Normal stelle ich nicht Fragen 2 x hintereinander - aber mit dieser hier tue ich es ausnahmsweise mal;-)
Und zwar:
Person A ist Hausfrau (egal ob mit oder ohne Kind) und ihr Ehemann verdient super. Diese Dame darf 2 oder 3 oder 4 Minijobs (z. B. 1 x 50 € für Putzjob - 1 x 100 € Imbiss - 1 x 250 € als Kellnerin ) machen - Hauptsache nicht über 400 €
Person B ist z. B. eine in Vollzeit Beschäftigte Friseurin (nehmen wir die mal als klassisches Beispiel einer Geringverdienerin) - die verdient sagen wir mal 850 € netto im Monat. Tja und die darf nur 1 Minijob machen. Sie hat aber nie die Chance bei irgendeinem Minijob mehr als 200 € im Monat zu verdienen - nehmen wir mal an
Frage 1: WARUM darf Person A splitten und die Friseurin nicht???
Frage 2: Weiss jemand von Euch wie die Arbeitgeber das machen, wenn z. B. in manchen Monaten die Minijobberin nur 50 Euro verdient und die aber gerne in den schlechtverdienenden Monaten noch einen Minijob woanders im Sommer machen will für ein paar Monate??
Ich wäre den Leuten, die sich wirklich gut auskennen, von HErzen dankbar, wenn mir hier jemand helfen könnte.
LG
Bist ja wirklich nett - aber das was die schreiben - ist sinnlos - hat nix mit meiner Frage zu tun, denn die geben den AG mit Sicherheit keine Tipps wie sie ihnen mehr Arbeit bereiten können;-) So wäre es nämlich dann. Hatte davon sogar schon ne Dame am Telefon. Auf meine Frage warum? Sagte die doofe Kuh nur, weil es so beschlossen ist und warum wüsste sie nicht. Dort arbeitet wirklich teilweise sehr dummes Personal - meine Erfahrungen bisher
Zu Frage 2 nochmals (kann man aber genauso gut selbst nachlesen! ): Sie kann eine kurzfristige Beschäftigung annehmen mit max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr. Die sind dann sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei für den Arbeitnehmer! War's das - ich hoffe ja.
Das las ich auch - aber da müssten die AG mich permanent an- und wieder abmelden;-))) Ist das wirklich sooo sinnig - die schneiden sich ja ins eigene Fleisch und haben mordsmässig Arbeit. Aber okay - dadurch werden wenigstens deren Stellen sicherer! Vielen Dank - diese Passage hatte ich auch gelesen - nur das ist wirklich sowas von Banane, was die Herren da oben beschließen. Ich komme da nicht mehr mit. Möchte wieder die guten 80er oder 90er Jahre zurück-:(
Kurzfristig Beschäftigte dürfen doch nur 2 Monate od. 50 Tage im Jahr arbeiten. Das sind hauptsächlich Studenten die in den Semesterferien einen Vollzeitjob annehmen und einen vollen Verdienst haben. Einen anderen Job dürfen die nicht noch zusätzlich haben. Die LST wird zwar abgezogen, aber kann über den LST-Jahresausgleich wieder erstattet werden.