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An die, die mal Selbstä. waren oder sind

Frage von user603 user603

Hallo alle zusammen, ich möchte mich Ende September als Schwimmkurslehrerin selbstständig machen. Ich habe die Ausbildung zum Schwimmmeister gemacht und besitze daher die Rechte, zum leiten eines Kurses. Nun möchte ich nebenher Privatschwimmkurse geben, was natürlich von der Stadt meines Hallenbades wo ich arbeite nicht gerne gesehen wird. Wenn ich aber selber Eintritt für ein Bad bezahle in dem ich nicht angestellt bin , und der Kunde ebenfalls selber bezahlt, kann man mir dann was anhaben? Also wäre das erlaubt? Oder kann mir die Stadt des jeweiligen Bades das verbieten? Ich miete mir ja keine Bahn!

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Antworten (2)

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    Antwort von buttermaker buttermaker

    Ist vielleicht schon länger her, aber vielleicht ja noch aktuell.

    War bei mir das gleiche, du wirst die genehmigung dazu beantragen müssen.

    In unserer Haus und Badeordnung ist es geschrieben, das KEINER, egal ob Angestellter oder Privatmensch in unserem Bad Kurse machen darf, ohne eine Genehmigung.

  • 0
    Antwort von helfegern helfegern

    Ich würde sagen dass dies eine Frage beim Ordnungsamt wert ist. Früher hat man ein Kleingewerbe beim Ordnungsamt angemeldet, ob dies immer noch so ist, weiß ich leider nicht, aber die sollten auf jeden Fall wissen, wohin du dich wenden kannst. LG

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