aber die Erklärung ist richtig und wie ich meine auch verständlich.-

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das muss doch der anwalt erklären. Schließlich gilt in einem Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Wurde ein Zugewinnausgleich beantragt?

    Kommentar von katjou katjoukatjou

    Muss man sowas selbst beantragen? Wäre auch ne wichtige Frage für uns.

    Kommentar von katjou katjoukatjou

    Also was ist, wenns keiner beantragt? Ich antworte hier mal, aber gerne kann jeder antworten :)

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    Antwort von Tungdil Tungdil

    aktiva steht in der bilanz auf der linken seite, und bezeichnet die mittelverwendung, das heißt investitionen,

    passiva steht rects unjd bezeichnet die mittelherkunft

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Aber nicht in einem Scheidungsverfahren.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    dohoch und da ganz besonders.

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    Antwort von Anni69 Anni69

    Mh - also bei uns wollte das Gericht eigentlich nur die Einkommensverhältnisse wissen, weil sich daraus die Kosten für die Scheidung errechnet haben und bevor da nix gezahlt wird, bewegt sich kein Richter ;). Die Eigentumsverhältnisse sind dabei erst mal außen vor gelassen worden. Das wollen unsere Anwälte NACH der Scheidung klären! Macht für mich auch irgendwie Sinn --- denn z.B. ein gemeinsames Haus "gerecht" zu teilen nimmt ganz schön Zeit in Anspruch! Zeit, wo man weiter verheiratet bleibt und sich einer von beiden über die Rentenpunkte des anderen freuen kann ;)...

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