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An die, die sich gut auskennen - hoffe jemand davon ist gerade online MINIJOBS

Frage von Panikgirl Panikgirl

Normal stelle ich nicht Fragen 2 x hintereinander - aber mit dieser hier tue ich es ausnahmsweise mal;-)

Und zwar:

Person A ist Hausfrau (egal ob mit oder ohne Kind) und ihr Ehemann verdient super. Diese Dame darf 2 oder 3 oder 4 Minijobs (z. B. 1 x 50 € für Putzjob - 1 x 100 € Imbiss - 1 x 250 € als Kellnerin ) machen - Hauptsache nicht über 400 €

Person B ist z. B. eine in Vollzeit Beschäftigte Friseurin (nehmen wir die mal als klassisches Beispiel einer Geringverdienerin) - die verdient sagen wir mal 850 € netto im Monat. Tja und die darf nur 1 Minijob machen. Sie hat aber nie die Chance bei irgendeinem Minijob mehr als 200 € im Monat zu verdienen - nehmen wir mal an

Frage 1: WARUM darf Person A splitten und die Friseurin nicht???

Frage 2: Weiss jemand von Euch wie die Arbeitgeber das machen, wenn z. B. in manchen Monaten die Minijobberin nur 50 Euro verdient und die aber gerne in den schlechtverdienenden Monaten noch einen Minijob woanders im Sommer machen will für ein paar Monate??

Ich wäre den Leuten, die sich wirklich gut auskennen, von HErzen dankbar, wenn mir hier jemand helfen könnte.

LG

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Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von siola55 siola55

    Hallo Panikgirl, 2 Fragen also auch 2 Antworten ;-)) hab' dir noch'n schlauen Tipp zum Nachlesen in www.minijob-zentrale.de unter "Häufige Fragen" (in der rechten Spalte!) Viel Spaß damit!

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Bist ja wirklich nett - aber das was die schreiben - ist sinnlos - hat nix mit meiner Frage zu tun, denn die geben den AG mit Sicherheit keine Tipps wie sie ihnen mehr Arbeit bereiten können;-) So wäre es nämlich dann. Hatte davon sogar schon ne Dame am Telefon. Auf meine Frage warum? Sagte die doofe Kuh nur, weil es so beschlossen ist und warum wüsste sie nicht. Dort arbeitet wirklich teilweise sehr dummes Personal - meine Erfahrungen bisher

    Kommentar von siola55 siola55siola55

    Zu Frage 2 nochmals (kann man aber genauso gut selbst nachlesen! ): Sie kann eine kurzfristige Beschäftigung annehmen mit max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr. Die sind dann sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei für den Arbeitnehmer! War's das - ich hoffe ja.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Das las ich auch - aber da müssten die AG mich permanent an- und wieder abmelden;-))) Ist das wirklich sooo sinnig - die schneiden sich ja ins eigene Fleisch und haben mordsmässig Arbeit. Aber okay - dadurch werden wenigstens deren Stellen sicherer! Vielen Dank - diese Passage hatte ich auch gelesen - nur das ist wirklich sowas von Banane, was die Herren da oben beschließen. Ich komme da nicht mehr mit. Möchte wieder die guten 80er oder 90er Jahre zurück-:(

    Kommentar von Klaraaha KlaraahaKlaraaha

    Kurzfristig Beschäftigte dürfen doch nur 2 Monate od. 50 Tage im Jahr arbeiten. Das sind hauptsächlich Studenten die in den Semesterferien einen Vollzeitjob annehmen und einen vollen Verdienst haben. Einen anderen Job dürfen die nicht noch zusätzlich haben. Die LST wird zwar abgezogen, aber kann über den LST-Jahresausgleich wieder erstattet werden.

  • 1
    Antwort von Klaraaha Klaraaha

    Frag ist schwer zu beantworten. Person A ist klar. Sie hat keine versicherungspflichtige Arbeit und kann 400 Euro verdienen. Das dürfte sie aber acuh wenn sie versicherungspflichtig wäre. Person B darf nur einen Aushilfsjob haben, wenn sie Geringveriener ist. Aber mit 850€ ist sie es nicht. Diese Grenze liegt bei 800€. Da gibt es eine Gleitzonenregelung. Das heißt, dass der AG je nach Verdienst(betr.z.B. oft Azubis) die Sozialversicherungsbeiträge alleine bzw. höhere AG-Anteile, je nach Verdienst zahlt, als bei AN die über der Grenze liegen. Jeder der einen Nebenjob hat muß seine Sozialversicherung-Nr. angeben. Unter dieser wird er bei Sozialvers. (Knappschaft angemeldet) Das wird immer abgeglichen u. würde auffallen, wenn mehr als 400€ verdient worden wären.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Nein - ich meine doch keinen Verdienst ÜBER 400 Euro - ich meine die läppische Aufteilung der Grenze. z. B. wenn man 1 Minijob hat, wo man nur 1 Einsatz im Monat hat - aber gleichzeit noch gerne 2 x was weiss ich für einen Nebenjob machen will - wegen meiner Garderobiere und verdient mit BEIDEN Jobs zusammen z. B. nicht einmal 400 Euro. Da sagen die zu jemanden, der eine Vollzeitbeschäftigung hat (klammern wir mal aus, was er dabei verdient - der Ehemann der Hausfrau kann auch 4000 Euro verdienen - egal) - das der nur 1 Job davon machen darf - auch wenn er nur 50 Euro dabei monatlich zusätzlich verdient. Aber die Hausfrau darf ruhig mehrere davon haben BIS 400 Euro steuerfrei. Habe nur Geringverdienerin gemeint, weil die ordentlich benachteiligt ist dann. Habe ich das jetzt gut genug erklärt? Irgendwie werde ich nicht verstanden.

    Kommentar von Klaraaha KlaraahaKlaraaha

    Doch, ich glaub ich hab es schon verstanden. Es geht ja ums splitten. Ein Geringverdiener, der also bis 800€ verdient, darf nicht splitten. Er darf nur einen Aushilfsjob haben. Andere die einen "normalen" Verdienst haben, od. wie z.B. die Hausfrau, deren Ehemann Alleinverdiener ist, die dürfen splitten. Wenn jemand 850€ verdient, ist er eigentlich kein Geringverdiener, od. es ist mir entgangen, dass die Geringverdienergrenze zwischenzeitlich angehoben worden ist.

    Kommentar von siola55 siola55siola55

    Stimmt so nicht: Jeder sozialversicherungspflichige Arbeitnehmer darf nur 1! geringfügige Beschäftigung zusätzlich annehmen, egal ob dieser 1000 € oder 1 Mio. verdient, das ist doch das ungerechte mit dieser Regelung!

    Kommentar von Klaraaha KlaraahaKlaraaha

    Nein, man kann schon mehrere Minijobs annehmen. Zusammengerechnet dürfen es nicht mehr als 400€ im Monat sein. Geringverdiener die in die Gleitzonenregelung fallen, dürfen nur einen Minijob haben, alle anderen würden in die Berechnung der Beiträge mit einfließen und aus dem Geringverdienerjob würde ein normaler Job werden. Der AG zahlt ja im Gegensatz zum normalen Job (Je zur Hälfte AN/AG) einen höheren prozentulaen Anteil. Find ich zwar dämlich, aber ich hab die Gesetze nicht erfunden.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    @siola - genauso isses - es ist ungerecht @Klaraaha - Du sprichst jetzt wieder vom Geringverdiener - Du hast nicht alles richtig gelesen. Siola hat schon verstanden, worum es mir mit der Frage ging - aber Du reitest hier nur herum mit Aufstockung usw. Du hast nicht verstanden, was ich gemeint habe;-)

  • 1
    Antwort von siola55 siola55

    Hallo Panikgirl, hab' dir eine verläßliche Quelle zum Nachlesen: sieh' doch mal unter www.steuernetz.de unter "Home -> Lexikon -> M - Schlagwörter -> Minijob", alles andere wäre reine Spekulation, weil es hier evtl. viele "krumme" Wege gibt (gut für die AG jedoch zum Nachteil der AN). Viel Erfolg damit!

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Danke - aber leider hilft es gar nicht, auf Chatseiten verlinkt zu werden, die widerum nur Textpassagen von der Minijobzentrale einsetzen. Aber trotzdem nett, dass Du wenigstens geantwortet hast

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