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An die Experten in Sachen Arbeits- und Beamtenrecht

gefragt von LadySarah11LadySarah11 am 27.01.2009 um 9:34 Uhr

Ich diskutiere gerade mit meiner Kollegin über das Thema Urlaubsanspruch. Im Jahr 2005 wurde doch der BAT durch den TVöD "ersetzt". Vorher war es ja so, dass Angestellte 33 Tage Urlaub erhalten, wenn sie älter als 50 Jahre sind. Im TVöD gibt es diese Regelung nun nicht mehr, da erhöht sich der Urlaub nicht mehr, wenn man 50 wird sondern bleibt bei den 30 Tagen. Hat das auch Einfluss auf den Urlaubsanspruch der Beamten? Meine Kollegin wird demnächst 50 und hat von der Personalabteilung die Auskunft bekommen, ihr Urlaub würde bei 30 Tagen bleiben und sich nicht erhöhen. Stimmt das überhaupt? Schließlich beruht doch der Urlaubsanspruch der Beamten auf ner ganz anderen Rechtsgrundlage. Oder?


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anonym
beantwortet von Thunder1262 am 27. Januar 2009 18:53
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Das stimmt so nicht, der Gesetzliche Urlaubsanspruch für die allgemeinheit liegt bei 24 oder 26 Tagen, auch für Beamte. Meine Frau ist Beamtin und hat nur 26 Tage im Jahr. jeder weitere Tag den es gibt ist entweder in den Tarifverträgen geregelt oder freiwillig vom Arbeitgeber bewilligt. Ist der Arbeitgeber nicht mehr in der Innung, gelten nur die Gesetzlichen Grundlagen.


martinrosenheim
beantwortet von martinrosenheim am 1. Februar 2009 17:28
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Hallo Ladysarah,
also ich weiß nicht welche Sonderregelungen bzgl. BAT bei Euch gegolten haben, aber der eigentliche BAT sah auch für 50jährige nur 30 Arbeitstage Urlaub in der 5-Tage-Woche vor; vgl. § 48 BAT.
Falls es irgendeinen Zusatzurlaub im speziellen Fall gab, wäre evt. ein höherer Anspruch entstanden (z.B. bei Zusatzurlaub für Nachtarbeit).
Für Beamte gilt das jeweilige Urlaubsrecht des Dienstherrn, ist also beim Bund als auch den Bundesländern bzw. zugehörigen Kommunalbeamten einzeln geregelt.
Aber auch hier gibt es m.W. nur 30 Arbeitstage Urlaub ab 40. Lebensjahr.
Alles Gute, Martin



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